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gültig seit 01.01.1972Dual-Use

Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0 – Reifencordgewebe ohne Kautschuk

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, die nicht mit Kautschuk getränkt sind. Mit Kautschuk getränkte Gewebe aus diesen Garnen gehören in die Zolltarifnummer 5902.10.10.00.0. Typische Waren sind Textilkord und Kordgewebe, mit Epoxidharz imprägniert, für die Reifenherstellung.

Typische Waren:Textilkord in LaufmeternKordgewebe aus HochfestgarnenMeterware aus Textilkord

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelGetränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
PositionReifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose
Unterpositionaus Nylon oder anderen Polyamiden
Zolltarifnummermit Kautschuk getränkt
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionaus Polyestern
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5902.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5902.10.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5902.10.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5902.10.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0?

Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen … › 5902 Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon …
✓aus Nylon oder anderen PolyamidenDie Garne müssen aus Nylon oder anderen Polyamiden bestehen und hochfest sein. Hochfest sind Garne, deren Festigkeit in cN/tex die Grenzwerte nach Anmerkung 6 zu Abschnitt XI überschreitet.
✓andere, also nicht: mit Kautschuk getränktDas Gewebe ist nicht mit Kautschuk getränkt, sondern etwa mit Epoxidharz imprägniert oder mit Harz beschichtet.
5902.10.90.00.0Reifencordgewebe aus Nylon, nicht kautschukgetränkt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5902.10.90

ZolltarifnummerWortlaut
5902.10.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5902.10.90 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
CZBTI41/101416/2024-580000-04/01TschechienGemäß den bereitgestellten Informationen handelt es sich um einen Stoff in Laufmetern – ein Textilkord aus hochfesten …21.05.2027
CZBTI47/052030/2024-580000-04/01TschechienGemäß den bereitgestellten Daten handelt es sich um Kordgewebe aus Hochfestgarnen (mehrfach/gezwirnt oder kordeliert …01.05.2027
CZBTI41/101413/2024-580000-04/01TschechienGemäß den bereitgestellten Daten handelt es sich um Meterware – Textilkord aus hochfesten Garnen, imprägniert mit …01.05.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5902.10.102Gemäß den bereitgestellten Daten handelt es sich um kautschukimprägniertes Kordgewebe aus Polyamid-Hochfestgarnen (126 cN/tex). Verwendungszweck: zur Reifenherstellung, das Gewebe bildet deren …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0

€
5902.10.90.00.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,4 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1A002, 1C010, 1C210 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 2
2. A) Waren der Kapitel 50 bis 55 oder der Position 5809 oder 5902, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der dem Gewicht nach gegenüber jedem anderen Spinnstoff vorherrscht. Wenn kein Spinnstoff dem Gewicht nach vorherrscht, sind die Waren so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der zu der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position gehört. B) Für die Anwendung dieser Regel gilt: a) umsponnene Garne aus Rosshaar (Position 5110) und Metallgarne und metallisierte Garne (Position 5605) gelten mit ihrem Gesamtgewicht als Garne aus einem einheitlichen Spinnstoff; Metallfäden, die in Geweben enthalten sind, gelten für die Einreihung dieser Waren als Garne aus Spinnstoffen; b) die Wahl der zutreffenden Position hat in der Weise zu erfolgen, dass zuerst das Kapitel und danach innerhalb dieses Kapitels die anzuwendende Position ermittelt wird, wobei alle Spinnstoffe, die nicht zu diesem Kapitel gehören, außer Betracht bleiben; c) wenn die beiden Kapitel 54 und 55 und ein anderes Kapitel in Betracht kommen, so sind die Kapitel 54 und 55 wie ein einziges Kapitel zu behandeln; d) wenn in einem Kapitel oder in einer Position mehrere Spinnstoffe erfasst sind, werden diese als ein einheitlicher Spinnstoff behandelt. C) Die Bestimmungen der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5902.10.90

  1. 01.01.19725902.10.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19725902.10.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0

Was schließt Abschnitt XI, Anmerkung 8 bei 5902.10.90 aus?

Abschnitt XI, Anmerkung 8 a) schließt konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 aus den Kapiteln 50 bis 55 und 60 aus und, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Kapiteln 56 bis 59. Konfektioniert sind nach Anmerkung 7 unter anderem Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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