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HS-Code · weltweit gleichZollkontingentZollaussetzung

HS-Code 3920.69 – Folien und Platten aus anderen Polyestern

HS-Code · 6-stellig

In diese Unterposition gehören Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen aus anderen Polyestern, die nicht aus Zellkunststoffen bestehen, weder verstärkt noch geschichtet sind und ohne Unterlage vorliegen (Kapitel 39, Position 3920). Tafeln und Folien aus Polycarbonaten gehören in die Unterposition 3920.61. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem Polyester der Folie, nach der Ausführung als Schrumpffolie oder biaxial orientierte Folie und nach den Grenzwerten für Zusätze.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 3920.69?

Die Zolltarifnummer 3920.69.00.20.0 gilt für Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat). Die Zolltarifnummer 3920.69.00.30.0 gilt für ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolien aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grund …, wobei alle Merkmale zusammen erfüllt sein müssen. Die Zolltarifnummer 3920.69.00.70.0 gilt für ein- oder mehrlagige biaxial orientierte Folien aus mehr als 85 GHT Polylactid, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage bio …, wobei alle Merkmale zusammen erfüllt sein müssen. Die Zolltarifnummer 3920.69.00.90.0 gilt für alle Folien aus anderen Polyestern, die nicht unter 3920.69.00.20.0, 3920.69.00.30.0 oder 3920.69.00.70.0 fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAndere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern
Unterpositionaus anderen PolyesternDiese Seite
ZolltarifnummerFolien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat)
6,5 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerEin- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester, -mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 μm, -mit einer Länge von 2385 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 9075 m -biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)
6,5 % · 10 vZTA
ZolltarifnummerEin- oder mehrlagige biaxial orientierte Folie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polylactid, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester, -mit einer Dicke von 9 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 μm, -mit einer Länge von 1395 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 21 560 m -biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)
6,5 % · 10 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 10 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3920.69

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3920.69

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 10
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
Wortlaut · Kapitel 39, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 4
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 5
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 3920.69

Welche Zolltarifnummer gilt für Folien aus anderen Polyestern unter HS-Code 3920.69?

Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat) gehören in die Zolltarifnummer 3920.69.00.20.0. Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolien aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grund … gehören in 3920.69.00.30.0, biaxial orientierte Folien aus mehr als 85 GHT Polylactid mit nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage bio … in 3920.69.00.70.0. Alle übrigen Folien aus anderen Polyestern, die nicht darunter fallen, gehören in 3920.69.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

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