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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0 – Leuchtstofflampen, 2 Sockel, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Glühkathoden-Leuchtstofflampen mit zwei Lampensockeln, die nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge bestimmt sind. Für diese Beleuchtung gilt die Zolltarifnummer 8539.31.10.10.0, Glühkathoden-Leuchtstofflampen ohne zwei Lampensockel gehören in die Warennummer 8539.31.90. Die vZTA-Beispiele betreffen T2- und T5-Leuchtstoffröhren.

Typische Waren:LeuchtstofflampenLeuchtstoffröhren T5T2-LeuchtstofflampenT2-Leuchtstoffröhren 13 W

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)
Unterpositioninnenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units)
8539.21 – 8539.29andere Glühlampen, ausgenommen Ultraviolett- und Infrarotlampen
Entladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen
UnterpositionGlühkathoden-Leuchtstofflampen
Kombinierte Nomenklaturmit zwei Lampensockeln
Zolltarifnummerfür die elektrische Beleuchtung, für bestimmte Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionQuecksilber- oder Natriumdampflampen; Halogen-Metalldampflampen
Unterpositionandere
8539.41 – 8539.49Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen
8539.51 – 8539.52Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)
UnterpositionTeile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8539.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8539.31.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8539.31.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8539.31.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8539 Elektrische Glühlampen und Entladungslampen …
✓Entladungslampen, ausgenommen UltraviolettlampenDie Ware muss eine Entladungslampe sein, aber keine Ultraviolettlampe. Erläuterungen zur Warennummer nennen als Beispiele Xenonröhren, Spektrallampen, Glimmlampen und Ziffern- und Buchstabenanzeigeröhren.
✓Glühkathoden-LeuchtstofflampenDie Ware muss eine Glühkathoden-Leuchtstofflampe in Röhrenform sein, wie die vZTA-Beispiele beschreiben.
✓mit zwei LampensockelnDie Röhre muss zwei Lampensockel haben, wie der W4,3x8,5d bei den T2-Röhren aus den vZTA-Beispielen.
✓andere, also nicht: für die elektrische Beleuchtung, für bestimmte LuftfahrzeugeDie Lampe muss für eine andere Verwendung als die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge vorgesehen sein.
8539.31.10.90.0Leuchtstofflampen, 2 Sockel, andere

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8539.31.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8539.31.10.10.0für die elektrische Beleuchtung, für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
8539.31.10.90.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8539.31.10 eingereiht

9 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI6405/26-1DeutschlandLeuchtstoffröhre T5 G5 8W 827, Abbildung siehe Anlage - aus einer Glühkathoden-Leuchtstofflampe in Röhrenform mit …14.06.2029
DEBTI8134/26-1Deutschland3 x T2 Leuchtstofflampe Röhre 8W/860 W4,3x8,5d (Abbildung siehe Anlage), - aus einer Glühkathoden-Leuchtstofflampe in …19.04.2029
DEBTI8139/26-1Deutschland3 x T2 Leuchtstofflampe Röhre 13W/860 W4,3x8,5d, (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Glühkathoden-Leuchtstofflampe in …22.03.2029
DEBTI8141/26-1Deutschland3 x T2 Leuchtstofflampe Röhre 13W/830 W4,3x8,5d, (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Glühkathoden-Leuchtstofflampe in …22.03.2029
DEBTI8162/26-1Deutschland3 x T2 Leuchtstofflampe Röhre 11W/840 W4,3x8,5d, (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Glühkathoden-Leuchtstofflampe in …16.03.2029
DEBTI8142/26-1Deutschland3 x T2 Leuchtstofflampe Röhre 8W/830 W4,3x8,5d, (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Glühkathoden-Leuchtstofflampe in …16.03.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8539.31.904Kompaktleuchtstofflampe FML 27W (Abbildung siehe Anlage), - aus einer Glühkathoden-Leuchtstofflampe mit vier verbundenen Lampenröhren, mit einem Lampensockel GX10Q (Durchmesser 12 mm, Länge 355 mm) …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0

€
8539.31.10.90.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8539.31.10.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8539.31.10.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 11
11. Im Sinne der Position 8539 umfasst der Begriff „Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“ a) „Leuchtdiodenmodule (LED-Module)“, bei denen es sich um elektrische Lichtquellen handelt, die auf Leuchtdioden (LED) basieren, welche in elektrischen Schaltkreisen angeordnet sind und weitere, z. B. elektrische, mechanische, thermische oder optische Bauelemente enthalten. Sie können auch mit diskreten aktiven Bauelementen, diskreten passiven Bauelementen oder Waren der Position 8536 oder 8542 zur Stromversorgung oder -regelung ausgestattet sein. Leuchtdiodenmodule (LED-Module) besitzen keinen Sockel, der zum einfachen Einsetzen oder Austauschen in einer Leuchte dient und der den mechanischen Halt und elektrischen Kontakt ermöglicht. b) „Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen)“, bei denen es sich um elektrische Lichtquellen handelt, die mindestens ein Leuchtdiodenmodul (LED-Modul) enthalten, welches weitere, z. B. elektrische, mechanische, thermische oder optische Bauelemente enthält. Leuchtdiodenmodule (LED-Module) unterscheiden sich darin von Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen), dass die Lampen einen Sockel besitzen, der zum einfachen Einsetzen oder Austauschen in einer Leuchte dient und der den mechanischen Halt und elektrischen Kontakt ermöglicht.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8539.31.10 bis 8539.39.80Entladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen: Hierher gehören z. B.: 1. Xenonröhren; 2. Spektrallampen; 3. Glimmlampen; 4. Ziffern- und Buchstabenanzeigeröhren.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-600/1508.12.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 8539.31.10

  1. 01.01.19728539.31.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit zwei Lampensockeln“
  2. 01.01.19728539.31.10.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für die elektrische Beleuchtung, für bestimmte Luftfahrzeuge“
  3. 01.01.19728539.31.10.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 8539.31.10 für Leuchtstofflampen für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge?

Leuchtstofflampen mit zwei Lampensockeln für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 8539.31.10.10.0. Diese Seite gilt für die Zolltarifnummer 8539.31.10.90.0, also andere Glühkathoden-Leuchtstofflampen mit zwei Lampensockeln.

Welche Zolltarifnummer gilt unter 8539.31.10 für Leuchtstofflampen?

Leuchtstofflampen mit zwei Lampensockeln, die nicht für die elektrische Beleuchtung bestimmter Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 8539.31.10.90.0. Diese Seite gilt für Leuchtstofflampen, deren Verwendung nicht Luftfahrzeugen dient.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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