01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3921.19.00.95.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3921.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3921.19.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3921.19.00.9510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3921.19.00.95.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3921.19.00.95.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3921.19.00.95.0?
- ×andere, also nicht: aus Zellkunststoff3921.90
- ×aus Polymeren des Styrols3921.11
- ×aus Polymeren des Vinylchlorids3921.12
- ×aus Polyurethanen3921.13
- ×aus regenerierter Cellulose3921.14
- ×für bestimmte Luftfahrzeuge3921.19.00.10.0
- ×Blöcke mit Zellstruktur, enthaltend: - Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid), - falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT …3921.19.00.30.0
- ×Poröse Membran aus Polytetrafluorethylen (PTFE), laminiert auf einen nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Vliesstoff aus Polyester mit - …3921.19.00.50.0
- ×Platten aus geschlossenzelligem Silikonschaum mit: -einer Dicke von 2,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,8 mm, -einer Wärmedämmung von mehr als 0,25 Km²/W …3921.19.00.53.0
- ×Streifen aus mikroporösem Polytetrafluorethylen auf einem Träger aus Vlies, -gewickelt auf einer Rolle mit einem Kern von 3 Zoll, -mit einer Breite von 69,5 mm …3921.19.00.55.0
- ×Transparente, mikroporöse, mit Acrylsäure veredelte Polyethylenfolie auf Rollen, zur Herstellung von Separatoren von Alkalibatterien, mit -einer Breite von 98 …3921.19.00.65.0
- ×Mikroporöse einlagige Polypropylenfolie oder mikroporöse dreilagige Folie aus Polypropylen, Polyethylen und Polypropylen, jeweils mit: -Null Schrumpf quer zur …3921.19.00.75.0
- ×andere, also nicht: Folien aus Polyethersulfon, mit einer Dicke von nicht mehr als 200 µm3921.19.00.99.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3921.19.00.95.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3921.19.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3921.19.00.10.0 | für bestimmte Luftfahrzeuge | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 3921.19.00.30.0 | Blöcke mit Zellstruktur, enthaltend: - Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid), - falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3921.19.00.50.0 | Poröse Membran aus Polytetrafluorethylen (PTFE), laminiert auf einen nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Vliesstoff aus … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3921.19.00.53.0 | Platten aus geschlossenzelligem Silikonschaum mit: -einer Dicke von 2,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,8 mm, -einer Wärmedämmung von … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3921.19.00.55.0 | Streifen aus mikroporösem Polytetrafluorethylen auf einem Träger aus Vlies, -gewickelt auf einer Rolle mit einem Kern von 3 Zoll, -mit … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3921.19.00.65.0 | Transparente, mikroporöse, mit Acrylsäure veredelte Polyethylenfolie auf Rollen, zur Herstellung von Separatoren von Alkalibatterien, mit … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3921.19.00.75.0 | Mikroporöse einlagige Polypropylenfolie oder mikroporöse dreilagige Folie aus Polypropylen, Polyethylen und Polypropylen, jeweils mit … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3921.19.00.95.0 | Folien aus Polyethersulfon, mit einer Dicke von nicht mehr als 200 µmdiese Seite | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3921.19.00.99.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3921.19.00 eingereiht
59 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI36209/26-1Deutschland | Angaben: Bezug als Rollenware mit verschiedenen Breiten (u.a. 820mm, 1020mm) und verschiedenen Längen; Porosität … | 25.10.2029 |
| DEBTI19046/26-1Deutschland | Angaben: Reinigungsschwamm, Schmutzradierer, aus Melamin Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Anhand einer … | 04.10.2029 |
| DEBTI1054/26-1Deutschland | Separator-Membrane für die alkalische Wasserelektrolyse (AWE) für industrielle grüne Wasserstoffproduktion, besteht aus … | 27.09.2029 |
| DEBTI19962/26-1Deutschland | Balance Pad Das Balance Pad wird gemeinsam mit einem Widerstandsband vertrieben. Feststellungen an einem Warenmuster … | 02.08.2029 |
| DEBTI6782/26-1Deutschland | Reflektorfolie für Heizkörper 1 m x 0,7 m; vermindert Wärmeverlust durch Wände Feststellungen Untersuchungen an einem … | 06.07.2029 |
| DEBTI49331/25-1Deutschland | 4 Stück Glitzermoosgummi in den Farben pink, türkis, hellgrün, weiß (Größe der Platten: 14,5 x 10 cm; Dicke: 2 mm … | 08.03.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3921.19.00.95.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3921.19.00.95.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3921.19.00.95.0
Anmerkungen (1)
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 739/200617.05.2006 | Mikroporöse Zellkunststoffplatten aus Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren, in Rechtecke von 15,5 cm × 10,5 cm × 0,75 cm zugeschnitten, wurden in die Warennummer 3921.19.00 eingereiht. | 3921.19.00 |
| 201/9826.01.1998 | Rechteckige Blätter aus mikroporösem Polytetrafluorethylen für die Chirurgie wurden in die damalige Nummer 3921.19.90 eingereiht, heute gilt die Warennummer 3921.19.00. | 3921.19.90heute 3921.19.00 |
| 314/9005.02.1990 | Rechteckige Schaumstoffplatten aus Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren mit 4 bis 16 mm Dicke wurden in die damalige Nummer 3921.19.90 eingereiht, heute gilt die Warennummer 3921.19.00. | 3921.19.90heute 3921.19.00 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-304/2510.06.2026 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3921.19.00
- 01.01.19723921.19.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Kunststoffen“
- 01.01.19883921.19.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3921.19.10, 3921.19.90
- 01.01.19993921.19.00.10.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 3921.19.10, 3921.19.90
- 01.01.19993921.19.00.99.0neu eingeführt · aus 3921.19.10, 3921.19.90
- 01.01.20033921.19.00.95.0neu eingeführt · „Folien aus Polyethersulfon, mit einer Dicke von nicht mehr als 200 μm“
- 01.01.20143921.19.00.30.0neu eingeführt · „Blöcke mit Zellstruktur, enthaltend: - Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid), - falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT …“
- 01.01.20143921.19.00.95.0Wortlaut geändert · „Folien aus Polyethersulfon, mit einer Dicke von nicht mehr als 200 µm“ · vorher „Folien aus Polyethersulfon, mit einer Dicke von nicht mehr als 200 μm“
- 01.01.20143921.19.00.95.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20143921.19.00.99.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20173921.19.00.50.0neu eingeführt · „Poröse Membran aus Polytetrafluorethylen (PTFE), laminiert auf einen nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Vliesstoff aus …“
- 01.01.20263921.19.00.55.0neu eingeführt · „Streifen aus mikroporösem Polytetrafluorethylen auf einem Träger aus Vlies, -gewickelt auf einer Rolle mit einem Kern von 3 Zoll, -mit …“ · aus 3921.19.00
- 01.01.20263921.19.00.65.0neu eingeführt · „Transparente, mikroporöse, mit Acrylsäure veredelte Polyethylenfolie auf Rollen, zur Herstellung von Separatoren von Alkalibatterien, mit …“ · aus 3921.19.00
- 01.01.20263921.19.00.75.0neu eingeführt · „Mikroporöse einlagige Polypropylenfolie oder mikroporöse dreilagige Folie aus Polypropylen, Polyethylen und Polypropylen, jeweils mit …“ · aus 3921.19.00
- 01.07.20263921.19.00.53.0neu eingeführt · „Platten aus geschlossenzelligem Silikonschaum mit: -einer Dicke von 2,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,8 mm, -einer Wärmedämmung von …“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3921.19.00.95.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Folien aus Polyethersulfon bis 200 µm unter 3921.19.00?
Folien aus Polyethersulfon mit einer Dicke von nicht mehr als 200 µm gehören in die Zolltarifnummer 3921.19.00.95.0. Die Warennummer 3921.19.00 hat weitere Zolltarifnummern für andere Ausführungen.
Wurde die Zolltarifnummer 3921.19.00.95.0 seit 2025 geändert?
Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 3921.19.00 wurde seit 2025 mehrfach geändert, zuletzt zum 1. Juli 2026. Die Zolltarifnummer 3921.19.00.95.0 gilt für Folien aus Polyethersulfon mit einer Dicke von nicht mehr als 200 µm.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile