01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 7410.21?
Die Zolltarifnummern unter 7410.21 unterscheiden sich nach Unterlage, Harz und Aufbau. Zolltarifnummer 7410.21.00.10.0 erfasst Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen. Zolltarifnummer 7410.21.00.20.0 erfasst Folien, auch in Rollen, aus einer 100 µm starken Schicht Glasepoxid, die auf einer oder beiden Seiten mit einer 35 µm (+/- 10 %) starken Folie aus raffiniertem Kupfer laminiert ist. Zolltarifnummer 7410.21.00.65.0 ist seit 01.07.2026 neu und erfasst Tafeln oder Platten aus mit modifiziertem Epoxidharz imprägniertem Glasgewebe, ohne Einsatz halogenierter Flammschutzmittel, die auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen sind. Ausführungen, die von den Nummern davor nicht erfasst werden, gehören in 7410.21.00.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7410.21
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 7410.21?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 7410.21. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7410.21
Anmerkungen (6)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) Kupfer-Zink-Legierungen (Messing): Legierungen aus Kupfer und Zink, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden, — muss Zink gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen; — muss ein etwaiger Nickelgehalt weniger als 5 GHT betragen (siehe Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)); — muss ein etwaiger Zinngehalt weniger als 3 GHT betragen (siehe Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)). b) Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze): Legierungen aus Kupfer und Zinn, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden, muss Zinn gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen. Beträgt der Zinngehalt jedoch 3 GHT oder mehr, darf der Zinkgehalt gegenüber dem Zinngehalt vorherrschen, sofern er weniger als 10 GHT beträgt. c) Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber): Legierungen aus Kupfer, Nickel und Zink, auch mit anderen Elementen. Der Nickelgehalt muss 5 GHT oder mehr betragen (siehe Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)). d) Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel): Legierungen aus Kupfer und Nickel, auch mit anderen Elementen, jedoch nur 1 GHT oder weniger Zink enthaltend. Sind andere Elemente vorhanden, muss Nickel gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 7410.21
Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 7 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20267410.21.00.65.0neu eingeführt · Tafeln oder Platten -aus mindestens einer Lage aus mit modifiziertem Epoxidharz imprägniertem Glasgewebe, ohne Einsatz halogenierter Flammschutzmittel, -auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von 0,15 mm oder weniger versehen, -und mit einer TG von 145 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 °C nach TMA, in Übereinstimmung mit IPC-4101/128 oder 4101/130 oder IPC-4101/153 oder 4101/154
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 7410.21
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 7410.21 für Folien aus raffiniertem Kupfer, wenn mehrere Nummern darunter stehen?
Die Zolltarifnummer richtet sich unter HS-Code 7410.21 nach dem Aufbau der Ware. Folien aus einer 100 µm starken Glasepoxid-Schicht mit einer 35 µm (+/- 10 %) starken Folie aus raffiniertem Kupfer gehören in 7410.21.00.20.0, Polyimidfolie mit einer Kupferfolie auf einer oder beiden Seiten in 7410.21.00.30.0. Ausführungen, die von den Nummern davor nicht erfasst werden, gehören in 7410.21.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut

