01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4005?
Unterposition 4005.10 erfasst Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid. Unterposition 4005.20 erfasst Lösungen und Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 4005.10. Unter „andere“ fallen alle Waren, die weder unter 4005.10 noch unter 4005.20 fallen. Dort erfasst Unterposition 4005.91 Platten, Blätter und Streifen, und Unterposition 4005.99 alle übrigen Waren.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4005
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4005. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4005
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4005
Anmerkungen (4)
3. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 4001 bis 4003 und 4005 gelten ausschließlich: a) Flüssigkeiten und Pasten (einschließlich Latex, auch vorvulkanisiert, sowie andere Dispersionen und Lösungen); b) unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen.
9. Als „Platten, Blätter und Streifen“ im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind. Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch — abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung — nicht weiter bearbeitet sein.
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4005
Die vier Warennummern der Position 4005 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724005.10.00.00.0eingeführt · Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid
- 01.01.19724005.20.00.00.0eingeführt · Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 4005.10
- 01.01.19724005.91.00.00.0eingeführt · Platten, Blätter und Streifen
- 01.01.19724005.99.00.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4005
Welche Zolltarifnummer aus Position 4005 gilt für Kautschukmischungen mit Ruß oder Siliciumdioxid?
Nicht vulkanisierter Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid gehört in Zolltarifnummer 4005.10.00.00.0, auch in Form von Platten, Blättern oder Streifen. Platten, Blätter und Streifen ohne Ruß oder Siliciumdioxid gehören in 4005.91.00.00.0, Lösungen und Dispersionen ohne diesen Zusatz in 4005.20.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

