01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 3921.19?
Die Zolltarifnummer 3921.19.00.10.0 gilt für bestimmte Luftfahrzeuge, 3921.19.00.30.0 für Blöcke mit Zellstruktur mit bestimmten Bestandteilen. Die Zolltarifnummer 3921.19.00.50.0 erfasst poröse Membranen aus Polytetrafluorethylen auf einem Vliesstoff aus Polyester, 3921.19.00.53.0 Platten aus geschlossenzelligem Silikonschaum. Die Zolltarifnummern 3921.19.00.55.0, 3921.19.00.65.0 und 3921.19.00.75.0 erfassen mikroporöse Streifen und Folien nach Breite, Dicke und Aufbau, 3921.19.00.95.0 Folien aus Polyethersulfon. Die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0 umfasst alle übrigen Erzeugnisse, die die Nummern davor nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 9 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3921.19
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 3921.19?
7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 3921.19. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3921.19
Anmerkungen (4)
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 739/200617.05.2006 | Mikroporöse Platten aus Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren, zu Rechtecken zugeschnitten und als Tintenreservoir bestimmt, wurden in die Warennummer 3921.19.00 eingereiht. | 3921.19.00 |
| 201/9826.01.1998 | Rechteckige Blätter aus mikroporösem Polytetrafluoräthylen für die Chirurgie wurden in die damalige Warennummer 3921.19.90 eingereiht, heute gilt 3921.19.00. | 3921.19.90heute 3921.19.00 |
| 314/9005.02.1990 | Rechteckige Schaumstoffplatten aus ca. 60 % Copolymeren des Ethylen-Vinylacetats wurden in die damalige Warennummer 3921.19.90 eingereiht, heute gilt 3921.19.00. | 3921.19.90heute 3921.19.00 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-304/2510.06.2026 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 3921.19
Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Zum 01.01.2026 wurden drei Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 5 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20263921.19.00.53.0neu eingeführt · Platten aus geschlossenzelligem Silikonschaum mit: -einer Dicke von 2,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,8 mm, -einer Wärmedämmung von mehr als 0,25 Km²/W, jedoch nicht mehr als 0,4 Km²/W (gemäß ASTM-C518) -einer Durchschlagfestigkeit von mehr als 3,0 Kv/mm, jedoch nicht mehr als 3,8 Kv/mm (gemäß ASTM- D149)
- 01.01.20263921.19.00.55.0neu eingeführt · Streifen aus mikroporösem Polytetrafluorethylen auf einem Träger aus Vlies, -gewickelt auf einer Rolle mit einem Kern von 3 Zoll, -mit einer Breite von 69,5 mm, 40,8 mm, 36,5 mm, 20 mm, 13,5 mm oder 10 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Filtern für Nierendialysegeräte und intravenösen Anwendung
- 01.01.20263921.19.00.65.0neu eingeführt · Transparente, mikroporöse, mit Acrylsäure veredelte Polyethylenfolie auf Rollen, zur Herstellung von Separatoren von Alkalibatterien, mit -einer Breite von 98 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm, -einer Dicke von 15 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 μm
- 01.01.20263921.19.00.75.0neu eingeführt · Mikroporöse einlagige Polypropylenfolie oder mikroporöse dreilagige Folie aus Polypropylen, Polyethylen und Polypropylen, jeweils mit: -Null Schrumpf quer zur Produktionsrichtung, -einer Gesamtdicke von 8 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 μm, -einer Breite von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 mm, -einer Länge von mehr als 200 m, jedoch nicht mehr als 8 000 m, -einer mittleren Porengröße zwischen 0,02 μm und 0,1 μm, -auch mit einem Polypropylen-Vlies mit einer Dicke von 50 bis 200 μm beschichtet, -auch mit einem oberflächenaktiven Stoff überzogen, -auch ein- oder beidseitig mit einer Keramikschicht mit einer Dicke von 1 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen, -auch ein- oder beidseitig mit einem PVDF-Bindemittel oder einem ähnlichen Bindemittel mit einer Dicke von 0,5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 3921.19
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 3921.19 für Moosgummi?
Moosgummi gehört unter HS-Code 3921.19 in die Zolltarifnummer 3921.19.00.99.0, wenn keine der Nummern davor passt. Die Nummern davor erfassen Blöcke mit Zellstruktur, Membranen, Streifen, Folien und Platten aus bestimmten Stoffen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile






