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Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0 – Papierhalbstoffe aus Polyethylen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0 erfasst synthetische Papierhalbstoffe aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger und in Wasser gelöstem Poly(vinylalkohol) als Feuchthaltemittel, mit einer Dicke von mehr als 0,125 mm. Andere Waren dieser Dicke, die keine synthetischen Papierhalbstoffe sind, gehören in die Warennummer 3920.10.89. Waren mit 0,125 mm oder weniger Dicke gehören in andere Warennummern der Unterposition 3920.10, etwa 3920.10.23.00.0 für Polyethylenfolien von 20 bis 40 Mikrometer zum Herstellen von Fotoresist-Filmen.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAndere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
Unterpositionaus Polymeren des Ethylens
mit einer Dicke von mehr als 0,125 mm
Zolltarifnummersynthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger mit in Wasser gelöstem Poly(vinylalkohol) als FeuchthaltemittelDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionaus Polymeren des Propylens
Unterpositionaus Polymeren des Styrols
3920.43 – 3920.49aus Polymeren des Vinylchlorids
3920.51 – 3920.59aus Acrylpolymeren
3920.61 – 3920.69aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern
3920.71 – 3920.79aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten
3920.91 – 3920.99aus anderen Kunststoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3920.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3920.10.818-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3920.10.81.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3920.10.81.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3920 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und …
✓aus Polymeren des EthylensDie Fasern bestehen aus Polymeren des Ethylens, also aus Polyethylen. Bei Copolymeren entscheidet die Comonomereinheit, die gewichtsmäßig überwiegt.
✓mit einer Dicke von mehr als 0,125 mmDie Ware muss eine Dicke von mehr als 0,125 mm haben. Dünneres Material gehört in andere Warennummern der Unterposition 3920.10.
✓synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger mit in Wasser gelöstem Poly(vinylalkohol) als FeuchthaltemittelDie Ware ist ein synthetischer Papierhalbstoff aus feuchten Blättern, deren Fasern nicht kohärent sind. Die Blätter können Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger und in Wasser gelöstes Poly(vinylalkohol) als Feuchthaltemittel enthalten.
3920.10.81.00.0Feuchte synthetische Papierhalbstoffe aus Polyethylen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3920.10.81

ZolltarifnummerWortlaut
3920.10.81.00.0synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von …

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3920.10.81 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
3920.10.8922Halbdurchsichtige, flexible, ca. 5 cm breite, trübe, dehnbare, nicht selbstklebende Folie aus Ethylen-Propylen-Copolymer für das Labor. Der Polyethylengehalt überwiegt. Die Folie ist ca. 0,14 mm dick …
3920.10.2522Abdeckplane - Material: LDPE - extrem reißfest - schützt vor Staub, Farbe, Nässe und Schmutz beim Arbeiten im Innenbereich - hergestellt aus recyclingfähigem Polyethylen Feststellungen an einem …
3920.10.288Laminatfolie als Verpackungsmaterial für Tabakwaren. Es handelt sich um eine Kunststofffolie, die aus zwei Schichten besteht: - Polyester 12 µm - Polyethylen (Dichte > 0,94 g /cm3) 75µm Die Folie …
3920.10.402Folie aus Kunststoff, nicht zellig, nicht verstärkt, nicht laminiert, nicht mit Träger oder ähnlich mit anderen Materialien verbunden. Sie besteht aus 3 Schichten: äußerer Polypropylenfilm …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0

€
3920.10.81.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (4)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7015Zentralamerika0 %01.08.2026 – 31.07.2027
09.7140Kolumbien0 %01.08.2026 – 31.07.2027
09.7170Peru0 %01.03.2026 – 28.02.2027
09.7501Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0

Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 10
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
Wortlaut · Kapitel 39, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3920.10.81

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 4.
  1. 01.01.19973920.10.81neu eingeführt · „synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von …“ · aus 3920.10.22, 3920.10.80 (9 Unterteilungen)
  2. 01.01.19973920.10.81.00.0neu eingeführt · „synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von …“ · aus 3920.10.22, 3920.10.80 (9 Unterteilungen)
  3. 01.01.20023920.10.81Wortlaut geändert · „synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von …“ · vorher „synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger, mit in Wasser gelöstem Polyvinylalkohol als Feuchthaltemittel“
  4. 01.01.20023920.10.81.00.0Wortlaut geändert · „synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von …“ · vorher „synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger, mit in Wasser gelöstem Polyvinylalkohol als Feuchthaltemittel“

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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