01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code4805.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer4805.91.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code4805.91.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer4805.91.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0?
- ×Wellenpapier4805.11.00.00.0, 4805.12.00.00.0, 4805.19
- ×Testliner (wiederaufbereiteter Liner)4805.24.00.00.0, 4805.25.00.00.0
- ×Sulfitpackpapier4805.30.00.00.0
- ×Filterpapier und Filterpappe4805.40.00.00.0
- ×Filzpapier und Filzpappe4805.50.00.00.0
- ×mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g4805.92.00.00.0
- ×mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr4805.93
- ×Dekorpapier mit den folgenden Eigenschaften: - einem Quadratmetergewicht von 30-150 g, einem Aschegehalt zwischen 5 % und 50 %, - einer Saughöhe nach Klemm von …4805.91.00.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 4805.91.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 4805.91.00.10.0 | Dekorpapier mit den folgenden Eigenschaften: - einem Quadratmetergewicht von 30-150 g, einem Aschegehalt zwischen 5 % und 50 %, - einer … | Antidumpingzoll |
| 4805.91.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4805.91.00 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| SEBTITV-2026-12831Schweden | Gefärbtes Seidenpapier, laut Angaben, in rechteckigen Bogen mit den Maßen 70 x 50 cm im ungefalteten Zustand und einem … | 01.09.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2026-00969Frankreich | Weißes Papierblatt, weder gestrichen noch beschichtet, im rechteckigen Format mit den Maßen 66x50 cm und einem … | 15.07.2029 |
| FIBTIFI001210-2026-BTI46Finnland | Seidenpapier. Fünf Stück verschiedenfarbige Seidenpapiere in einer Packung. Die Größe der Papiere beträgt 50 x 70 cm. … | 12.05.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2024-04647Frankreich | Papierbögen, bestehend aus Papierfasern (einschließlich Nadelholzfasern) und einem Bindemittel, mit einem … | 06.11.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2024-04645Frankreich | Papierbögen, bestehend aus Papierfasern (einschließlich Nadelholzfasern) und einem Bindemittel, mit einem … | 06.11.2027 |
| FIBTIFI001210-2024-BTI61Finnland | Das Produkt ist unbeschichtetes Faserpapier, das für die Herstellung von Saiten für die Lebensmittelindustrie bestimmt … | 30.07.2027 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0
Anmerkungen (7)
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
8. Zu den Positionen 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.
3. Als „Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe“ im Sinne der Unterposition 4805.11 gilt Papier in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an aus einer Kombination mechanischem und chemischem ungebleicht aufbereitetem Zellstoff aus Laubhölzern von 65 GHT oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,8 N/g/m2, bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
4. Zu Unterposition 4805.12 gehört Papier in Rollen, hauptsächlich hergestellt aus Halbstoff aus Stroh, der aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, mit einem Quadratmetergewicht von 130 g oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,4 N/g/m2 bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
5. Zu den Unterpositionen 4805.24 und 4805.25 gehören Papiere und Pappen, die ausschließlich oder hauptsächlich aus Halbstoff aus wiederaufbereitetem Papier oder wiederaufbereiteter Pappe (Abfälle und Ausschuss) gewonnen wurden. Testliner kann auch eine Außenlage aus gefärbtem Papier aus gebleichtem nicht wiederaufbereitetem Halbstoff aufweisen. Die Erzeugnisse haben einen Berstdruck nach Mullen von 2 kPa·m2/g oder mehr.
6. Als „Sulfitpackpapier“ im Sinne der Unterposition 4805.30 gilt einseitig glattes Papier, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfitzellstoff aus Holz von mehr als 40 GHT, mit einem Aschegehalt von 8 GHT oder weniger und einem Berstdruckindex nach Mullen von 1,47 kPa·m2/g oder mehr.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 48 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 4805.91.00
- 01.01.20024805.91.00neu eingeführt · „mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger“ · aus 4805.00.00
- 01.01.20044805.91.00wieder anmeldefähig · aus 4805.91.10, 4805.91.91, 4805.91.99
- 01.03.20044805.91.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 4805.91.00
- 01.03.20044805.91.00.10.0neu eingeführt · „mehrlagige Papiere und Pappen (ausgenommen solche der Unterposition 4805.12, 4805.19, 4805.24 oder 4805.25)“ · aus 4805.91.00
- 01.07.20054805.91.00wieder anmeldefähig · aus 4805.91.00
- 01.07.20054805.91.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 4805.91.00
- 14.06.20244805.91.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 4805.91.00
- 14.06.20244805.91.00.10.0neu eingeführt · „Dekorpapier mit den folgenden Eigenschaften: - einem Quadratmetergewicht von 30-150 g, einem Aschegehalt zwischen 5 % und 50 %, - einer …“ · aus 4805.91.00
- 14.06.20244805.91.00.90.0neu eingeführt · aus 4805.91.00
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4805.91.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Seidenpapier unter 4805.91.00?
Seidenpapier bis 150 g je Quadratmeter, weder gestrichen noch überzogen und kein Dekorpapier, gehört in 4805.91.00.90.0. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) ordnen gefärbtes Seidenpapier mit 14 g/m² dieser Nummer zu.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

