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Zolltarifnummer 3920.43.10.10.0 – PVC-Folien für Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Folien aus Polymeren des Vinylchlorids mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr und einer Dicke von 1 mm oder weniger, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Andere Folien dieser Warennummer 3920.43.10 gehören in 3920.43.10.92.0, 3920.43.10.95.0 oder 3920.43.10.99.0, Folien mit einer Dicke von mehr als 1 mm in die Warennummer 3920.43.90.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3920.43.10.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionAndere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
Unterpositionaus Polymeren des Ethylens
Unterpositionaus Polymeren des Propylens
Unterpositionaus Polymeren des Styrols
aus Polymeren des Vinylchlorids
Unterpositionmit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von 1 mm oder weniger
Zolltarifnummerfür bestimmte LuftfahrzeugeDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von mehr als 1 mm
Unterpositionandere
3920.51 – 3920.59aus Acrylpolymeren
3920.61 – 3920.69aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern
3920.71 – 3920.79aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten
3920.91 – 3920.99aus anderen Kunststoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3920.436-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3920.43.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3920.43.10.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3920.43.10.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3920.43.10.10.0?

Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus › 3920 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und …
✓aus Polymeren des VinylchloridsDie Folie muss aus Polymeren des Vinylchlorids bestehen, also aus Poly(vinylchlorid) (PVC). Das ist der Kunststoff, aus dem die Folie besteht.
✓mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehrDer Weichmachergehalt der Folie muss 6 GHT oder mehr betragen. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff Weichmacher auch die Sekundärweichmacher ein.
✓mit einer Dicke von 1 mm oder wenigerDie Folie darf höchstens 1 mm dick sein. Dickere Folien fallen aus dieser Warennummer heraus.
✓für bestimmte LuftfahrzeugeDie Folie muss für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sein. Diese Nummer gilt nur für Folien mit dieser Bestimmung, die übrigen Folien der Warennummer haben eigene Nummern.
3920.43.10.10.0Weichmacherhaltige PVC-Folien für Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3920.43.10.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3920.43.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3920.43.10.10.0für bestimmte Luftfahrzeugediese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
3920.43.10.92.0Folien aus Poly(vinylchlorid), stabilisiert gegen UV-Strahlen, ohne mikroskopische Löcher, mit einer Dicke von 60 µm oder mehr, jedoch …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
3920.43.10.95.0reflektierende Verbundfolien, bestehend aus einer Folie aus Poly(vinylchlorid) und einer Folie aus anderem Kunststoff, ganz mit …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
3920.43.10.99.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3920.43.10 eingereiht

11 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich5
Deutschland3
Tschechien1
Spanien1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI38614/25-1DeutschlandAngaben: Rechteckige Fensterfolie mit weißem Hintergrundraster (Quadrat: 1 cm) auf Folienrückseite gedruckt; inkl. …02.11.2028
DEBTI26327/24-1DeutschlandFensterfolie (blickdichte Sichtschutzfolie 45 x 200 cm aus Polyvinylchlorid) mit Rakel Feststellungen an einem …17.10.2027
DEBTI49130/23-1DeutschlandEs liegen Kunststofffolien aus Polymeren des Vinylchlorids, mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr, mit …18.04.2027
CZBTI31/705594/2026-300000-ZI/01TschechienDen angegebenen Informationen und der vorgelegten Fotodokumentation zufolge handelt es sich um eine Folie aus …25.10.2029
FRBTIFR-BTI-2026-00940FrankreichRechteckige Tischdecke aus weichem, nicht zelligem Polyvinylchlorid-Polymer (PVC) mit den Maßen 130 × 180 cm und einer …14.06.2029
FRBTIFR-BTI-2025-05665FrankreichSortiment, verpackt für den Einzelverkauf unter Blister, Reparatur-Kit-Typ für Pool-Liner oder für aufblasbare Artikel …08.09.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3920.43.10.10.0

€
3920.43.10.10.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €
3920.43.10.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (4)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7015Zentralamerika0 %01.08.2026 – 31.07.2027
09.7140Kolumbien0 %01.08.2026 – 31.07.2027
09.7170Peru0 %01.03.2026 – 28.02.2027
09.7501Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3920.43.10.10.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 3920.43.10.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 3050/1995.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 3920.43.10.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3920.43.10.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 10
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
Wortlaut · Kapitel 39, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Im Sinne der Unterposition 3920.43 schließt der Begriff „Weichmacher“ auch die Sekundärweichmacher ein.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3920.43.10 bis 3920.43.90mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 39 und die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3920.43 und 3920.49 des HS.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3920.43.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 4.
  1. 01.01.20023920.43.10neu eingeführt · „mit einer Dicke von 1 mm oder weniger“ · aus 3920.41.91, aus 3920.42.91
  2. 01.01.20023920.43.10.10.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8 Vorgängern
  3. 01.01.20023920.43.10.92.0neu eingeführt · „Folien aus Poly(vinylchlorid), stabilisiert gegen UV-Strahlen, ohne mikroskopische Löcher, mit einer Dicke von 60 μm bis 80 μm, mit von 30 …“ · aus 8 Vorgängern
  4. 01.01.20023920.43.10.95.0neu eingeführt · „Reflektierende Verbundfolien, bestehend aus einer Folie aus Poly(vinylchlorid) und einer Folie aus anderem Kunststoff, ganz mit …“ · aus 8 Vorgängern
  5. 01.01.20023920.43.10.99.0neu eingeführt · aus 8 Vorgängern
  6. 01.07.20023920.43.10.92.0Wortlaut geändert · „Folien aus Poly(vinylchlorid), stabilisiert gegen UV-Strahlen, ohne mikroskopische Löcher, mit einer Dicke von 60 μm oder mehr, jedoch …“ · vorher „Folien aus Poly(vinylchlorid), stabilisiert gegen UV-Strahlen, ohne mikroskopische Löcher, mit einer Dicke von 60 μm bis 80 μm, mit von 30 bis 40 Teilen Weichmacher auf 100 Teile Poly(vinylchlorid)“
  7. 01.07.20023920.43.10.95.0Wortlaut geändert · „reflektierende Verbundfolien, bestehend aus einer Folie aus Poly(vinylchlorid) und einer Folie aus anderem Kunststoff, ganz mit …“ · vorher „Reflektierende Verbundfolien, bestehend aus einer Folie aus Poly(vinylchlorid) und einer Folie aus anderem Kunststoff, ganz mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, die auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt sind“
  8. 01.01.20093920.43.10.92.0Stellung im Tarifbaum geändert
  9. 01.01.20093920.43.10.95.0Stellung im Tarifbaum geändert
  10. 01.01.20093920.43.10.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
  11. 01.01.20143920.43.10.92.0Wortlaut geändert · „Folien aus Poly(vinylchlorid), stabilisiert gegen UV-Strahlen, ohne mikroskopische Löcher, mit einer Dicke von 60 µm oder mehr, jedoch …“ · vorher „Folien aus Poly(vinylchlorid), stabilisiert gegen UV-Strahlen, ohne mikroskopische Löcher, mit einer Dicke von 60 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 μm, mit 30 oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 Teilen Weichmacher auf 100 Teile Poly(vinylchlorid)“
  12. 01.01.20143920.43.10.95.0Wortlaut geändert · „reflektierende Verbundfolien, bestehend aus einer Folie aus Poly(vinylchlorid) und einer Folie aus anderem Kunststoff, ganz mit …“ · vorher „reflektierende Verbundfolien, bestehend aus einer Folie aus Poly(vinylchlorid) und einer Folie aus anderem Kunststoff, ganz mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, die auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt sind“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3920.43.10.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für weichmacherhaltige PVC-Folien für bestimmte Luftfahrzeuge unter der Warennummer 3920.43.10?

Für Folien aus Polymeren des Vinylchlorids mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger und für bestimmte Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 3920.43.10.10.0. Andere Folien dieser Warennummer fallen in 3920.43.10.92.0, 3920.43.10.95.0 oder 3920.43.10.99.0.

Wurde die Zolltarifnummer 3920.43.10.10.0 zuletzt geändert?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern der Warennummer 3920.43.10 wurde zuletzt am 08.01.2025 geändert. Die Warennummer besteht seit dem 01.01.2002, seitdem wurde die Unterteilung mehrfach geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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