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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 4001 – Naturkautschuk in Primärformen und Platten

Position im Zolltarif

40Kapitel01Position

Zur Position 4001 gehören Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen, einschließlich Latex. Synthetischer Kautschuk und Faktis gehören in Position 4002, ebenso Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen der Position 4002. Kautschuk, dem Vulkanisationsmittel, Pigmente, Weichmacher, Füllstoffe oder Lösemittel zugesetzt wurden, gehört grundsätzlich nicht in Position 4001; ausgenommen sind Vulkanisationsmittel für vorvulkanisierten Kautschuklatex, Pigmente, die nur zur Kennzeichnung zugefügt wurden, und die nach Buchstabe B erlaubten Waren.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 4001?

Latex von Naturkautschuk, auch vorvulkanisiert, gehört in 4001.10.00.00.0. Naturkautschuk in anderen Formen wird in geräucherte Blätter (smoked sheets) mit 4001.21.00.00.0, technisch spezifizierten Naturkautschuk (TSNR) mit 4001.22.00.00.0 und alle übrigen Formen, die weder geräucherte Blätter noch TSNR sind, mit 4001.29.00.00.0 unterteilt. Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten gehören in 4001.30.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKautschuk und Waren daraus
PositionNaturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder StreifenDiese Seite
ZolltarifnummerLatex von Naturkautschuk, auch vorvulkanisiert
0 % · 0 vZTA
Naturkautschuk in anderen Formen
Zolltarifnummergeräucherte Blätter (smoked sheets)
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummertechnisch spezifizierter Naturkautschuk (TSNR)
0 % · 3 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerBalata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten
0 % · 1 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 4001

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4001. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 4001

Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder4 von 5
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder4 von 5
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 4001

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 3
3. Als „Primärformen“ im Sinne der Positionen 4001 bis 4003 und 4005 gelten ausschließlich: a) Flüssigkeiten und Pasten (einschließlich Latex, auch vorvulkanisiert, sowie andere Dispersionen und Lösungen); b) unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen.
Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 5
5. A) Zu den Positionen 4001 und 4002 gehören nicht Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, denen vor oder nach der Koagulation zugesetzt worden sind: 1) Vulkanisationsmittel, Vulkanisationsbeschleuniger, Vulkanisationsverzögerer, Vulkanisationsaktivatoren (ausgenommen solche, die zum Herstellen von vorvulkanisiertem Kautschuklatex zugefügt wurden); 2) Pigmente oder andere Farbmittel, ausgenommen solche, die nur zur Kennzeichnung zugefügt wurden; 3) Weichmacher oder Streckmittel (ausgenommen Mineralöl bei ölgestreckten Kautschuken), inerte oder aktive Füllstoffe, organische Lösemittel oder andere Stoffe, ausgenommen Waren, die nach Buchstabe B erlaubt sind; B) zu Position 4001 oder 4002 gehören auch Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, die die folgenden Stoffe enthalten, wenn der Kautschuk oder die Mischungen von Kautschuken ihren wesentlichen Charakter als Rohstoff behalten haben: 1) Emulgiermittel und Mittel zum Verhindern des Zusammenklebens; 2) geringe Mengen der Zersetzungsprodukte von Emulgiermitteln; 3) sehr geringe Mengen von wärmeempfindlichen Stoffen (im Allgemeinen, um wärmeempfindlichen Kautschuklatex zu erhalten), kationischen grenzflächenaktiven Stoffen (im Allgemeinen, um elektropositiven Kautschuklatex zu erhalten), Antioxidantien, Koagulantien, Stoffen zum Zerkrümeln, kältebeständig machenden Stoffen, Peptisiermitteln, Konservierungsmitteln, Stabilisierungsmitteln, Mitteln zum Beeinflussen der Viskosität oder anderen Additiven für spezielle Zwecke.
Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 9
9. Als „Platten, Blätter und Streifen“ im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind. Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch — abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung — nicht weiter bearbeitet sein.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 1
1. Als „Kautschuk“ im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 4001

Die fünf Warennummern der Position 4001 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19724001.10.00.00.0eingeführt · Latex von Naturkautschuk, auch vorvulkanisiert
  2. 01.01.19724001.21.00.00.0eingeführt · geräucherte Blätter (smoked sheets)
  3. 01.01.19724001.22.00.00.0eingeführt · technisch spezifizierter Naturkautschuk (TSNR)
  4. 01.01.19724001.29.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1999
  5. 01.01.19724001.30.00.00.0eingeführt · Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 4001

Was gehört nicht zur Position 4001?

Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, denen vor oder nach der Koagulation Vulkanisationsmittel, Pigmente, Weichmacher, Streckmittel, Füllstoffe oder organische Lösemittel zugesetzt wurden, gehören grundsätzlich nicht in Position 4001. Ausgenommen sind Vulkanisationsmittel, die zum Herstellen von vorvulkanisiertem Kautschuklatex zugefügt wurden, Pigmente, die nur zur Kennzeichnung zugefügt wurden, sowie Waren, die nach Buchstabe B erlaubt sind.

Welche Zolltarifnummer gilt für Naturkautschuk in Position 4001?

Latex von Naturkautschuk, auch vorvulkanisiert, gehört in 4001.10.00.00.0, geräucherte Blätter (smoked sheets) in 4001.21.00.00.0, technisch spezifizierter Naturkautschuk (TSNR) in 4001.22.00.00.0 und Naturkautschuk in anderen Formen in 4001.29.00.00.0. Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten gehören in 4001.30.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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