01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6204.63.39.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6204.636-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6204.63.398-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6204.63.39.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6204.63.39.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6204.63.39.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6204.63.39.10.0?
- ×Kostüme6204.11.00.00.0, 6204.12, 6204.13.00.00.0, 6204.19
- ×Kombinationen6204.21.00.00.0, 6204.22, 6204.23, 6204.29
- ×Jacken6204.31.00.00.0, 6204.32, 6204.33, 6204.39
- ×Kleider6204.41.00.00.0, 6204.42, 6204.43.00.00.0, 6204.44 und 1 weitere
- ×Röcke und Hosenröcke6204.51, 6204.52, 6204.53, 6204.59
- ×aus Wolle oder feinen Tierhaaren6204.61
- ×aus Baumwolle6204.62
- ×aus anderen Spinnstoffen6204.69
- ×lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)6204.63.11.00.0, 6204.63.18
- ×andere, also nicht: Latzhosen6204.63.90
- ×Arbeits- und Berufskleidung6204.63.31.00.0
- ×andere, also nicht: nach dem Batik-Verfahren handbedruckt6204.63.39.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6204.63.39.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6204.63.39
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 6204.63.39.10.0 | nach dem Batik-Verfahren handbedrucktdiese Seite | Zollkontingent |
| 6204.63.39.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6204.63.39 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 6204.63.18 | 45 | Lange Hose, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - auf der Vorderseite (mit Ausnahme der Schienbeinbereiche) und auf der Rückseite im Gesäß- bereich aus ca. 0,6 mm dicken … |
| 6204.63.90 | 21 | Kurze Hose, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan (beides synthetische … |
| 6204.63.11 | 5 | Bombenschutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung (sog. Jacke) und einer langen Hose, -- in einer einfachen … |
| 6204.63.31 | 4 | Latzhose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen, bis zu ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag überwiegend synthetischen Chemiefasern, - mit einem … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6204.63.39.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (5)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0106 | Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts) | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7043 | Costa Rica | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7124 | Nicaragua | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7913 | Neuseeland | 0 % | seit 01.05.2024 |
| 09.8351 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 10,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 9,6 % |
| Vietnam | 1,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6204.63.39.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6204.63.39.10.0
Anmerkungen (2)
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 62, Allgemeines | 1. Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI. 2. Wegen des Einreihung von Kleidungsstücken, die als Warenzusammenstellungen gestellt werden, siehe die Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. 3. Wenn ein Teil eines Anzugs, Kostüms oder einer Kombination der Positionen 6203 und 6204 aufgebrachte Verzierungen … |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 728/200415.04.2004 | Eine Zusammenstellung aus zwei für den Einzelhandel aufgemachten Kleidungsstücken, darunter ein Kleidungsstück aus einfarbigem Polyestergewebe mit Mao-Stehkragen, wurde in die Warennummer 6204.63.18 eingereiht. | 6204.63.18 |
| 350/9317.02.1993 | Ein Kleidungsstück aus drei verschiedenfarbigen Geweben aus 100 % Polyamid mit innen angenähtem Slip aus Gewirken wurde in die Warennummer 6204.63.90 eingereiht. | 6204.63.90 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-32/8407.03.1985 | DER BEGRIFF ' ' SEGEL ' ' IN DER TARIFNUMMER 62.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST SO AUSZULEGEN , DASS ER AUCH SEGEL UMFASST , DIE AUS SYNTHETISCHEN SPINNSTOFFEN HERGESTELLT UND SPEZIELL FÜR SURFBRETTER BESTIMMT SIND , WENN DIESE SEGEL GESONDERT VON DEN … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 62 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 6204.63.39
- 01.01.19726204.63.39gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19726204.63.39.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „nach dem Batik-Verfahren handbedruckt“
- 01.01.19726204.63.39.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6204.63.39.10.0
Gehören konfektionierte Waren unter 6204.63.39.10.0 zu den Kapiteln 50 bis 55?
Nein, konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Waren der Kapitel 56 bis 59 gehören ebenfalls nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Die Ware unter 6204.63.39.10.0 steht im Kapitel 62.
Welche Zolltarifnummer gilt für nach dem Batik-Verfahren handbedruckte Latzhosen aus synthetischen Chemiefasern unter 6204.63.39?
Nach dem Batik-Verfahren handbedruckte Latzhosen für Frauen oder Mädchen aus synthetischen Chemiefasern, die keine Arbeits- und Berufskleidung sind, gehören in die Zolltarifnummer 6204.63.39.10.0. Latzhosen ohne diese Bedruckung fallen nicht darunter.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile