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gültig seit 19.09.2024

Zolltarifnummer 3824.30.00.30.0 – Sphärische Wolframcarbid-Mischungen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst nicht gesinterte Wolframcarbid-Mischungen in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, die mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt sind. Pressfertiges Pulver in sphärischer oder körniger Form mit organischem Bindemittel gehört in 3824.30.00.20.0, unregelmäßige, nicht frei fließende Partikel in 3824.30.00.10.0. Typische Waren sind Sprühgranulate für thermische Spritzpulver und Wolframschmelzcarbid-Mischungen mit nickelbasierter Hartlegierung.

Typische Waren:Sprühgranulate für thermische SpritzpulverWolframschmelzcarbid-Mischungen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3824.30.00.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
Unterpositionzubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne
Unterpositionnicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt
Wolframcarbide
Zolltarifnummerin Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt
Zolltarifnummerpressfertiges Pulver in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder …
Zolltarifnummerandere, in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden …Diese Seite
Zolltarifnummerandere, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerzubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton
UnterpositionMörtel und Beton, nicht feuerfest
UnterpositionSorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.44

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3824.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3824.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3824.30.00.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3824.30.00.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3824.30.00.30.0?

Kapitel 38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie › 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder …
✓nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischtDie Ware muss ein nicht gesintertes Metallcarbid sein, das untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt ist. Erkennbar sind gebrauchsfertige Pulver, die durch Sintern zu Hartmetallen werden.
✓WolframcarbideDas Carbid in der Mischung ist Wolframcarbid, vermischt mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden.
✓andere, in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt, also nicht …Das Pulver liegt in sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Form vor und ist mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt.
3824.30.00.30.0Frei fließende sphärische Wolframcarbid-Mischungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3824.30.00.30.0?

  • ×zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne3824.10
  • ×zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton3824.40.00.00.0
  • ×Mörtel und Beton, nicht feuerfest3824.50
  • ×Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.443824.60
  • ×Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 3 zu diesem Kapitel3824.81.00.00.0, 3824.82, 3824.83.00.00.0, 3824.84 und 5 weitere
  • ×andere, also nicht: nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt3824.91.00.00.0, 3824.92.00.00.0, 3824.99
  • ×andere, also nicht: Wolframcarbide3824.30.00.90.0
  • ×in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt3824.30.00.10.0
  • ×pressfertiges Pulver in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden und einem …3824.30.00.20.0
  • ×andere, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt3824.30.00.40.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3824.30.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3824.30.00.10.0in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischtAntidumpingzoll
3824.30.00.20.0pressfertiges Pulver in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder …–
3824.30.00.30.0andere, in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden …diese Seite–
3824.30.00.40.0andere, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt–
3824.30.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3824.30.00 eingereiht

29 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland28
Schweden1
vZTAWareGültig bis
DEBTI25383/25-1DeutschlandAngaben: Gesintertes Wolframcarbid, gemischt mit Nickelpulver. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen …14.12.2028
DEBTI25750/25-1DeutschlandAngaben: Gesintertes Wolframcarbid, gemischt mit Nickelpulver. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen …14.12.2028
DEBTI54591/24-1DeutschlandGleichmäßig geformtes, frei fließendes Sprühgranulat (kein pressfertiges Pulver) zur Herstellung von thermischen …22.06.2028
DEBTI46996/24-1DeutschlandWolframschmelzcarbid vermischt mit einer nickelbasierten Hartlegierung. Verwendungszweck: Dient zur Herstellung einer …18.05.2028
DEBTI1296/25-1DeutschlandNach den Angaben des Antragstellers: Pulver aus mechanisch vermischtem Wolframcarbid (WC, 95 %) und Chromcarbid (Cr3C2 …18.05.2028
DEBTI51141/24-1DeutschlandNichtgesintertes Wolframcarbid, welches durch Karburierung hergestellt wird und einen durchschnittlichen …30.03.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3824.30.00.30.0

€
3824.30.00.30.0Drittlandszoll5,3 %530 €2.001 €2.531 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3824.30.00.30.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 3824.30.00.30.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3824.30.00.30.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3824.30.00.30.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 3
3. Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören: a) künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr; b) Fuselöle; Dippelöl; c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf; d) Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und e) schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).
Wortlaut · Kapitel 38, Unterpositions-Anmerkung 3
3. Zu den Unterpositionen 3824.81 bis 3824.89 gehören nur Mischungen und Zubereitungen, die eine oder mehrere der nachfolgenden Substanzen enthalten: Oxiran (Ethylenoxid); polybromierte Biphenyle (PBB); polychlorierte Biphenyle (PCB); polychlorierte Terphenyle (PCT); Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat; Aldrin (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Chlordan (ISO); Chlordecon (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); Endosulfan (ISO); Endrin (ISO); Heptachlor (ISO); Mirex (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Pentachlorbenzol (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether; kurzkettige Chlorparaffine. Kurzkettige Chlorparaffine sind Mischungen von Verbindungen mit einem Chlorierungsgrad von mehr als 48 GHT mit der folgenden Molekularformel: CxH(2x-y+2)Cly, wobei x=10 – 13 und y= 1 – 13 sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3824.30.00nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt Hierher gehören gebrauchsfertige Pulver für die Umwandlung in „Hartmetalle“ durch Sintern. Sie bestehen aus Mischungen von Metallcarbiden (z. B. Wolfram-, Titan-, Niobcarbid) untereinander, auch mit einem metallischen Bindemittel (Cobalt- oder Nickelpulver), und enthalten oft kleine Mengen Paraffin (etwa 0,5 GHT). Auch die …

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-182/1926.03.2020Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-822/1903.06.2021Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …
C-441/1509.02.2017Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der …

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 38 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3824.30.00

  1. 01.01.19963824.30.00neu eingeführt · „nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt“ · aus 3823.30.00
  2. 04.08.20053824.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3824.30.00
  3. 04.08.20053824.30.00.10.0neu eingeführt · „Wolframcarbid mit metallischem Pulver vermischt“ · aus 3824.30.00
  4. 04.08.20053824.30.00.90.0neu eingeführt · aus 3824.30.00
  5. 19.09.20243824.30.00.10.0Wortlaut geändert · „in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt“ · vorher „Wolframcarbid mit metallischem Pulver vermischt“
  6. 19.09.20243824.30.00.10.0Stellung im Tarifbaum geändert
  7. 19.09.20243824.30.00.20.0neu eingeführt · „pressfertiges Pulver in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder …“
  8. 19.09.20243824.30.00.30.0neu eingeführt · „andere, in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden …“
  9. 19.09.20243824.30.00.40.0neu eingeführt · „andere, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3824.30.00.30.0

Welche Zolltarifnummer gilt für sphärische Wolframcarbid-Mischungen unter 3824.30.00?

Wolframcarbid-Mischungen in Form sphärischer oder körniger, gleichmäßiger und frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver und/oder anderen Carbiden vermischt, gehören in 3824.30.00.30.0. Pressfertiges Pulver in sphärischer oder körniger Form mit organischem Bindemittel gehört in 3824.30.00.20.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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