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gültig seit 14.06.2024

Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0 – Andere Papiere bis 150 g/m²

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, mit höchstens 150 g je Quadratmeter, die kein Dekorpapier sind, etwa Seidenpapier. Papier mit mehr als 150 g bis weniger als 225 g je Quadratmeter gehört in 4805.92.00.00.0, Dekorpapier mit bestimmten Eigenschaften in 4805.91.00.10.0. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) ordnen gefärbtes Seidenpapier und weiße Papierblätter in diese Nummer ein.

Typische Waren:SeidenpapierGefärbtes SeidenpapierWeißes Papierblatt

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittHalbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur …
KapitelPapier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
PositionAndere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben
ZolltarifnummerSulfitpackpapier
ZolltarifnummerFilterpapier und Filterpappe
ZolltarifnummerFilzpapier und Filzpappe
andere
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
ZolltarifnummerDekorpapier mit den folgenden Eigenschaften: - einem Quadratmetergewicht von 30-150 g, einem Aschegehalt zwischen 5 % und 50 %, - einer …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code4805.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer4805.91.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code4805.91.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer4805.91.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0?

Kapitel 48 Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff … › 4805 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch …
✓andere, also nicht: Wellenpapier, Testliner (wiederaufbereiteter Liner), Sulfitpackpapier, Filterpapier und Filterpappe, Filzpapier und FilzpappeDie Ware ist ein Papier oder eine Pappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen und nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu Kapitel 48 angegeben. Kalandern, Satinieren oder Färben in der Masse steht dem nicht entgegen.
✓mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder wenigerDas Quadratmetergewicht der Ware liegt bei 150 g oder darunter. Liegt es höher, gehört die Ware nicht in diese Nummer.
✓andere, also nicht: Dekorpapier mit den folgenden Eigenschaften: - einem Quadratmetergewicht von 30-150 g, einem Aschegehalt zwischen 5 % und 50 %, - einer …Die Ware ist kein Dekorpapier mit den Eigenschaften, die im Wortlaut für Dekorpapier beschrieben sind, etwa mit bestimmtem Aschegehalt, Saughöhe und Nassfestigkeit. Gefärbtes Seidenpapier ohne solche Dekoreigenschaften fällt darunter.
4805.91.00.90.0Papiere bis 150 g/m², außer Dekorpapier

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 4805.91.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
4805.91.00.10.0Dekorpapier mit den folgenden Eigenschaften: - einem Quadratmetergewicht von 30-150 g, einem Aschegehalt zwischen 5 % und 50 %, - einer …Antidumpingzoll
4805.91.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4805.91.00 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich3
Finnland2
Schweden1
vZTAWareGültig bis
SEBTITV-2026-12831SchwedenGefärbtes Seidenpapier, laut Angaben, in rechteckigen Bogen mit den Maßen 70 x 50 cm im ungefalteten Zustand und einem …01.09.2029
FRBTIFR-BTI-2026-00969FrankreichWeißes Papierblatt, weder gestrichen noch beschichtet, im rechteckigen Format mit den Maßen 66x50 cm und einem …15.07.2029
FIBTIFI001210-2026-BTI46FinnlandSeidenpapier. Fünf Stück verschiedenfarbige Seidenpapiere in einer Packung. Die Größe der Papiere beträgt 50 x 70 cm. …12.05.2029
FRBTIFR-BTI-2024-04647FrankreichPapierbögen, bestehend aus Papierfasern (einschließlich Nadelholzfasern) und einem Bindemittel, mit einem …06.11.2027
FRBTIFR-BTI-2024-04645FrankreichPapierbögen, bestehend aus Papierfasern (einschließlich Nadelholzfasern) und einem Bindemittel, mit einem …06.11.2027
FIBTIFI001210-2024-BTI61FinnlandDas Produkt ist unbeschichtetes Faserpapier, das für die Herstellung von Saiten für die Lebensmittelindustrie bestimmt …30.07.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0

€
4805.91.00.90.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0

GenehmigungEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen · IndonesienEinfuhr aus Indonesien: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 7
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 8
8. Zu den Positionen 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.
Wortlaut · Kapitel 48, Unterpositions-Anmerkung 3
3. Als „Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe“ im Sinne der Unterposition 4805.11 gilt Papier in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an aus einer Kombination mechanischem und chemischem ungebleicht aufbereitetem Zellstoff aus Laubhölzern von 65 GHT oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,8 N/g/m2, bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
Wortlaut · Kapitel 48, Unterpositions-Anmerkung 4
4. Zu Unterposition 4805.12 gehört Papier in Rollen, hauptsächlich hergestellt aus Halbstoff aus Stroh, der aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, mit einem Quadratmetergewicht von 130 g oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,4 N/g/m2 bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
Wortlaut · Kapitel 48, Unterpositions-Anmerkung 5
5. Zu den Unterpositionen 4805.24 und 4805.25 gehören Papiere und Pappen, die ausschließlich oder hauptsächlich aus Halbstoff aus wiederaufbereitetem Papier oder wiederaufbereiteter Pappe (Abfälle und Ausschuss) gewonnen wurden. Testliner kann auch eine Außenlage aus gefärbtem Papier aus gebleichtem nicht wiederaufbereitetem Halbstoff aufweisen. Die Erzeugnisse haben einen Berstdruck nach Mullen von 2 kPa·m2/g oder mehr.
Wortlaut · Kapitel 48, Unterpositions-Anmerkung 6
6. Als „Sulfitpackpapier“ im Sinne der Unterposition 4805.30 gilt einseitig glattes Papier, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfitzellstoff aus Holz von mehr als 40 GHT, mit einem Aschegehalt von 8 GHT oder weniger und einem Berstdruckindex nach Mullen von 1,47 kPa·m2/g oder mehr.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 48 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 4805.91.00

  1. 01.01.20024805.91.00neu eingeführt · „mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger“ · aus 4805.00.00
  2. 01.01.20044805.91.00wieder anmeldefähig · aus 4805.91.10, 4805.91.91, 4805.91.99
  3. 01.03.20044805.91.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 4805.91.00
  4. 01.03.20044805.91.00.10.0neu eingeführt · „mehrlagige Papiere und Pappen (ausgenommen solche der Unterposition 4805.12, 4805.19, 4805.24 oder 4805.25)“ · aus 4805.91.00
  5. 01.07.20054805.91.00wieder anmeldefähig · aus 4805.91.00
  6. 01.07.20054805.91.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 4805.91.00
  7. 14.06.20244805.91.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 4805.91.00
  8. 14.06.20244805.91.00.10.0neu eingeführt · „Dekorpapier mit den folgenden Eigenschaften: - einem Quadratmetergewicht von 30-150 g, einem Aschegehalt zwischen 5 % und 50 %, - einer …“ · aus 4805.91.00
  9. 14.06.20244805.91.00.90.0neu eingeführt · aus 4805.91.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Seidenpapier unter 4805.91.00?

Seidenpapier bis 150 g je Quadratmeter, weder gestrichen noch überzogen und kein Dekorpapier, gehört in 4805.91.00.90.0. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) ordnen gefärbtes Seidenpapier mit 14 g/m² dieser Nummer zu.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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