01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 4009.42.00.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code4009.426-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer4009.42.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code4009.42.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer4009.42.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4009.42.00.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4009.42.00.20.0?
- ×weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen4009.11.00.00.0, 4009.12
- ×ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall4009.21.00.00.0, 4009.22
- ×ausschließlich mit Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen4009.31, 4009.32
- ×ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke4009.41.00.00.0
- ×für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, für zivile Luftfahrzeuge4009.42.00.10.0
- ×andere, also nicht: Bremsschlauch aus Gummi mit - Textilfäden, - Wandstärke 3,2 mm, - hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und - mindestens einer …4009.42.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 4009.42.00.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 4009.42.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 4009.42.00.10.0 | für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, für zivile Luftfahrzeuge | Zollsatz bei Endverwendung |
| 4009.42.00.20.0 | Bremsschlauch aus Gummi mit - Textilfäden, - Wandstärke 3,2 mm, - hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und - mindestens einer …diese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 4009.42.00.90.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4009.42.00 eingereiht
3 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI11756/26-1Deutschland | Angabe des Antragstellers: Bremsschlauch Kfz; für sog. Aftermarket (nicht für Industrielle Montage) bestimmt. Der … | 19.10.2029 |
| DEBTI11670/25-1Deutschland | Bremsschlauch für Kraftfahrzeuge (PKW/LKW/Bus) der Position 8701 bis 8705. Funktion: Verbindungsschlauch zwischen … | 18.05.2028 |
| CZBTI34/137187/2026-300000-ZI/01Tschechien | Gemäß den angemeldeten Angaben handelt es sich um einen Bremsschlauch für Kraftfahrzeuge. Der Schlauch besteht aus … | 09.03.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4009.42.00.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4009.42.00.20.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B002E, 2B350H der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4009.42.00.20.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 4009.42.00 | mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 4009.12.00. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 40 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 4009.42.00
- 01.01.20024009.42.00neu eingeführt · „mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken“ · aus 4009.50.00
- 01.01.20064009.42.00.10.0neu eingeführt · „für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 4009.42.10, 4009.42.90
- 01.01.20064009.42.00.90.0neu eingeführt · aus 4009.42.10, 4009.42.90
- 01.01.20164009.42.00.20.0neu eingeführt · „Bremsschlauch aus Gummi mit - Textilfäden, - Wandstärke 3,2 mm, - hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und - mindestens einer …“
- 01.07.20204009.42.00.20.0Wortlaut geändert · „Bremsschlauch aus Gummi mit - Textilfäden, - Wandstärke 3,2 mm, - hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und - mindestens einer …“ · vorher „Bremsschlauch aus Gummi mit - Textilfäden, - Wandstärke 3,2 mm, - hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und - mindestens einer Montagehalterung von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4009.42.00.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Bremsschläuche aus Gummi mit Metallendstücken unter 4009.42.00?
Bremsschläuche aus Gummi mit Textilfäden, 3,2 mm Wandstärke, hohlen verpressten Metallendstücken an beiden Enden und mindestens einer Montagehalterung gehören in 4009.42.00.20.0, wenn sie zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendet werden. Bremsschläuche für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen für zivile Luftfahrzeuge gehören in 4009.42.00.10.0. Andere Bremsschläuche dieser Warennummer gehören in 4009.42.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission