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Zolltarifnummer 5806.32.90.00.0 – Chemiefaserbänder ohne Webkanten

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Bänder aus Chemiefasern ohne echte Webkanten, etwa Gurt- und Schlauchbänder. Bänder aus Chemiefasern mit echten Webkanten gehören in 5806.32.10.00.0.

Typische Waren:TischläuferbänderGurtbänder für TextilschlingenSchlauchbänder für RundschlingenBandmaterial für Orthesen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5806.32.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelSpezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
PositionBänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
UnterpositionBänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe
Zolltarifnummerandere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
andere Bänder
Zolltarifnummeraus Baumwolle
Unterpositionaus Chemiefasern
Zolltarifnummermit echten Webkanten
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen
Unterpositionschusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5806.326-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5806.32.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5806.32.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5806.32.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5806.32.90.00.0?

Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse … › 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807 …
✓andere Bänder, also nicht: Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, andere Bänder, mit einem Anteil an …Die Ware muss ein Band sein, das zu keiner gesonderten Bandart dieser Warennummer zählt, also ein Band in gewöhnlicher Bandausführung.
✓aus ChemiefasernDas Band muss aus Chemiefasern bestehen. Bänder aus Baumwolle gehören nicht in diese Zeile.
✓andere, also nicht: mit echten WebkantenDas Band hat keine echten Webkanten, sondern Kanten, die etwa durch Flechten oder als Falschkante entstehen. Gurt- und Schlauchbänder mit falschen Webkanten zählen hierher.
5806.32.90.00.0Bänder aus Chemiefasern ohne echte Webkanten

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5806.32.90.00.0?

  • ×Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe5806.10
  • ×andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr5806.20.00.00.0
  • ×schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)5806.40
  • ×aus Baumwolle5806.31.00.00.0
  • ×aus anderen Spinnstoffen5806.39
  • ×mit echten Webkanten5806.32.10.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5806.32.90

ZolltarifnummerWortlaut
5806.32.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5806.32.90 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich3
Deutschland2
vZTAWareGültig bis
DEBTI27748/25-1DeutschlandKlettbänder, Foto siehe Anlage, - zweiteilig, als Meterware, laut Antrag jeweils mit einer Breite von 10 cm und einer …04.08.2028
DEBTI25462/24-1Deutschlandband, sogenanntes Tischläufer Herbst, Art. 796772, Foto siehe Anlage, - auf einer Spule aus Pappe aufgerollt, - als …03.07.2027
FRBTIFR-BTI-2025-05604FrankreichFlachband, gurtartig, hergestellt aus Gewebe aus Synthetikfasern (Polyester), mit einer Breite von 7,5 cm, mit einer …06.04.2029
FRBTIFR-BTI-2025-05602FrankreichSchlauchförmiges und flaches Band, gurtartig, hergestellt aus Gewebe aus Synthetikfasern (Polyester), mit einer Breite …06.04.2029
FRBTIFR-BTI-2024-04716FrankreichBandmaterial, Bandart, hergestellt aus synthetischem Faserstoff (50% Polyester, 50% Polypropylen), mit falschen …24.09.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5806.32.1034Band, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von ca. 5 mm, - aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, - mit Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5806.32.90.00.0

€
5806.32.90.00.0Drittlandszoll7,5 %750 €2.043 €2.793 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027
09.8324Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5806.32.90.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5806.32.90.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 58, Anmerkung 5
5. Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten: a) Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten; b) Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger; c) Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger. Bänder mit angewebten Fransen gehören zu Position 5808.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 58 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5806.32.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19725806.32.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19725806.32.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5806.32.90.00.0

Gehören konfektionierte Bänder aus Chemiefasern unter 5806.32.90 zu Kapitel 58?

Konfektionierte Bänder gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Prüfen Sie daher vor der Einreihung unter 5806.32.90.00.0, ob die Ware konfektioniert im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 ist.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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