01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5902.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5902.10.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5902.10.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5902.10.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0?
- ×aus Polyestern5902.20
- ×andere, also nicht: aus Nylon oder anderen Polyamiden5902.90
- ×mit Kautschuk getränkt5902.10.10.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 5902.10.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 5902.10.90.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5902.10.90 eingereiht
3 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| CZBTI41/101416/2024-580000-04/01Tschechien | Gemäß den bereitgestellten Informationen handelt es sich um einen Stoff in Laufmetern – ein Textilkord aus hochfesten … | 21.05.2027 |
| CZBTI47/052030/2024-580000-04/01Tschechien | Gemäß den bereitgestellten Daten handelt es sich um Kordgewebe aus Hochfestgarnen (mehrfach/gezwirnt oder kordeliert … | 01.05.2027 |
| CZBTI41/101413/2024-580000-04/01Tschechien | Gemäß den bereitgestellten Daten handelt es sich um Meterware – Textilkord aus hochfesten Garnen, imprägniert mit … | 01.05.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5902.10.10 | 2 | Gemäß den bereitgestellten Daten handelt es sich um kautschukimprägniertes Kordgewebe aus Polyamid-Hochfestgarnen (126 cN/tex). Verwendungszweck: zur Reifenherstellung, das Gewebe bildet deren … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 6,4 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1A002, 1C010, 1C210 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0
Anmerkungen (1)
2. A) Waren der Kapitel 50 bis 55 oder der Position 5809 oder 5902, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der dem Gewicht nach gegenüber jedem anderen Spinnstoff vorherrscht. Wenn kein Spinnstoff dem Gewicht nach vorherrscht, sind die Waren so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der zu der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position gehört. B) Für die Anwendung dieser Regel gilt: a) umsponnene Garne aus Rosshaar (Position 5110) und Metallgarne und metallisierte Garne (Position 5605) gelten mit ihrem Gesamtgewicht als Garne aus einem einheitlichen Spinnstoff; Metallfäden, die in Geweben enthalten sind, gelten für die Einreihung dieser Waren als Garne aus Spinnstoffen; b) die Wahl der zutreffenden Position hat in der Weise zu erfolgen, dass zuerst das Kapitel und danach innerhalb dieses Kapitels die anzuwendende Position ermittelt wird, wobei alle Spinnstoffe, die nicht zu diesem Kapitel gehören, außer Betracht bleiben; c) wenn die beiden Kapitel 54 und 55 und ein anderes Kapitel in Betracht kommen, so sind die Kapitel 54 und 55 wie ein einziges Kapitel zu behandeln; d) wenn in einem Kapitel oder in einer Position mehrere Spinnstoffe erfasst sind, werden diese als ein einheitlicher Spinnstoff behandelt. C) Die Bestimmungen der …
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5902.10.90
- 01.01.19725902.10.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19725902.10.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5902.10.90.00.0
Was schließt Abschnitt XI, Anmerkung 8 bei 5902.10.90 aus?
Abschnitt XI, Anmerkung 8 a) schließt konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 aus den Kapiteln 50 bis 55 und 60 aus und, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Kapiteln 56 bis 59. Konfektioniert sind nach Anmerkung 7 unter anderem Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen