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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 7108.20.00.00.0 – Gold zu monetären Zwecken

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

71Kapitel08Position20HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Gold, auch platiniertes, in Rohform, als Halbzeug oder Pulver, wenn es zu monetären Zwecken bestimmt ist. Gold zu nicht monetären Zwecken gehört als Pulver in die Zolltarifnummer 7108.11.00.00.0, in Rohform in die Zolltarifnummer 7108.12.00.00.0 und als Halbzeug in die Unterposition 7108.13.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7108.20.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittEchte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren …
KapitelEchte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
PositionGold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
Zolltarifnummerzu monetären ZweckenDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7108.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7108.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7108.20.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7108.20.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7108.20.00.00.0?

Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder … › 7108 Gold (einschließlich platiniertes Gold), in …
✓zu monetären ZweckenDie Ware muss zu monetären Zwecken bestimmt sein und aus Gold bestehen, einschließlich platiniertem Gold. Gold gilt nach Anmerkung 4 zu Kapitel 71 als Edelmetall.
7108.20.00.00.0Gold zu monetären Zwecken

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7108.20.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 7108.20.00

ZolltarifnummerWortlaut
7108.20.00.00.0zu monetären Zwecken

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7108.20.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7108.20.00.00.0

€
7108.20.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7108.20.00.00.0

Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, SudanSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7108.20.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 71, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Die Begriffe „Pulver“ und „als Pulverform“ im Sinne der Unterpositionen 7106.10, 7108.11, 7110.11, 7110.21, 7110.31 und 7110.41 umfassen Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,5 mm hindurchgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7108.20.00zu monetären Zwecken: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7108.20 des HS.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 71 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7108.20.00

  1. 01.01.19727108.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zu monetären Zwecken“
  2. 01.01.19727108.20.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zu monetären Zwecken“

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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