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gültig seit 01.01.2004

Zolltarifnummer 4911.91.00.10.0 – Ungefalzte Bilddruckbögen, Verlage

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst ungefalzte Druckbogen, die nur Bilddrucke oder Illustrationen ohne Text oder Beschriftung tragen und für gemeinschaftliche Verlagsausgaben bestimmt sind. Alle übrigen Bilder, Bilddrucke und Fotografien der Warennummer 4911.91.00 gehören in 4911.91.00.90.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 4911.91.00.10.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 4911.91.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittHalbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur …
KapitelBücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des grafischen Gewerbes; hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne
PositionAndere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
UnterpositionWerbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
andere
UnterpositionBilder, Bilddrucke und Fotografien
Zolltarifnummerungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen, jedoch ohne Text oder Beschriftung, für gemeinschaftliche VerlagsausgabenDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code4911.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer4911.91.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code4911.91.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer4911.91.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4911.91.00.10.0?

Kapitel 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere … › 4911 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und …
✓andere, also nicht: Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichenDie Ware ist ein Druck, der nicht überwiegend Werbezwecken dient, etwa ein Bilddruck für eine Verlagsausgabe.
✓Bilder, Bilddrucke und FotografienDie Ware muss ein Bild, Bilddruck oder eine Illustration sein, also eine bildliche Darstellung ohne Text. Erkennbar ist das an Bildmotiven oder Illustrationen auf dem Bogen.
✓ungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen, jedoch ohne Text oder Beschriftung, für gemeinschaftliche VerlagsausgabenDie Ware ist ein Druckbogen ohne Falz, flach und ungefaltet. Auf ihm stehen nur Bilddrucke oder Illustrationen ohne Text oder Beschriftung, und er ist für gemeinschaftliche Verlagsausgaben bestimmt.
4911.91.00.10.0Ungefalzte Bilddruckbögen für Verlagsausgaben

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4911.91.00.10.0?

  • ×Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen4911.10
  • ×andere, also nicht: Bilder, Bilddrucke und Fotografien4911.99.00.00.0
  • ×andere, also nicht: ungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen, jedoch ohne Text oder Beschriftung, für gemeinschaftliche Verlagsausgaben4911.91.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 4911.91.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
4911.91.00.10.0ungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen, jedoch ohne Text oder Beschriftung, für gemeinschaftliche Verlagsausgabendiese Seite–
4911.91.00.90.0andereBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4911.91.00 eingereiht

304 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland232
Frankreich35
Tschechien15
Niederlande7
Slowakei5
Dänemark2
vZTAWareGültig bis
DEBTI22639/26-3DeutschlandEs handelt sich um zwei unregelmäßig konturierte Sticker (Abmessungen etwa 4,0 x 4,0 cm bzw. 4,5 x 3,5 cm) aus mehreren …25.10.2029
DEBTI50126/25-1DeutschlandNach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen weißen, etwa …25.10.2029
DEBTI23847/26-2DeutschlandEs handelt sich um 19 unregelmäßig konturierte Anhänger aus dünner Pappe, die beidseitig mit comicartigen Bildmotiven …19.10.2029
DEBTI35329/26-3DeutschlandEs handelt sich um 53 konturiert vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte, farbig bedruckte Aufkleber, die auf drei …11.10.2029
DEBTI35329/26-2DeutschlandEs handelt sich um einen einseitig bedruckten Zuschnitt (Poster) aus Papier, der mit einer stilisierten, winterlichen …11.10.2029
DEBTI17320/26-1DeutschlandEs handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam auf einer Pappunterlage in …28.09.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4911.91.00.10.0

€
4911.91.00.10.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4911.91.00.10.0

KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Belarus, Myanmar, VenezuelaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4911.91.00.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 49, Anmerkung 4
4. Zu Position 4901 gehören auch: a) Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die ein vollständiges Werk mit nummerierten Seiten sind, sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht; b) Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit den Büchern gestellt werden; c) Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, die ein vollständiges Werk oder einen Teil davon bilden und zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt sind. Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen, ohne Text, in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, zu Position 4911.
Wortlaut · Kapitel 49, Anmerkung 5
5. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 49 gehören zu Position 4901 nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen gehören zu Position 4911.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
4911.91.00Bilder, Bilddrucke und Fotografien: Hierher gehören z.B. Erzeugnisse der Position 3703, belichtet und entwickelt. Hierher gehören auch künstlerische Siebdrucke (häufig auch als Serigrafien bezeichnet), auch vom Künstler signiert und nummeriert.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareNummer
2016/93408.06.2016Eine Warenzusammenstellung aus einem bedruckten Zuschnitt aus Kunststofffolie, sechs vorgestanzten Aufklebern und drei Filzstiften wurde in die Warennummer 4911.91.00 eingereiht.4911.91.00
2015/225402.12.2015Ein fest gebundenes Fotobuch aus Papier mit personalisierten Fotos wurde in die Warennummer 4911.91.00 eingereiht, eine Einreihung als Buch in die Position 4901 ist ausgeschlossen.4911.91.00
1111/201223.11.2012Neun ausgestanzte, bedruckte Aufkleber aus Pappe mit Insektenmotiven, verziert mit Kunststeinen und Glitter und auf einer Kunststofffolie, wurden in die Warennummer 4911.91.00 eingereiht.4911.91.00

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-1/8913.12.1989Die Vorschriften des Gemeinsamen Zolltarifs sind dahin auszulegen, daß Kunstphotographien nicht wie Originalstiche, -schnitte, -radierungen und -steindrucke der Tarifnummer 99.02 des Gemeinsamen Zolltarifs zuzuordnen sind und auch nicht als künstlerische …
C-23/7727.10.1977KÜNSTLERISCHE FARBSIEBDRUCKE GEHÖREN AUCH DANN ZUR TARIFSTELLE 49.11-B DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS , WENN SIE VOM KÜNSTLER EIGENHÄNDIG SIGNIERT UND NUR IN EINER BEGRENZTEN AUFLAGE HERGESTELLT WORDEN SIND .

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 49 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 4911.91.00

  1. 01.01.19724911.91.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bilder, Bilddrucke und Fotografien“
  2. 01.01.19884911.91.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 4911.91.10, 4911.91.50, 4911.91.91, 4911.91.99
  3. 01.01.20044911.91.00.10.0neu eingeführt · „ungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen, jedoch ohne Text oder Beschriftung, für gemeinschaftliche Verlagsausgaben“ · aus 4911.91.10, 4911.91.80
  4. 01.01.20044911.91.00.90.0neu eingeführt · aus 4911.91.10, 4911.91.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4911.91.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für ungefalzte Bilddruckbögen unter 4911.91.00?

Ungefalzte Druckbogen mit nur Bilddrucken oder Illustrationen, ohne Text oder Beschriftung, für gemeinschaftliche Verlagsausgaben gehören in die Zolltarifnummer 4911.91.00.10.0. Alle übrigen Bilder, Bilddrucke und Fotografien der Warennummer 4911.91.00 fallen unter 4911.91.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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