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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 5704.90.00.90.0 – Filzmatten, nicht handgearbeitet

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Teppiche und andere Fußbodenbeläge aus Filz, die weder getuftet noch beflockt und nicht handgearbeitet sind. Handgearbeitete Ware dieser Art gehört in 5704.90.00.10.0, Fliesen mit einer Oberfläche von höchstens 0,3 m² in 5704.10.00.00.0 und Fliesen mit einer Oberfläche von mehr als 0,3 m² bis 1,0 m² in Unterposition 5704.20. Dazu gehören Fußmatten aus Nadelfilz.

Typische Waren:Fußmatten aus NadelfilzFußbodenbeläge aus NadelfilzFußmatten

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5704.90.00.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5704.90.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen
PositionTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert
ZolltarifnummerFliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m² oder weniger
UnterpositionFliesen mit einer Oberfläche von mehr als 0,3 m² bis 1,0 m²
Unterpositionandere
Zolltarifnummerhandgearbeitet
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5704.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5704.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5704.90.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5704.90.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5704.90.00.90.0?

Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus … › 5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz …
✓andere, also nicht: Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m² oder weniger, Fliesen mit einer Oberfläche von mehr als 0,3 m² bis 1,0 m²Die Ware ist ein Teppich oder anderer Fußbodenbelag aus Filz und keine Fliese mit einer Oberfläche bis 1,0 m².
✓andere, also nicht: handgearbeitetDie Ware ist nicht handgearbeitet, also nicht in Handarbeit hergestellt.
5704.90.00.90.0Fußbodenbeläge aus Filz, nicht handgearbeitet

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5704.90.00.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5704.90.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5704.90.00.10.0handgearbeitetZollkontingent
5704.90.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5704.90.00 eingereiht

11 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland6
Frankreich2
Tschechien1
Dänemark1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI7960/25-1DeutschlandFußmatte, Fotos siehe Anlage, - rechteckig, - aus Nadelfilz aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polypropylen) …18.05.2028
DEBTI9661/25-1DeutschlandFußbodenbelag, sogenannte Fußmatte, Foto siehe Anlage. Laut Antrag: annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (somit …03.04.2028
DEBTI27453/24-1DeutschlandTeppich, sogenannter Regenbogenmatte, siehe Anlage, - rund zugeschnitten (somit konfektioniert; damit keine Ware der …15.08.2027
DEBTI31715/24-1DeutschlandFußmatte, sog. Fußmatte Stone, Art.nr. 44370009-01, Fotos siehe Anlage, laut Antrag: rechteckig, in den Abmessungen (L …15.08.2027
CZBTI51/445716/2026-300000-ZI/01TschechienDen vorgelegten Angaben zufolge handelt es sich um eine reinigende Fußbodenmatte, die zum Auffangen von Schmutz und …25.08.2029
FRBTIFR-BTI-2026-00335FrankreichFußmatte, hergestellt aus Polyesterfilz auf einer Gummiunterlage, in Form eines Halbmonds. Die Oberseite ist mit …15.06.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5704.90.00.90.0

€
5704.90.00.90.0Drittlandszoll6,7 %670 €2.027 €2.697 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5704.90.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5704.90.00.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5704.90.00.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5704.90.00.90.0

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 57 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5704.90.00

  1. 01.01.19725704.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19725704.90.00.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Teppiche und Brücken, handgearbeitet“
  3. 01.01.19725704.90.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  4. 01.01.19925704.90.00.10.0Wortlaut geändert · „handgearbeitet“ · vorher „Teppiche und Brücken, handgearbeitet“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5704.90.00.90.0

Gehört die Zolltarifnummer 5704.90.00.90.0 zu den Kapiteln 50 bis 55?

Nein, konfektionierte Waren gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch nicht zu den Kapiteln 56 bis 59. Die Nummer 5704.90.00.90.0 liegt im Kapitel 57 und erfasst Teppiche und andere Fußbodenbeläge aus Filz, die nicht handgearbeitet sind.

Welche Zolltarifnummer gilt für Fußmatten unter 5704.90.00?

Eine Fußmatte, die nicht handgearbeitet ist, gehört in 5704.90.00.90.0. Handgearbeitete Ware dieser Art gehört in 5704.90.00.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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