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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 6108.39.00.00.0 – Nachtwäsche, andere Spinnstoffe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

61Kapitel08Position39HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Nachthemden und Schlafanzüge für Frauen oder Mädchen aus Gewirken oder Gestricken, die aus anderen Spinnstoffen als Baumwolle oder Chemiefasern bestehen. Nachthemden und Schlafanzüge aus Baumwolle gehören in 6108.31.00.00.0, solche aus Chemiefasern in 6108.32.00.00.0. Als Schlafanzüge gelten auch Baby-Doll-Zusammenstellungen aus einem sehr kurzen Nachthemd und einem dazugehörigen Slip.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6108.39.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
PositionUnterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
Nachthemden und Schlafanzüge
Zolltarifnummeraus Baumwolle
Zolltarifnummeraus Chemiefasern
Zolltarifnummeraus anderen SpinnstoffenDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6108.396-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6108.39.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6108.39.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6108.39.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6108.39.00.00.0?

Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder … › 6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere …
✓Nachthemden und SchlafanzügeDie Ware muss Nachtkleidung sein. Ein Schlafanzug besteht aus einem Kleidungsstück für den Oberkörper und einer langen oder kurzen Hose von einfachem Schnitt, deren Teile in Größe, Schnitt, Stoff, Farbe und Verzierung zusammenpassen. Stoff und im Allgemeinen weiter Schnitt zeigen, dass sie bequem als Nachtkleidung getragen werden, ohne sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze.
✓aus anderen SpinnstoffenDie Ware besteht aus Spinnstoffen, die weder Baumwolle noch Chemiefasern sind. Ware aus Baumwolle oder aus Chemiefasern gehört nicht in diese Zeile.
6108.39.00.00.0Nachtwäsche für Frauen aus anderen Spinnstoffen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6108.39.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6108.39.00

ZolltarifnummerWortlaut
6108.39.00.00.0aus anderen Spinnstoffen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6108.39.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6108.39.00.00.0

€
6108.39.00.00.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7912Neuseeland0 %seit 01.05.2024

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6108.39.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6108.39.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
Wortlaut · Kapitel 61, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
6108.31.00 bis 6108.39.00Nachthemden und Schlafanzüge: Hierher gehören Schlafanzüge für Frauen oder Mädchen aus Gewirken oder Gestricken, deren allgemeines Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Schlafanzüge bestehen aus zwei Kleidungsstücken, nämlich: — einem Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers, im Allgemeinen ein …

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-80/9615.01.19981. Die Verordnung (EG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 1994 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist insoweit ungültig, als sie in Nummer 6 ihres Anhangs für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen, die …
C-395/9309.08.19941) Schlafanzuege im Sinne der Position 6108 der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6108.39.00

  1. 01.01.19726108.39.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“
  2. 01.01.19726108.39.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“
  3. 13.03.19946108.39.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6108.39.00
  4. 13.03.19946108.39.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6108.39.00
  5. 01.01.20056108.39.00wieder anmeldefähig · aus 6108.39.00
  6. 01.01.20056108.39.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 6108.39.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6108.39.00.00.0

Schließt Abschnitt XI, Anmerkung 8 Waren von der Zolltarifnummer 6108.39.00.00.0 aus?

Anmerkung 8 schließt keine Waren von der Zolltarifnummer 6108.39.00.00.0 aus, weil sie nur die Kapitel 50 bis 60 betrifft und diese Nummer in Kapitel 61 steht. Konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 gehören nach Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60, und Waren der Kapitel 56 bis 59 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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