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Zolltarifnummer 5703.90.20.90.0 – Fliesen bis 1 m², nicht Jute

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Fliesen aus anderen Spinnstoffen mit einer Oberfläche von 1 m² oder weniger, die nicht aus Jute oder anderen textilen Bastfasern bestehen. Fliesen aus Jute oder anderen textilen Bastfasern gehören in die Zolltarifnummer 5703.90.20.10.0, größere Fliesen dieser Art in die Warennummer 5703.90.80.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5703.90.20.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen
PositionTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert
Zolltarifnummeraus Wolle oder feinen Tierhaaren
5703.21 – 5703.29aus Nylon oder anderen Polyamiden
5703.31 – 5703.39aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen
Kombinierte NomenklaturFliesen mit einer Oberfläche von 1 m² oder weniger
Zolltarifnummeraus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position  5303
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5703.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5703.90.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5703.90.20.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5703.90.20.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5703.90.20.90.0?

Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus … › 5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus …
✓aus anderen SpinnstoffenDie Fliesen müssen aus Spinnstoffen bestehen, die nicht zu den gesondert genannten Spinnstoffgruppen gehören.
✓Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m² oder wenigerDie einzelne Fliese hat eine Oberfläche von höchstens 1 m². Größere Fliesen fallen aus dieser Unterteilung heraus.
✓andere, also nicht: aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303Die Fliesen bestehen nicht aus Jute oder anderen textilen Bastfasern.
5703.90.20.90.0Fliesen bis 1 m², nicht Jute

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5703.90.20.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5703.90.20

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5703.90.20.10.0aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position  5303Zollkontingent
5703.90.20.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5703.90.20 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5703.90.806Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Pappetikett versehen, - mit wellenförmigen Rand; mit den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 90 cm, - getuftet; mit einem Grund aus einem …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5703.90.20.90.0

€
5703.90.20.90.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8323Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5703.90.20.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5703.90.20.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5703.90.20.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5703.90.20.90.0

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 57 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5703.90.20

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20085703.90.20neu eingeführt · „Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m² oder weniger“ · aus 5703.90.10
  2. 01.01.20085703.90.20.10.0neu eingeführt · „aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position  5303“ · aus 5703.90.10, 5703.90.90
  3. 01.01.20085703.90.20.90.0neu eingeführt · aus 5703.90.10, 5703.90.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5703.90.20.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Fliesen aus Jute unter 5703.90.20?

Fliesen aus Jute oder anderen textilen Bastfasern gehören in die Zolltarifnummer 5703.90.20.10.0. Die Zolltarifnummer 5703.90.20.90.0 gilt für Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m² oder weniger aus anderen Spinnstoffen, die nicht aus Jute oder textilen Bastfasern bestehen.

Gehören konfektionierte Fliesen aus Spinnstoffen unter 5703.90.20 in die Kapitel 50 bis 55 oder 60?

Nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gehören sie auch nicht zu den Kapiteln 56 bis 59.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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