01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7410.21.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7410.216-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7410.21.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7410.21.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7410.21.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7410.21.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7410.21.00.90.0?
- ×ohne Unterlage7410.11, 7410.12.00.00.0
- ×aus Kupferlegierungen7410.22.00.00.0
- ×Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit …7410.21.00.10.0
- ×Folien, auch in Rollen, bestehend aus einer 100 µm starken Schicht aus Glasepoxid, die auf einer oder beiden Seiten mit einer 35 µm (+/- 10 %) starken Folie aus …7410.21.00.20.0
- ×Polyimidfolie, auch Epoxidharz und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen7410.21.00.30.0
- ×Tafeln oder Platten - aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe …7410.21.00.40.0
- ×Tafeln oder Platten -aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit wärmehärtendem Harz, -auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit …7410.21.00.50.0
- ×Platten, — bestehend aus mindestens einer Schicht Glasfasergewebe, mit Epoxidharz imprägniert, — ein- oder beidseitig beschichtet mit einer Kupferfolie mit …7410.21.00.55.0
- ×Tafeln oder Platten -aus mindestens einer Lage aus mit modifiziertem Epoxidharz imprägniertem Glasgewebe, ohne Einsatz halogenierter Flammschutzmittel, -auf …7410.21.00.65.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7410.21.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7410.21.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7410.21.00.10.0 | Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt … | Autonome Zollaussetzung |
| 7410.21.00.20.0 | Folien, auch in Rollen, bestehend aus einer 100 µm starken Schicht aus Glasepoxid, die auf einer oder beiden Seiten mit einer 35 µm … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7410.21.00.30.0 | Polyimidfolie, auch Epoxidharz und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen | Autonome Zollaussetzung |
| 7410.21.00.40.0 | Tafeln oder Platten - aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage … | Autonome Zollaussetzung |
| 7410.21.00.50.0 | Tafeln oder Platten -aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit wärmehärtendem Harz, -auf einer oder auf beiden Seiten mit … | Autonome Zollaussetzung |
| 7410.21.00.55.0 | Platten, — bestehend aus mindestens einer Schicht Glasfasergewebe, mit Epoxidharz imprägniert, — ein- oder beidseitig beschichtet mit einer … | Zollkontingent |
| 7410.21.00.65.0 | Tafeln oder Platten -aus mindestens einer Lage aus mit modifiziertem Epoxidharz imprägniertem Glasgewebe, ohne Einsatz halogenierter … | Autonome Zollaussetzung |
| 7410.21.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7410.21.00 eingereiht
10 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI21619/26-1Deutschland | Band aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um ein Band aus raffiniertem Kupfer mit einer Dicke von weniger als 0,15 … | 25.10.2029 |
| DEBTI18297/26-1Deutschland | Kupferfolie auf einer Unterlage Bei der Ware handelt es sich um ein aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes … | 20.09.2029 |
| DEBTI36603/25-1Deutschland | Kupferfolie auf einer Unterlage aus Polyimid Bei der Ware handelt es sich um Flacherzeugnisse mit rechteckigem … | 01.03.2029 |
| DEBTI29856/25-1Deutschland | Folie aus raffiniertem Kupfer Bei der Ware handelt es sich um eine beidseitig mit raffiniertem Kupfer beschichtete … | 18.09.2028 |
| DEBTI45337/24-1Deutschland | Band aus verzinktem Kupfer mit einseitig angebrachtem leitfähigem Klebeband auf einer silikonisierten PET-Folie. Die … | 31.08.2028 |
| DEBTI44920/24-1Deutschland | Folien aus Kupfer Bei der vorgelegten Ware handelt es sich laut Datenblatt um rechteckige massive Flacherzeugnisse mit … | 29.12.2027 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 7410.21.00.90.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 7410.21.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7410.21.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 5,2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,7 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7410.21.00.90.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1A003B der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7410.21.00.90.0
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 74 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 7410.21.00
- 01.01.19727410.21.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus raffiniertem Kupfer“
- 01.07.19897410.21.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7410.21.00
- 01.07.19897410.21.00.10.0neu eingeführt · „Tafeln und Platten aus Polytetrafluorethylen, mit Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf …“ · aus 7410.21.00
- 01.07.19897410.21.00.90.0neu eingeführt · aus 7410.21.00
- 01.07.19967410.21.00.10.0Wortlaut geändert · „Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, mit Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf …“ · vorher „Tafeln und Platten aus Polytetrafluorethylen, mit Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen, oder Polyimidfolien, ein- oder beidseitig mit einer Kupferfolie versehen“
- 01.07.20017410.21.00.10.0Wortlaut geändert · „Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt …“ · vorher „Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, mit Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen, oder Polyimidfolien, ein- oder beidseitig mit einer Kupferfolie versehen“
- 01.07.20017410.21.00.20.0neu eingeführt · „Tafeln oder Platten aus Epoxidharz, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen, mit einer Gesamtdicke von 0,051 (+/-0,018) mm oder …“
- 01.07.20017410.21.00.30.0neu eingeführt · „Polyimidfolien, auch Füllstoffe enthaltend: - mit Kupfer auf einer oder beiden Seiten durch Kathodenzerstäubung (sputtering) metallisiert …“
- 01.01.20027410.21.00.20.0aufgehoben
- 01.01.20027410.21.00.30.0Wortlaut geändert · „Polyimidfolien, kein Epoxidharz und/oder keine Glasfasern enthaltend,: - mit Kupfer auf einer oder beiden Seiten durch Kathodenzerstäubung …“ · vorher „Polyimidfolien, auch Füllstoffe enthaltend: - mit Kupfer auf einer oder beiden Seiten durch Kathodenzerstäubung (sputtering) metallisiert, - mit Kupfer auf einer oder beiden Seiten durch Kathodenzerstäubung (sputtering) metallisiert und mit raffiniertem Kupfer plattiert oder - mit einer Kupferfolie auf einer oder beiden Seiten versehen“
- 01.01.20067410.21.00.40.0neu eingeführt · „Tafeln oder Platten - aus einer mittleren Lage aus Papier, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz …“
- 01.01.20097410.21.00.30.0Wortlaut geändert · „Polyimidfolie, weder Epoxidharz noch Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen“ · vorher „Polyimidfolien, kein Epoxidharz und/oder keine Glasfasern enthaltend,: - mit Kupfer auf einer oder beiden Seiten durch Kathodenzerstäubung (sputtering) metallisiert, - mit Kupfer auf einer oder beiden Seiten durch Kathodenzerstäubung (sputtering) metallisiert und mit raffiniertem Kupfer plattiert oder - mit einer Kupferfolie auf einer oder beiden Seiten versehen“
- 01.01.20097410.21.00.50.0neu eingeführt · „Tafeln oder Platten - aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit Epoxidharz, - auf einer oder auf beiden Seiten mit einer …“ · aus 7410.11.00
- 01.07.20097410.21.00.40.0Wortlaut geändert · „Tafeln oder Platten •aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage …“ · vorher „Tafeln oder Platten - aus einer mittleren Lage aus Papier, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder - aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen“
- 01.07.20097410.21.00.50.0Wortlaut geändert · „Platten •aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit Epoxidharz, •auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit …“ · vorher „Tafeln oder Platten - aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit Epoxidharz, - auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen und - mit einer Dielektrizitätskonstante (Dk) kleiner als 3,9 und einem dielektrischen Verlustfaktor (Df) kleiner als 0,015 bei einer Messfrequenz von 10 GHz, gemessen nach IPC-TM-650“
- 01.07.20107410.21.00.30.0Wortlaut geändert · „Polyimidfolie, auch Epoxidharz und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen“ · vorher „Polyimidfolie, weder Epoxidharz noch Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen“
- 01.01.20147410.21.00.40.0Wortlaut geändert · „Tafeln oder Platten - aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage …“ · vorher „Tafeln oder Platten •aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder •aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert, auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen“
- 01.01.20147410.21.00.50.0Wortlaut geändert · „Tafeln oder Platten - aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit Epoxidharz, - auf einer oder auf beiden Seiten mit einer …“ · vorher „Platten •aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit Epoxidharz, •auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen und •mit einer Dielektrizitätskonstante (Dk) kleiner als 3,9 und einem dielektrischen Verlustfaktor (Df) kleiner als 0,015 bei einer Messfrequenz von 10 GHz, gemessen nach IPC-TM-650“
- 01.01.20167410.21.00.55.0neu eingeführt · „Platten, — bestehend aus mindestens einer Schicht Glasfasergewebe, mit Epoxidharz imprägniert, — ein- oder beidseitig beschichtet mit einer …“ · aus 7410.11.00
- 01.01.20197410.21.00.20.0neu eingeführt · „Folien, auch in Rollen, bestehend aus einer 100 µm starken Schicht aus Glasepoxid, die auf einer oder beiden Seiten mit einer 35 µm …“ · aus 7410.21.00
- 01.01.20207410.21.00.50.0Wortlaut geändert · „Tafeln oder Platten -aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit wärmehärtendem Harz, -auf einer oder auf beiden Seiten mit …“ · vorher „Tafeln oder Platten - aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit Epoxidharz, - auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen und - mit einer Dielektrizitätskonstante (Dk) kleiner als 3,9 und einem dielektrischen Verlustfaktor (Df) kleiner als 0,015 bei einer Messfrequenz von 10 GHz, gemessen nach IPC-TM-650“
- 01.07.20267410.21.00.65.0neu eingeführt · „Tafeln oder Platten -aus mindestens einer Lage aus mit modifiziertem Epoxidharz imprägniertem Glasgewebe, ohne Einsatz halogenierter …“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7410.21.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Kupferfolie auf einer Unterlage aus raffiniertem Kupfer unter 7410.21.00?
Kupferfolie auf einer Unterlage gehört in die Zolltarifnummer 7410.21.00.90.0, wenn sie aus raffiniertem Kupfer besteht, ohne Unterlage höchstens 0,15 mm dick ist und keiner übrigen Ausführung der Warennummer 7410.21.00 entspricht. Eine beidseitig mit raffiniertem Kupfer beschichtete Kunststoffplatte aus Epoxid-Glas-Gewebe wird in der vZTA DEBTI29856/25-1 ebenfalls dieser Zolltarifnummer zugeordnet.
Welche Zolltarifnummer gilt für Kupferkaschiertes Laminat unter 7410.21.00?
Kupferkaschiertes Laminat gehört in die Zolltarifnummer 7410.21.00.90.0, wenn es aus raffiniertem Kupfer besteht und keiner übrigen Ausführung der Warennummer 7410.21.00 entspricht. Polyimidfolie, die auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen ist, gehört dagegen in die Zolltarifnummer 7410.21.00.30.0.
Wann wurde die Unterteilung unter 7410.21.00 zuletzt geändert?
Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 7410.21.00 wurde zuletzt zum 01.07.2026 geändert, zuvor zum 01.01.2023.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
