01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code4008.216-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer4008.21.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code4008.21.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer4008.21.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0?
- ×aus Zellkautschuk4008.11.00.00.0, 4008.19.00.00.0
- ×andere, also nicht: Platten, Blätter und Streifen4008.29
- ×andere, also nicht: Bodenbelag und Fußmatten4008.21.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 4008.21.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 4008.21.10.00.0 | Bodenbelag und Fußmatten |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4008.21.10 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI7959/25-1Deutschland | Rollenware aus Weichkautschuk für flexibles Zuschneiden der gewünschten Fußmattengröße. Aus einer eingereichten … | 11.05.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 4008.21.90 | 18 | Pannenband Reparatur- und Dichtband • selbstverschweißend • Breite: 19 mm • Länge: 6 m • elektrische Durchlagsfestigkeit 35 KV/mm • temperaturbeständig von -40° bis 90°C • Verpackung: Verkaufskarton … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0
Anmerkungen (2)
7. Zu Position 4008 gehören nichtumsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk, deren größter Durchmesser mehr als 5 mm beträgt.
9. Als „Platten, Blätter und Streifen“ im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind. Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch — abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung — nicht weiter bearbeitet sein.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 896/201102.09.2011 | Reflektorbänder, die mit hitzeaktivierbarem Klebstoff auf Warnkleidung und Uniformen aufgebracht werden, wurden in die Warennummer 4008.21.90 eingereiht. | 4008.21.90 |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 40 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 4008.21.10
- 01.01.19724008.21.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bodenbelag und Fußmatten“
- 01.01.19724008.21.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bodenbelag und Fußmatten“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0
Gehören Fäden aus Weichkautschuk mit mehr als 5 mm Durchmesser unter 4008.21.10?
Nein, nach Kapitel 40, Anmerkung 7 gehören nichtumsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk mit einem größten Durchmesser von mehr als 5 mm zu Position 4008. Die Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0 erfasst Bodenbelag und Fußmatten, keine Fäden.
Welche Zolltarifnummer gilt für Gummimatte unter 4008.21.10?
Gummimatte gehört in die Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0, wenn sie aus Vollkautschuk besteht und als Platten, Blätter und Streifen vorliegt. Sie muss außerdem als Bodenbelag oder Fußmatte bestimmt sein.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
