01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code4823.616-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer4823.61.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code4823.61.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer4823.61.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0?
- ×Filterpapier und Filterpappe4823.20.00.00.0
- ×Diagrammpapier für Registriergeräte, in Rollen, Bogen oder Scheiben4823.40.00.00.0
- ×formgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff4823.70
- ×andere, also nicht: Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe4823.90
- ×andere, also nicht: aus Bambus4823.69
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 4823.61.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 4823.61.00.00.0 | aus Bambus |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4823.61.00 eingereiht
3 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI12375/25-1Deutschland | Es handelt sich um rechteckige Teller mit abgerundeten Ecken und geprägten, leicht hochgezogenen Rändern aus … | 26.06.2028 |
| DEBTI12474/25-2Deutschland | Es handelt sich um konisch zulaufende Becher in zwei Größen, aus Kartonpapier aus Halbstoff aus Bambus, das einseitig … | 29.05.2028 |
| DEBTI12474/25-1Deutschland | Es handelt sich um Schüsseln in unterschiedlichen Formen und Abmessungen, aus Kartonpapier aus Halbstoff aus Bambus … | 29.05.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4823.61.00.00.0
Anmerkungen (2)
9. Als „Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen“ im Sinne der Position 4814 gelten nur: a) Papiere in Rollen, mit einer Breite von 45 bis 160 cm, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet: 1) genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise oberflächenverziert (z. B. mit Scherstaub), auch mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen; 2) mit einer Oberfläche, die durch eingebettete Holz- oder Strohpartikel usw. gekörnt ist; 3) auf der Schauseite mit einer Kunststoffschicht gestrichen oder überzogen, die genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert ist oder 4) auf der Schauseite mit Flechtstoffen, auch in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, überzogen; b) Borten und Friese aus Papier, wie oben beschrieben bearbeitet, auch in Rollen, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet; c) Wandverkleidungen, aus Papier aus mehreren Bahnen bestehend, in Rollen oder Bogen, derart bedruckt, dass beim Anbringen auf der Wand eine Landschaft, ein Bild oder ein sonstiges Motiv entsteht. Erzeugnisse mit Papier- oder Pappunterlage, die sich sowohl als Fußbodenbelag als auch als Wandverkleidung eignen, gehören zu Position 4823.
11. Zu Position 4823 gehören insbesondere Papiere und Pappen, perforiert, für Jacquardvorrichtungen oder dergleichen sowie Spitzenpapier.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-356/9302.06.1994 | Nach der 1991 geltenden Kombinierten Nomenklatur, die mit der Verordnung (EWG) Nr. 2472/90 der Kommission vom 31. Juli 1990 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 48 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 4823.61.00
- 01.01.20074823.61.00neu eingeführt · „aus Bambus“ · aus 4823.12.00, 4823.19.00, 4823.60.10, 4823.60.90, 4823.90.95
- 01.01.20074823.61.00.00.0neu eingeführt · „aus Bambus“ · aus 4823.12.00, 4823.19.00, 4823.60.10, 4823.60.90, 4823.90.95
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile