01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 4911.91?
Die Zolltarifnummer 4911.91.00.10.0 gilt für ungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen, jedoch ohne Text oder Beschriftung, für gemeinschaftliche Verlagsausgaben. Die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 erfasst als „andere“ alle Waren, die nicht unter 4911.91.00.10.0 fallen. Beide Zolltarifnummern gehören zur Warennummer 4911.91.00.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 4911.91
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 4911.91?
22 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 4911.91. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Aufkleber – 4911.91.00.90.0
Poster – 4911.91.00.90.0
Papier Poster – 4911.91.00.90.0
Fotobuch – 4911.91.00.90.0
Leinwand-Druck – 4911.91.00.90.0
Papier Aufkleber – 4911.91.00.90.0
Fotokarte – 4911.91.00.90.0
Kunstdruck – 4911.91.00.90.0
Foto – 4911.91.00.90.0
Fotomuster – 4911.91.00.90.0
Gerahmter Druck – 4911.91.00.90.0
Washi-Tape – 4911.91.00.90.0
Wand-Kunst – 4911.91.00.90.0
Wandbild – 4911.91.00.90.0
Gerahmtes Poster – 4911.91.00.90.0
Leinwand-Bild – 4911.91.00.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 4911.91
Anmerkungen (3)
4. Zu Position 4901 gehören auch: a) Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die ein vollständiges Werk mit nummerierten Seiten sind, sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht; b) Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit den Büchern gestellt werden; c) Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, die ein vollständiges Werk oder einen Teil davon bilden und zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt sind. Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen, ohne Text, in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, zu Position 4911.
5. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 49 gehören zu Position 4901 nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen gehören zu Position 4911.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Als „gedruckt“ im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 4911.91.00 | Bilder, Bilddrucke und Fotografien: Hierher gehören z.B. Erzeugnisse der Position 3703, belichtet und entwickelt. Hierher gehören auch künstlerische Siebdrucke (häufig auch als Serigrafien bezeichnet), auch vom Künstler signiert und nummeriert. |
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2016/93408.06.2016 | Ein Zuschnitt aus bedruckter Kunststofffolie mit sechs abziehbaren Aufklebern und weiteren Bestandteilen, als Warenzusammenstellung verpackt, wurde in die Warennummer 4911.91.00 eingereiht. | 4911.91.00 |
| 2015/225402.12.2015 | Ein gebundenes Fotobuch aus Papier mit personalisierten Fotos und kurzem Text wurde in die Warennummer 4911.91.00 eingereiht, eine Einreihung als Buch in Position 4901 ist ausgeschlossen. | 4911.91.00 |
| 1111/201223.11.2012 | Neun bedruckte Aufkleber aus Pappe mit Insekten, Kunststeinen und Glitter auf einer Kunststofffolie wurden in die Warennummer 4911.91.00 eingereiht. | 4911.91.00 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-1/8913.12.1989 | Die Vorschriften des Gemeinsamen Zolltarifs sind dahin auszulegen, daß Kunstphotographien nicht wie Originalstiche, -schnitte, -radierungen und -steindrucke der Tarifnummer 99.02 des Gemeinsamen Zolltarifs zuzuordnen sind und auch nicht als künstlerische … |
| C-23/7727.10.1977 | KÜNSTLERISCHE FARBSIEBDRUCKE GEHÖREN AUCH DANN ZUR TARIFSTELLE 49.11-B DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS , WENN SIE VOM KÜNSTLER EIGENHÄNDIG SIGNIERT UND NUR IN EINER BEGRENZTEN AUFLAGE HERGESTELLT WORDEN SIND . |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 4911.91
Wie kann ich den HS-Code 4911.91 überprüfen?
Die ersten sechs Stellen 4911.91 des HS-Codes folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Unter 4911.91 stehen die Zolltarifnummern 4911.91.00.10.0 und 4911.91.00.90.0.
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 4911.91 gilt für ungefalzte Druckbogen mit Bilddrucken?
Ungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen, jedoch ohne Text oder Beschriftung, für gemeinschaftliche Verlagsausgaben, gehören in die Zolltarifnummer 4911.91.00.10.0. Alle übrigen Waren unter HS-Code 4911.91 gehören in die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile