Zum Hauptinhalt springen
Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 4005 – Nicht vulkanisierte Kautschukmischungen

Position im Zolltarif

40Kapitel05Position

Nicht vulkanisierte Kautschukmischungen in Primärformen, also als Latex, Lösungen, Dispersionen, lose Blöcke, Pulver, Granulate oder Krümel, sowie in Platten, Blättern oder Streifen. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile, Scheiben und Ringe aus nicht vulkanisiertem Kautschuk gehören in Position 4006.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Kautschukmischung zu HS-Code 4005?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 4005?

Unterposition 4005.10 erfasst Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid. Unterposition 4005.20 erfasst Lösungen und Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 4005.10. Unter „andere“ fallen alle Waren, die weder unter 4005.10 noch unter 4005.20 fallen. Dort erfasst Unterposition 4005.91 Platten, Blätter und Streifen, und Unterposition 4005.99 alle übrigen Waren.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKautschuk und Waren daraus
PositionKautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder StreifenDiese Seite
ZolltarifnummerKautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid
0 % · 15 vZTA
ZolltarifnummerLösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 4005.10
0 % · 3 vZTA
andere
ZolltarifnummerPlatten, Blätter und Streifen
0 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 9 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 4005

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4005. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 4005

Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder2 von 4
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder2 von 4
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 4005

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 3
3. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 4001 bis 4003 und 4005 gelten ausschließlich: a) Flüssigkeiten und Pasten (einschließlich Latex, auch vorvulkanisiert, sowie andere Dispersionen und Lösungen); b) unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 9
9. Als „Platten, Blätter und Streifen“ im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind. Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch — abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung — nicht weiter bearbeitet sein.
Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 1
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 4005

Die vier Warennummern der Position 4005 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19724005.10.00.00.0eingeführt · Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid
  2. 01.01.19724005.20.00.00.0eingeführt · Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 4005.10
  3. 01.01.19724005.91.00.00.0eingeführt · Platten, Blätter und Streifen
  4. 01.01.19724005.99.00.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 4005

Welche Zolltarifnummer aus Position 4005 gilt für Kautschukmischungen mit Ruß oder Siliciumdioxid?

Nicht vulkanisierter Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid gehört in Zolltarifnummer 4005.10.00.00.0, auch in Form von Platten, Blättern oder Streifen. Platten, Blätter und Streifen ohne Ruß oder Siliciumdioxid gehören in 4005.91.00.00.0, Lösungen und Dispersionen ohne diesen Zusatz in 4005.20.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →