01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5905.00.70.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5905.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5905.00.708-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5905.00.70.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5905.00.70.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5905.00.70.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5905.00.70.90.0?
- ×aus parallel auf eine Unterlage aufgebrachten Garnen bestehend5905.00.10.00.0
- ×aus Flachs5905.00.30.00.0
- ×aus Jute5905.00.50.00.0
- ×andere, also nicht: aus Chemiefasern5905.00.90
- ×Gewebe, aus synthetischen Spinnfasern5905.00.70.10.0
- ×Gewebe, aus künstlichen Spinnfäden5905.00.70.20.0
- ×Gewebe, aus künstlichen Spinnfasern5905.00.70.30.0
- ×aus Vliesstoffen5905.00.70.40.0
- ×Filz5905.00.70.50.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5905.00.70.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5905.00.70
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5905.00.70.10.0 | Gewebe, aus synthetischen Spinnfasern | Mengenmäßige Beschränkung |
| 5905.00.70.20.0 | Gewebe, aus künstlichen Spinnfäden | Mengenmäßige Beschränkung |
| 5905.00.70.30.0 | Gewebe, aus künstlichen Spinnfasern | Mengenmäßige Beschränkung |
| 5905.00.70.40.0 | aus Vliesstoffen | – |
| 5905.00.70.50.0 | Filz | – |
| 5905.00.70.90.0 | anderediese Seite | Einfuhrverbot |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5905.00.70 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI51196/23-1Deutschland | Wandverkleidung, sogenannte Panama Akustik Tapete, als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 310 cm. Mit einer … | 17.01.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5905.00.70.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5905.00.70.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5905.00.70.90.0
Anmerkungen (1)
4. Als „Wandverkleidungen aus Spinnstoffen“ im Sinne der Position 5905 gelten zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen, mit einer Breite von 45 cm oder mehr, mit einer Oberfläche aus Spinnstoffen, die entweder auf eine Unterlage aufgebracht oder — bei fehlender Unterlage — auf der Rückseite behandelt sind (getränkt oder bestrichen, um ein Ankleben zu ermöglichen). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Wandverkleidungen, bei denen Scherstaub unmittelbar aufgebracht worden ist auf eine Papierunterlage (Position 4814) oder auf eine Spinnstoffunterlage (im Allgemeinen Position 5907).
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5905.00.70
- 01.01.19725905.00.70gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Chemiefasern“
- 01.01.19725905.00.70.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gewebe, aus synthetischen Spinnfasern“
- 01.01.19725905.00.70.20.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gewebe, aus künstlichen Spinnfäden“
- 01.01.19725905.00.70.30.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gewebe, aus künstlichen Spinnfasern“
- 01.01.19725905.00.70.40.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Vliesstoffen“
- 01.01.19725905.00.70.50.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Filz“
- 01.01.19725905.00.70.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19885905.00.70Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19995905.00.70Stellung im Tarifbaum geändert
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5905.00.70.90.0
Gehören konfektionierte Spinnstoffwaren unter 5905.00.70.90.0?
Nein, nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Zugeschnittene Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form gelten nach Anmerkung 7 als konfektioniert.
Welche Zolltarifnummer gilt für Gewebe aus synthetischen Spinnfasern unter 5905.00.70?
Gewebe aus synthetischen Spinnfasern gehören in 5905.00.70.10.0 und nicht in 5905.00.70.90.0. Filz aus Chemiefasern gehört in 5905.00.70.50.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen