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gültig seit 01.01.2007

Zolltarifnummer 5702.50.90.30.0 – Teppiche aus Sisal oder Manilahanf

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gewebte Teppiche und andere Fußbodenbeläge ohne Flor, nicht konfektioniert, aus Sisal, anderen Agavefasern oder Manilahanf. Teppiche aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 gehören in die Zolltarifnummer 5702.50.90.10.0, Teppiche aus anderen Spinnstoffen in die Zolltarifnummer 5702.50.90.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5702.50.90.30.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen
PositionTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
ZolltarifnummerKelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
ZolltarifnummerFußbodenbeläge aus Kokosfasern
5702.31 – 5702.39andere, mit Flor, nicht konfektioniert
5702.41 – 5702.49andere, mit Flor, konfektioniert
Unterpositionandere, ohne Flor, nicht konfektioniert
Zolltarifnummeraus Wolle oder feinen Tierhaaren
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Spinnstoffen
Zolltarifnummeraus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position  5303
Zolltarifnummeraus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus ManilahanfDiese Seite
Zolltarifnummerandere
5702.91 – 5702.99andere, ohne Flor, konfektioniert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5702.506-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5702.50.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5702.50.90.3010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5702.50.90.30.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5702.50.90.30.0?

Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus … › 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus …
✓andere, ohne Flor, nicht konfektioniert, also nicht: Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche, Fußbodenbeläge aus Kokosfasern, andere, mit …Die Ware ist gewebt und hat keinen Flor. Sie ist nicht konfektioniert, also nicht in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten und nicht abgepasst oder gebrauchsfertig.
✓aus anderen SpinnstoffenDie Ware besteht aus Spinnstoffen, die weder Wolle oder feine Tierhaare noch synthetische oder künstliche Spinnstoffe sind.
✓aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus ManilahanfDie Fasern der Ware sind Sisal, andere Agavefasern oder Manilahanf. Jute oder andere textile Bastfasern der Position 5303 gehören zu einer anderen Zolltarifnummer derselben Warennummer.
5702.50.90.30.0Teppiche aus Sisal oder Manilahanf

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5702.50.90.30.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5702.50.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5702.50.90.10.0aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position  5303Zollkontingent
5702.50.90.30.0aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanfdiese Seite–
5702.50.90.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5702.50.90 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5702.50.90.30.0

€
5702.50.90.30.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5702.50.90.30.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5702.50.90.30.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5702.50.90.30.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5702.50.90.30.0

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 57 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5702.50.90

  1. 01.01.20075702.50.90neu eingeführt · „aus anderen Spinnstoffen“ · aus 5702.59.00
  2. 01.01.20075702.50.90.10.0neu eingeführt · „aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position  5303“ · aus 5702.41.00, 5702.42.00, 5702.51.00, 5702.52.10, 5702.52.90, 5702.59.00 (9 Unterteilungen)
  3. 01.01.20075702.50.90.30.0neu eingeführt · „aus Sisal oder anderen Agavefasern oder aus Manilahanf“ · aus 5702.41.00, 5702.42.00, 5702.51.00, 5702.52.10, 5702.52.90, 5702.59.00 (9 Unterteilungen)
  4. 01.01.20075702.50.90.90.0neu eingeführt · aus 5702.41.00, 5702.42.00, 5702.51.00, 5702.52.10, 5702.52.90, 5702.59.00 (9 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5702.50.90.30.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Teppiche aus Jute unter 5702.50.90?

Teppiche aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 gehören in die Zolltarifnummer 5702.50.90.10.0. Sisal, andere Agavefasern und Manilahanf fallen dagegen unter 5702.50.90.30.0. Teppiche aus anderen Spinnstoffen gehören in 5702.50.90.90.0.

Gehören konfektionierte Teppiche aus Sisal unter 5702.50.90.30.0?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Die Zolltarifnummer 5702.50.90.30.0 gilt daher nur für nicht konfektionierte Ware aus Sisal, anderen Agavefasern oder Manilahanf.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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