01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5308.90.19.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5308.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5308.90.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5308.90.19.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5308.90.19.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5308.90.19.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5308.90.19.00.0?
- ×Kokosgarne5308.10.00.00.0
- ×Hanfgarne5308.20
- ×Papiergarne5308.90.50.00.0
- ×andere, also nicht: Ramiegarne5308.90.90.00.0
- ×mit einem Titer von 277,8 dtex oder mehr (Nm 36 oder weniger)5308.90.12.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5308.90.19.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 5308.90.19
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 5308.90.19.00.0 | mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36) |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5308.90.19 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5308.90.50 | 4 | Papiergarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- im Knäuel mit einer bedruckten Pappbanderole umhüllt, -- als Meterware, mit einer Länge von 40 m, -- nicht geflochten, -- hergestellt aus einem in der … |
| 5308.90.90 | 1 | Garn, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einem Durchmesser von ca. 2 mm und einer Länge von laut Antrag 80 m, - gezwirnt, mit einer S-Drehung als letzter Drehung, - aus pflanzlichem Spinnstoff … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5308.90.19.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.2501 | alle Länder | 0 % | 01.09.2026 – 31.08.2027 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 3,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5308.90.19.00.0
Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5308.90.19.00.0
Anmerkungen (1)
1. A) Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten in den Unterpositionen 5306.10.90, 5306.20.90 und 5308.20.90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind: a) auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt; b) im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g; c) im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt. B) Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten nicht: a) gezwirnte Garne, roh, im Strang; b) gezwirnte Garne, die aufgemacht sind: 1) im Strang mit Kreuzhaspelung; 2) auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickeln für Stickmaschinen).
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 53 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5308.90.19
- 01.01.19725308.90.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)“
- 01.01.19725308.90.19.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)“
- 01.01.19885308.90.19Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19885308.90.19.00.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19995308.90.19Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19995308.90.19.00.0Stellung im Tarifbaum geändert
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5308.90.19.00.0
Gehören konfektionierte Ramiegarne unter 5308.90.19.00.0 in dieses Kapitel?
Nein, konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59. Die Warennummer 5308.90.19 gilt daher nicht für konfektionierte Waren aus Ramiegarn.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen