01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5806.396-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5806.39.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5806.39.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5806.39.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0?
- ×Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe5806.10
- ×andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr5806.20.00.00.0
- ×schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)5806.40
- ×aus Baumwolle5806.31.00.00.0
- ×aus Chemiefasern5806.32
- ×aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 53035806.39.00.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5806.39.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5806.39.00.10.0 | aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 | Zollkontingent |
| 5806.39.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5806.39.00 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI14712/26-1Deutschland | Geschenkbänder, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Band aus Gewebe, zwei Metallgarne und … | 02.08.2029 |
| DEBTI39140/25-1Deutschland | Bänder, umhüllt mit einer bedruckten Banderole, als Meterware in verschiedenen Ausführungen, aus einem bedruckten … | 14.12.2028 |
| DEBTI39179/25-1Deutschland | Bänder, siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Ausführungen (verschiedene Grundfarben, verschiedene Breiten) … | 11.12.2028 |
| DEBTI26208/25-1Deutschland | Band, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer bedruckten Banderole umhüllt, -- mit einer Breite von 6 cm und … | 21.07.2028 |
| DEBTI45951/23-1Deutschland | Band, sog. Deko-Juteband, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Banderole umhüllt, - laut Antrag mit einer Breite … | 20.12.2026 |
| DEBTI43248/23-1Deutschland | Band, sog. Jute-Wickelband, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware, in den … | 03.12.2026 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.2501 | alle Länder | 0 % | 01.09.2026 – 31.08.2027 |
| 09.8324 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 6,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0
Anmerkungen (1)
5. Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten: a) Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten; b) Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger; c) Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger. Bänder mit angewebten Fransen gehören zu Position 5808.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 58 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5806.39.00
- 01.01.19725806.39.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“
- 01.01.19725806.39.00.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303“
- 01.01.19725806.39.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0
Gehören konfektionierte Bänder der Warennummer 5806.39.00 in 5806.39.00.90.0?
Grundsätzlich nein, denn nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören konfektionierte Waren nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Zolltarifnummer 5806.39.00.90.0 erfasst Bänder aus anderen Spinnstoffen, die nicht aus Jute sind; ob ein Band konfektioniert ist, richtet sich nach Anmerkung 7.
Welche Zolltarifnummer gilt für welche Bänder unter der Warennummer 5806.39.00?
Bänder aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 gehören in 5806.39.00.10.0, andere Bänder aus anderen Spinnstoffen in 5806.39.00.90.0. Bänder aus Baumwolle gehören in 5806.31.00.00.0 und Bänder aus Chemiefasern in die Unterposition 5806.32.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen