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gültig seit 01.01.20052 Zollkontingente

Zolltarifnummer 6103.49.00.91.0 – Kurze Hosen aus Chemiefasern

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Die Zolltarifnummer 6103.49.00.91.0 erfasst Latzhosen und kurze Hosen für Männer oder Knaben, gewirkt oder gestrickt, aus künstlichen Chemiefasern. Lange Hosen aus anderen Spinnstoffen gehören in 6103.49.00.10.0, Latzhosen und kurze Hosen aus anderen Spinnstoffen als künstlichen Chemiefasern in 6103.49.00.99.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6103.49.00.91.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
PositionAnzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben
UnterpositionAnzüge
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen
Zolltarifnummeraus Wolle oder feinen Tierhaaren
Zolltarifnummeraus Baumwolle
Zolltarifnummeraus synthetischen Chemiefasern
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen
Zolltarifnummerlange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)
andere
Zolltarifnummeraus künstlichen ChemiefasernDiese Seite
Zolltarifnummeraus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6103.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6103.49.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6103.49.00.9110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6103.49.00.91.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6103.49.00.91.0?

Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder … › 6103 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen …
✓lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze HosenDie Ware muss eine Hose zum Bedecken des Unterkörpers sein: eine lange Hose, eine Latzhose oder eine kurze Hose.
✓aus anderen SpinnstoffenDie Ware muss aus Spinnstoffen bestehen, die in der Unterposition 6103.49 nicht gesondert aufgeführt sind.
✓andere, also nicht: lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)Die Ware ist keine lange Hose einschließlich Kniebundhosen und ähnlicher Hosen, sondern eine Latzhose oder eine kurze Hose.
✓aus künstlichen ChemiefasernDie Ware besteht aus künstlichen Chemiefasern. Waren aus anderen Spinnstoffen gehören in eine andere Nummer dieser Gruppe.
6103.49.00.91.0Kurze Hosen und Latzhosen aus Chemiefasern

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6103.49.00.91.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6103.49.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6103.49.00.10.0lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)CITES bei der Einfuhr, Mengenmäßige Beschränkung
6103.49.00.91.0aus künstlichen Chemiefaserndiese SeiteMengenmäßige Beschränkung
6103.49.00.99.0aus anderen SpinnstoffenCITES bei der Einfuhr, Einfuhrverbot

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6103.49.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6103.49.00.91.0

€
6103.49.00.91.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1229Tunesien0 %22.01.2026 – 21.01.2027
09.7912Neuseeland0 %seit 01.05.2024

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6103.49.00.91.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6103.49.00.91.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Russland, Belarus, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6103.49.00.91.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
Wortlaut · Kapitel 61, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 61, Allgemeines1. Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI. 2. Wegen der Einreihung von Kleidungsstücken, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, siehe die Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. 3. Wenn ein Teil eines Anzugs, Kostüms oder einer Kombination der Positionen 6103 und 6104 aufgebrachte Verzierungen …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6103.49.00

  1. 01.01.19726103.49.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“
  2. 01.01.19886103.49.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6103.49.10, 6103.49.91, 6103.49.99
  3. 01.01.20056103.49.00.10.0neu eingeführt · „lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)“ · aus 6103.49.10, 6103.49.91, 6103.49.99
  4. 01.01.20056103.49.00.91.0neu eingeführt · „aus künstlichen Chemiefasern“ · aus 6103.49.10, 6103.49.91, 6103.49.99
  5. 01.01.20056103.49.00.99.0neu eingeführt · „aus anderen Spinnstoffen“ · aus 6103.49.10, 6103.49.91, 6103.49.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6103.49.00.91.0

Gehören konfektionierte Hosen unter 6103.49.00.91.0 in die Kapitel 50 bis 55 oder 60?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Die Zolltarifnummer 6103.49.00.91.0 steht in Kapitel 61, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken.

Welche Zolltarifnummer gilt für Latzhosen aus künstlichen Chemiefasern unter der Warennummer 6103.49.00?

6103.49.00.91.0 gilt für Latzhosen und kurze Hosen aus künstlichen Chemiefasern, gewirkt oder gestrickt, für Männer oder Knaben. Lange Hosen dieser Warennummer gehören in 6103.49.00.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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