01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7019.69.10.85.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7019.696-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7019.69.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7019.69.10.8510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7019.69.10.85.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7019.69.10.85.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7019.69.10.85.0?
- ×Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und Matten daraus7019.11.00.00.0, 7019.12, 7019.13, 7019.14 und 2 weitere
- ×chemisch gebundene Flächenerzeugnisse7019.71, 7019.72, 7019.73.00.00.0
- ×Glaswolle und Waren aus Glaswolle7019.80
- ×andere, also nicht: mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse7019.90
- ×geschlossene Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings)7019.61
- ×andere geschlossene Flächenerzeugnisse aus Glasseidensträngen (Rovings)7019.62
- ×geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, nicht bestrichen oder laminiert7019.63
- ×geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert7019.64
- ×offene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger7019.65
- ×offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm7019.66
- ×andere, also nicht: genähte Flächenerzeugnisse und vernadelte Flächenerzeugnisse7019.69.90
- ×Erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, ausgenommen Waren, die imprägniert oder vorimprägniert (Prepregs) sind7019.69.10.81.0, 7019.69.10.83.0, 7019.69.10.84.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7019.69.10.85.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7019.69.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7019.69.10.81.0 | versandt aus Marokko | Antidumpingzoll, Ausgleichszoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7019.69.10.83.0 | versandt aus der Turkei | Antidumpingzoll, Ausgleichszoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7019.69.10.84.0 | andere | Antidumpingzoll, Ausgleichszoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7019.69.10.85.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7019.69.10 eingereiht
9 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI43342/25-1Deutschland | Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in … | 29.03.2029 |
| DEBTI43334/25-1Deutschland | Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in … | 29.03.2029 |
| DEBTI43348/25-1Deutschland | Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in … | 29.03.2029 |
| DEBTI43343/25-1Deutschland | Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in … | 29.03.2029 |
| DEBTI33465/25-1Deutschland | Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - zweilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form … | 14.12.2028 |
| DEBTI13411/25-1Deutschland | Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges Flächenerzeugnis in Form eines … | 19.06.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 7019.69.90 | 67 | Gewirke aus Glasfasern, sog. Isolierschlauch, Foto siehe Anlage, - schlauchförmiges Gewirke aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings), - außen mit einer Beschichtung aus Kunststoff … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7019.69.10.85.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,3 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7019.69.10.85.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1A002, 1C010, 1C210 und 1 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7019.69.10.85.0
Anmerkungen (1)
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten: a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr; b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT. Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 70 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7019.69.10
- 01.01.20227019.69.10neu eingeführt · „genähte Flächenerzeugnisse und vernadelte Flächenerzeugnisse“ · aus 7019.39.00
- 01.01.20227019.69.10.81.0neu eingeführt · „versandt aus Marokko“ · aus 9 Vorgängern
- 01.01.20227019.69.10.83.0neu eingeführt · „versandt aus der Turkei“ · aus 9 Vorgängern
- 01.01.20227019.69.10.84.0neu eingeführt · aus 9 Vorgängern
- 01.01.20227019.69.10.85.0neu eingeführt · aus 9 Vorgängern
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7019.69.10.85.0
Welche Zolltarifnummer gilt für genähte Glasfaser-Flächenerzeugnisse unter 7019.69.10?
Genähte oder vernadelte Glasfaser-Flächenerzeugnisse gehören in 7019.69.10.85.0, sofern es keine nicht imprägnierten Erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen sind. Für nicht imprägnierte Erzeugnisse aus Endlosglasfaserrovings oder -garnen gilt diese Nummer nicht.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen