01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4008?
Position 4008 unterscheidet zuerst zwischen Waren aus Zellkautschuk und Waren aus Vollkautschuk. Aus Zellkautschuk gehören Platten, Blätter und Streifen in die Zolltarifnummer 4008.11.00.00.0 und alle anderen Waren in die Zolltarifnummer 4008.19.00.00.0. Aus Vollkautschuk unterteilt die Unterposition 4008.21 in Platten, Blätter und Streifen, die als Bodenbelag und Fußmatten in die Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0 und alle anderen in die Zolltarifnummer 4008.21.90.00.0 gehören. Alle übrigen Waren aus Vollkautschuk gehören in die Unterposition 4008.29.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4008
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4008. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4008
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4008
Anmerkungen (4)
7. Zu Position 4008 gehören nichtumsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk, deren größter Durchmesser mehr als 5 mm beträgt.
9. Als „Platten, Blätter und Streifen“ im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind. Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch — abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung — nicht weiter bearbeitet sein.
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4008
Vier der fünf Warennummern der Position 4008 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724008.11.00.00.0eingeführt · Platten, Blätter und Streifen · zuletzt geändert 01.01.2009
- 01.01.19724008.19.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19724008.21.10.00.0eingeführt · Bodenbelag und Fußmatten
- 01.01.19724008.21.90.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4008
Gehören nichtumsponnene Fäden aus Weichkautschuk zur Position 4008?
Ja, nichtumsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk gehören zur Position 4008, wenn ihr größter Durchmesser mehr als 5 mm beträgt.
Welche Zolltarifnummer gilt für Gummibodenbelag in Position 4008?
Gummibodenbelag gehört in die Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0. Diese Nummer gilt für Bodenbelag und Fußmatten aus Platten, Blättern und Streifen aus Vollkautschuk.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex







