01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 4005.91.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code4005.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer4005.91.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code4005.91.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer4005.91.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4005.91.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4005.91.00.00.0?
- ×Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid4005.10.00.00.0
- ×Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 4005.104005.20.00.00.0
- ×andere, also nicht: Platten, Blätter und Streifen4005.99.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 4005.91.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 4005.91.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 4005.91.00.00.0 | Platten, Blätter und Streifen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4005.91.00 eingereiht
3 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI4669/24-1Deutschland | Bei der Ware handelt es sich um selbstverschweißende Kautschukstreifen und -Pads für die elektrische Isolierung von … | 04.08.2027 |
| IEBTIIENEN004-2026-BTI200Irland | Gummiunterlage. Das Produkt wird als ein Naturgummimaterial beschrieben, das auf einer Textil- und Folienschicht (zur … | 09.07.2029 |
| SEBTITV-2025-15443Schweden | Gummiprodukt in Form eines farbigen elastischen Bandes in einer Einzelhandelsverpackung. Das Band ist rechteckig mit … | 22.01.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4005.91.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4005.91.00.00.0
Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4005.91.00.00.0
Anmerkungen (2)
3. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 4001 bis 4003 und 4005 gelten ausschließlich: a) Flüssigkeiten und Pasten (einschließlich Latex, auch vorvulkanisiert, sowie andere Dispersionen und Lösungen); b) unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen.
9. Als „Platten, Blätter und Streifen“ im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind. Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch — abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung — nicht weiter bearbeitet sein.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 4005.91.00 | Platten, Blätter und Streifen: Siehe die Erläuterungen zu Position 4005 des HS, vierter Absatz Buchstabe B und fünfter Absatz Ziffern 3 und 4. Hierher gehören auch Platten, Blätter und Streifen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk, nicht zugeschnitten oder nur auf quadratische oder rechteckige Form geschnitten, die auf einer Seite mit einer Schicht aus Klebstoff bedeckt sind. Das Aufbringen des Klebstoffes gilt als … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 40 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 4005.91.00
- 01.01.19724005.91.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Platten, Blätter und Streifen“
- 01.01.19724005.91.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Platten, Blätter und Streifen“
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission