01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3921.90.55.35.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3921.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3921.90.558-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3921.90.55.3510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3921.90.55.35.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3921.90.55.35.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3921.90.55.35.0?
- ×aus Zellkunststoff3921.11, 3921.12, 3921.13, 3921.14 und 1 weitere
- ×aus Additionspolymerisationserzeugnissen3921.90.60
- ×andere, also nicht: aus Kondensationspolymerisations- oder Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert3921.90.90.00.0
- ×aus Polyester3921.90.10
- ×aus Phenolharzen3921.90.30.00.0
- ×aus Aminoharzen3921.90.41.00.0, 3921.90.43.00.0, 3921.90.49.00.0
- ×Prepregplatten oder -rollen, Polyimidharz enthaltend3921.90.55.25.0
- ×Dreilagige Gewebebahn, auf Rollen, - mit einer inneren Lage aus 100 % Nylon Taffeta oder mit Nylon/Polyester gemischtem Taffeta, - beidseitig mit Polyamid …3921.90.55.40.0
- ×Membran mit einer Polyamid- und einer Polysulfonschicht auf einer Trägerschicht aus Poly(ethylenterephtalat) mit -einer Gesamtdicke von 0,25 mm oder mehr …3921.90.55.70.0
- ×andere, also nicht: Glasfaser, mit Epoxidharz getränkt, zur Verwendung bei der Herstellung von Chipkarten3921.90.55.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3921.90.55.35.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3921.90.55
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3921.90.55.25.0 | Prepregplatten oder -rollen, Polyimidharz enthaltend | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3921.90.55.35.0 | Glasfaser, mit Epoxidharz getränkt, zur Verwendung bei der Herstellung von Chipkartendiese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 3921.90.55.40.0 | Dreilagige Gewebebahn, auf Rollen, - mit einer inneren Lage aus 100 % Nylon Taffeta oder mit Nylon/Polyester gemischtem Taffeta … | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3921.90.55.70.0 | Membran mit einer Polyamid- und einer Polysulfonschicht auf einer Trägerschicht aus Poly(ethylenterephtalat) mit -einer Gesamtdicke von … | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 3921.90.55.90.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3921.90.55 eingereiht
39 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI30250/26-1Deutschland | Kunststoffplatte aus einem Epoxidharz mit Glasfasern verstärkt (FR4) (Abmessungen 125 x 5 x 3 mm) -Gewebte … | 30.08.2029 |
| DEBTI2506/26-1Deutschland | Wand- und Deckenverkleidung mit dekorativer PVC-Kunstleder-Oberfläche verbunden mit einem GFK Laminat. Der Aufbau wird … | 19.07.2029 |
| DEBTI3967/26-1Deutschland | Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern - Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,25 mm - aus … | 13.07.2029 |
| DEBTI3905/26-1Deutschland | Chemisch gebundenes Flächenerzeugnis aus Glasfasern - Flächenerzeugnis mit einer Dicke von ca. 0,22 mm bzw. 0,25 mm - … | 13.07.2029 |
| DEBTI18299/26-1Deutschland | Epoxy Basismaterial für Leiterplatten -Gewebte Glasfasermatten mit Epoxidharz getränkt- Dünne, rechteckige, rosafarbene … | 13.07.2029 |
| DEBTI2504/26-1Deutschland | Wand- und Deckenverkleidung mit dekorativer PVC-Gewebe-Oberfläche verbunden mit einem GFK Laminat. Das PVC-Gewebe … | 12.07.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 3921.90.60 | 44 | PET Dampfsperre mit Aluminium - PET Aluminium Folie. Zum Folienaufbau liegen vertrauliche Informationen vor. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein rechteckiger Abschnitt einer … |
| 3921.90.10 | 15 | Mehrlagige Verbundfolie aus PET, Aluminium und Klebeschicht Zum Lagenaufbau und zur Verwendung liegen vertrauliche Daten vor. Befund: Mit anderen Stoffen verstärkte Folie aus Polyester. |
| 3921.90.30 | 11 | Kompaktplatten/HPL-Platten (High Pressure Laminate), bestehend aus gepresstem, mit Phenolharz imprägniertem Kraftpapier und Dekorschichten aus imprägniertem Papier (mit Melaminharz). Feststellungen … |
| 3921.90.90 | 8 | Platte, gekennzeichnet durch das Vorhandensein zusätzlicher Schichten aus anderen Materialien als Kunststoff. Die zur Untersuchung eingegangene Probe hat gezeigt, dass diese Schichten je nach Fall … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3921.90.55.35.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3921.90.55.35.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1A001A, 1A003B, 1C210 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3921.90.55.35.0
Anmerkungen (1)
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 883/9420.04.1994 | Eine rechteckige Polymethylenmetacrylat-Platte, auf die im Vakuum eine Metallschicht aufgedampft wurde, wurde in die Warennummer 3921.90.60 eingereiht und nicht in die Position 9001. | 3921.90.60 |
| 3491/8809.11.1988 | Eine Folie aus Polyethersulfon, im Verfahren des kathodischen Besprühens mit Metall beschichtet, wurde in die damalige Nummer 3921.90.50 eingereiht; heute gehört sie in die Warennummern 3921.90.55 und 3920.99.21. | 3921.90.50heute 3921.90.55, 3920.99.21 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-304/2510.06.2026 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 39 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3921.90.55
- 01.01.19993921.90.55neu eingeführt · aus 3921.90.20, 3921.90.50
- 01.07.20013921.90.55unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3921.90.55
- 01.07.20013921.90.55.90.0neu eingeführt · aus 3921.90.55
- 01.01.20103921.90.55Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20103921.90.55.25.0neu eingeführt · „Prepregplatten oder -rollen, Polyimidharz enthaltend“
- 01.01.20163921.90.55.40.0neu eingeführt · „Dreilagige Gewebebahn, auf Rollen, - mit einer inneren Lage aus 100 % Nylon Taffeta oder mit Nylon/Polyester gemischtem Taffeta …“
- 01.01.20193921.90.55.35.0neu eingeführt · „Glasfaser, mit Epoxidharz getränkt, zur Verwendung bei der Herstellung von Chipkarten“ · aus 3921.90.55
- 01.07.20243921.90.55.70.0neu eingeführt · „Membran mit einer Polyamid- und einer Polysulfonschicht auf einer Trägerschicht aus Poly(ethylenterephtalat) mit -einer Gesamtdicke von …“ · aus 3921.90.55
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3921.90.55.35.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Glasfaser mit Epoxidharz für Chipkarten unter der Warennummer 3921.90.55?
Glasfaser, mit Epoxidharz getränkt, zur Verwendung bei der Herstellung von Chipkarten gehört in die Zolltarifnummer 3921.90.55.35.0. Die Warennummer 3921.90.55 hat weitere Zolltarifnummern, etwa 3921.90.55.25.0 für Prepregplatten mit Polyimidharz, sodass Sie die Zeile nach dem Wortlaut wählen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile