01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3920.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3920.10.818-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3920.10.81.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3920.10.81.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0?
- ×aus Polymeren des Propylens3920.20
- ×aus Polymeren des Styrols3920.30
- ×aus Polymeren des Vinylchlorids3920.43, 3920.49
- ×aus Acrylpolymeren3920.51, 3920.59
- ×aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern3920.61, 3920.62, 3920.63.00.00.0, 3920.69
- ×aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten3920.71.00.00.0, 3920.73, 3920.79
- ×aus anderen Kunststoffen3920.91, 3920.92.00.00.0, 3920.93.00.00.0, 3920.94.00.00.0 und 1 weitere
- ×mit einer Dicke von 0,125 mm oder weniger3920.10.23.00.0, 3920.10.24, 3920.10.25, 3920.10.28 und 1 weitere
- ×andere, also nicht: synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von …3920.10.89
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 3920.10.81
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 3920.10.81.00.0 | synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von … |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3920.10.81 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 3920.10.89 | 22 | Halbdurchsichtige, flexible, ca. 5 cm breite, trübe, dehnbare, nicht selbstklebende Folie aus Ethylen-Propylen-Copolymer für das Labor. Der Polyethylengehalt überwiegt. Die Folie ist ca. 0,14 mm dick … |
| 3920.10.25 | 22 | Abdeckplane - Material: LDPE - extrem reißfest - schützt vor Staub, Farbe, Nässe und Schmutz beim Arbeiten im Innenbereich - hergestellt aus recyclingfähigem Polyethylen Feststellungen an einem … |
| 3920.10.28 | 8 | Laminatfolie als Verpackungsmaterial für Tabakwaren. Es handelt sich um eine Kunststofffolie, die aus zwei Schichten besteht: - Polyester 12 µm - Polyethylen (Dichte > 0,94 g /cm3) 75µm Die Folie … |
| 3920.10.40 | 2 | Folie aus Kunststoff, nicht zellig, nicht verstärkt, nicht laminiert, nicht mit Träger oder ähnlich mit anderen Materialien verbunden. Sie besteht aus 3 Schichten: äußerer Polypropylenfilm … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (4)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7015 | Zentralamerika | 0 % | 01.08.2026 – 31.07.2027 |
| 09.7140 | Kolumbien | 0 % | 01.08.2026 – 31.07.2027 |
| 09.7170 | Peru | 0 % | 01.03.2026 – 28.02.2027 |
| 09.7501 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0
Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3920.10.81.00.0
Anmerkungen (2)
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3920.10.81
- 01.01.19973920.10.81neu eingeführt · „synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von …“ · aus 3920.10.22, 3920.10.80 (9 Unterteilungen)
- 01.01.19973920.10.81.00.0neu eingeführt · „synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von …“ · aus 3920.10.22, 3920.10.80 (9 Unterteilungen)
- 01.01.20023920.10.81Wortlaut geändert · „synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von …“ · vorher „synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger, mit in Wasser gelöstem Polyvinylalkohol als Feuchthaltemittel“
- 01.01.20023920.10.81.00.0Wortlaut geändert · „synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von …“ · vorher „synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger, mit in Wasser gelöstem Polyvinylalkohol als Feuchthaltemittel“
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen