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HS-Code · weltweit gleichZollkontingentZollaussetzung

HS-Code 6403.99 – Schuhe mit Lederoberteil und Laufsohle

HS-Code · 6-stellig

In die Unterposition 6403.99 gehören Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder im Pfad „andere Schuhe“, soweit sie nicht unter 6403.91 fallen. Schuhe, die den Knöchel bedecken, gehören in 6403.91, Schuhe mit Metallschutz in der Vorderkappe in 6403.40. Die Nummern darunter richten sich nach Sohlenart, Blatt, Länge der Innensohle und erkennbarem Geschlecht.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Lederriemenschuh mit 24 cm Innensohle zu HS-Code 6403.99?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 6403.99?

Schuhe mit Hauptsohle aus Holz ohne Innensohle gehören in 6403.99.05. Bei Schuhen, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist, gehören Schuhe mit Absatz und Sohle von mehr als 3 cm größter Höhe in 6403.99.11.00.0. Alle übrigen richten sich nach der Länge der Innensohle: weniger als 24 cm in 6403.99.31.00.0, 24 cm oder mehr in 6403.99.33.00.0, wenn das Geschlecht nicht erkennbar ist, sonst für Männer in 6403.99.36.00.0 oder für Frauen in 6403.99.38.00.0. Ohne Riemenblatt richtet sich die Einreihung von Schuhen mit Innensohle nach der Länge: weniger als 24 cm in 6403.99.91, 24 cm oder mehr in 6403.99.93 bei nicht erkennbarem Geschlecht, sonst für Männer in 6403.99.96 oder für Frauen in 6403.99.98. Pantoffeln und andere Hausschuhe gehören in 6403.99.50.00.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittSchuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile …
KapitelSchuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon
PositionSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
andere Schuhe
UnterpositionandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle
8 % · 0 vZTA
andere
Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist
Zolltarifnummermit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm
8 % · 41 vZTA
andere, mit einer Länge der Innensohle von
Zolltarifnummerweniger als 24 cm
8 % · 21 vZTA
24 cm oder mehr
ZolltarifnummerSchuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
8 % · 2 vZTA
andere
Zolltarifnummerfür Männer
8 % · 8 vZTA
Zolltarifnummerfür Frauen
5 % · 17 vZTA
ZolltarifnummerPantoffeln und andere Hausschuhe
8 % · 1 vZTA
andere, mit einer Länge der Innensohle von
Kombinierte Nomenklaturweniger als 24 cm
8 % · 212 vZTA
24 cm oder mehr
Kombinierte NomenklaturSchuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
8 % · 139 vZTA
andere
Kombinierte Nomenklaturfür Männer
8 % · 153 vZTA
Kombinierte Nomenklaturfür Frauen
7 % · 234 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

6403.99.05mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle
6403.99.93Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind

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Welche der 11 Nummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 6403.99

KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 6403.99?

12 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 6403.99. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 6403.99

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 64, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Sportschuhe“ im Sinne der Unterpositionen 6402.12, 6402.19, 6403.12, 6403.19 und 6404.11 gelten nur: a) Schuhe, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind; b) Schuhe für Schlittschuhe oder Rollschuhe, Skistiefel, Skilanglaufschuhe, Snowboardschuhe, Ringerschuhe, Boxerstiefel oder Radsportschuhe.
Wortlaut · Kapitel 64, Anmerkung 4
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als: a) Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen; b) Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 64, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Im Sinne der Anmerkung 4 a gelten als „Verstärkungsteile“ alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen und dem Fuß genügend Halt bieten, um dem Benutzer unter Beibehaltung der ursprünglichen Verschlusssysteme das Laufen zu ermöglichen. Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.
Wortlaut · Kapitel 64, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Im Sinne der Anmerkung 4 b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareNummer
347/200119.02.2001Sandalen mit Laufsohlen aus Kautschuk, Absatzhöhe einschließlich Sohle von weniger als 3 cm, Innensohle von 24 cm oder mehr und Oberteil überwiegend aus Lederriemen gehören in die Warennummer 6403.99.33.6403.99.33
289/200003.02.2000Freizeitschuhe mit Laufsohle aus Kunststoff und angeschraubter steifer Kunststoffplatte, Oberteil überwiegend aus Leder, geschlossenem Blatt, ohne Metallschutz, nicht den Knöchel bedeckend, mit Innensohle von 24 cm oder mehr und nicht erkennbarem Geschlecht gehören in die Warennummer 6403.99.93.6403.99.93
1324/199923.06.1999Mokassins mit Oberteil aus Leder und Laufsohle aus Kunststoff, die mit einer den Boden berührenden textilen Lage überzogen ist, gehören in die Warennummer 6403.99.91.6403.99.91

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-165/0722.05.20081. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom …
C-54/7926.02.1980SCHUHE MIT EINER LAUFSOHLE AUS HANFSCHNÜREN , DEREN FLÄCHE ZU 57 % AN DER SPITZE , UNTER DEM BALLEN UND UNTER DEM ABSATZ MIT KAUTSCHUKVERSTÄRKUNGEN VERSEHEN IST , SIND ALS SCHUHE MIT EINER LAUFSOHLE AUS KAUTSCHUK DER TARIFNUMMER 64.02 DES GEMEINSAMEN …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 6403.99

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 6403.99 für Riemenschuhe mit Innensohle von 24 cm oder mehr?

Riemenschuhe mit Innensohle von 24 cm oder mehr gehören für Männer in 6403.99.36.00.0 und für Frauen in 6403.99.38.00.0. Ist das Geschlecht nicht erkennbar, gilt 6403.99.33.00.0 für Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind. Riemenschuhe mit Absatz und Sohle von mehr als 3 cm größter Höhe gehören in 6403.99.11.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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