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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 8536 – Schalter, Relais und Sicherungen

Position im Zolltarif

85Kapitel36Position

Zu dieser Position gehören elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden elektrischer Stromkreise für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, etwa Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen, Verbindungskästen und Verbinder für optische Fasern. Geräte für eine Spannung von mehr als 1 000 V gehören in Position 8535. Tafeln, Felder, Schränke und andere Träger mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 gehören in Position 8537.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Schalter, Ihr Relais oder Ihre Sicherung in Position 8536?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8536?

Die Position ist nach Geräteart unterteilt: Sicherungen (8536.10), Leistungsschalter (8536.20), andere Geräte zum Schützen von Stromkreisen (8536.30), Relais (8536.41 für eine Spannung von 60 V oder weniger und 8536.49 andere), andere Schalter (8536.50), Lampenfassungen (8536.61), andere Steckvorrichtungen und Verbindungselemente (8536.69), Verbinder für optische Fasern (8536.70) und andere Geräte (8536.90). Bei Sicherungen, Leistungsschaltern und Schutzgeräten richtet sich die Warennummer nach der Stromstärke, bei Relais zusätzlich nach der Spannung. Lampenfassungen mit Edisongewinde gehören in die Warennummer 8536.61.10, andere Lampenfassungen in 8536.61.90.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger …Diese Seite
UnterpositionSicherungen
2,3 % · 27 vZTA
Kombinierte Nomenklaturfür eine Stromstärke von 10 A oder weniger
Kombinierte Nomenklaturfür eine Stromstärke von mehr als 10 A bis 63 A
Kombinierte Nomenklaturfür eine Stromstärke von mehr als 63 A
UnterpositionLeistungsschalter
2,3 % · 25 vZTA
Kombinierte Nomenklaturfür eine Stromstärke von 63 A oder weniger
Kombinierte Nomenklaturfür eine Stromstärke von mehr als 63 A
Unterpositionandere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen
0 % · 23 vZTA
Zolltarifnummerfür eine Stromstärke von 16 A oder weniger
Zolltarifnummerfür eine Stromstärke von mehr als 16 A bis 125 A
Zolltarifnummerfür eine Stromstärke von mehr als 125 A
Relais
Unterpositionfür eine Spannung von 60 V oder weniger
2,3 % · 57 vZTA
Kombinierte Nomenklaturfür eine Stromstärke von 2 A oder weniger
Kombinierte Nomenklaturfür eine Stromstärke von mehr als 2 A
Unterpositionandere
2,3 % · 14 vZTA
Unterpositionandere Schalter
0 % · 448 vZTA
Zolltarifnummerelektronische Wechselstromschalter, aus optisch gekoppelten Ein- und Ausgangsschaltkreisen (Thyristor-Wechselstromschalter)
Zolltarifnummerelektronische Schalter, auch temperaturgeschützt, aus einem Transistor und einem Logikschaltkreis (Chip-on-chip-Technologie)
Zolltarifnummerelektromechanische Schnappschalter für eine Stromstärke von 11 A oder weniger
andere
für eine Spannung von 60 V oder weniger
ZolltarifnummerTastenschalter
ZolltarifnummerDrehschalter
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
Lampenfassungen und Steckvorrichtungen
UnterpositionLampenfassungen
2,3 % · 3 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit Edisongewinde
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere
0 % bis 2,3 % · 1.081 vZTA
Zolltarifnummerfür Koaxialkabel
Zolltarifnummerfür gedruckte Schaltungen
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionVerbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel
3 % · 68 vZTA
Unterpositionandere Geräte
0 % bis 2,3 % · 388 vZTA
Zolltarifnummervorgefertigte Schienenverteilungen für elektrische Leitungen
ZolltarifnummerVerbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel
ZolltarifnummerBatterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

8536.70Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel

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Welche der 28 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8536

151 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8536. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8536

Rechts: wie viele der 28 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder12 von 28
senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder4 von 28
senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder1 von 28
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder25 von 28
KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle Länder10 von 28
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle Länder10 von 28
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8536

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 9
9. Im Sinne der Position 8536 gelten als „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel“ Verbinder, die lediglich dazu dienen, die optischen Fasern in einem digitalen drahtgebundenen System an den Enden zueinander mechanisch auszurichten. Sie üben keine andere Funktion, wie z. B. Verstärken, Wiederherstellen oder Verändern eines Signals aus.
Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 11
11. Im Sinne der Position 8539 umfasst der Begriff „Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“ a) „Leuchtdiodenmodule (LED-Module)“, bei denen es sich um elektrische Lichtquellen handelt, die auf Leuchtdioden (LED) basieren, welche in elektrischen Schaltkreisen angeordnet sind und weitere, z. B. elektrische, mechanische, thermische oder optische Bauelemente enthalten. Sie können auch mit diskreten aktiven Bauelementen, diskreten passiven Bauelementen oder Waren der Position 8536 oder 8542 zur Stromversorgung oder -regelung ausgestattet sein. Leuchtdiodenmodule (LED-Module) besitzen keinen Sockel, der zum einfachen Einsetzen oder Austauschen in einer Leuchte dient und der den mechanischen Halt und elektrischen Kontakt ermöglicht. b) „Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen)“, bei denen es sich um elektrische Lichtquellen handelt, die mindestens ein Leuchtdiodenmodul (LED-Modul) enthalten, welches weitere, z. B. elektrische, mechanische, thermische oder optische Bauelemente enthält. Leuchtdiodenmodule (LED-Module) unterscheiden sich darin von Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen), dass die Lampen einen Sockel besitzen, der zum einfachen Einsetzen oder Austauschen in einer Leuchte dient und der den mechanischen Halt und elektrischen Kontakt ermöglicht.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-280/9709.02.1999Das Urteil C-280/97 betrifft die Einreihung eines rechteckigen Behälters mit Deckel aus lackiertem Aluminiumdruckguss nach der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung von 1996.
C-423/1018.05.2011Das Urteil C-423/10 betrifft die Auslegung der Unterposition 8536.69 in der für die Jahre 2005 bis 2007 geltenden Fassung der Kombinierten Nomenklatur.
C-370/0820.05.2010Ein Adapter, der die elektrische Verbindung zwischen Programmiermaschine und zu programmierenden Bausteinen herstellt und den Programmierprozess festhält, erfüllt die Funktion aus Buchstabe c der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8536

26 der 28 Warennummern der Position 8536 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19898536.10.10eingeführt · für eine Stromstärke von 10 A oder weniger
  2. 01.01.19898536.10.50eingeführt · für eine Stromstärke von mehr als 10 A bis 63 A
  3. 01.01.19898536.10.90eingeführt · für eine Stromstärke von mehr als 63 A
  4. 01.01.19728536.20.10eingeführt · für eine Stromstärke von 63 A oder weniger
  5. 01.01.19728536.20.90eingeführt · für eine Stromstärke von mehr als 63 A
  6. 01.01.19728536.30.10.00.0eingeführt · für eine Stromstärke von 16 A oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2025
  7. 01.01.19728536.30.30.00.0eingeführt · für eine Stromstärke von mehr als 16 A bis 125 A · zuletzt geändert 01.01.2025
  8. 01.01.19728536.30.90.00.0eingeführt · für eine Stromstärke von mehr als 125 A · zuletzt geändert 01.01.2025
  9. 01.01.19728536.41.10eingeführt · für eine Stromstärke von 2 A oder weniger
  10. 01.01.19728536.41.90eingeführt · für eine Stromstärke von mehr als 2 A
  11. 01.01.19988536.50.03.00.0eingeführt · elektronische Wechselstromschalter, aus optisch gekoppelten Ein- und … · zuletzt geändert 01.01.2000
  12. 01.01.19988536.50.05.00.0eingeführt · elektronische Schalter, auch temperaturgeschützt, aus einem Transistor und einem … · zuletzt geändert 01.01.2000
  13. 01.01.19988536.50.07.00.0eingeführt · elektromechanische Schnappschalter für eine Stromstärke von 11 A oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2000
  14. 01.01.19928536.50.11.00.0eingeführt · Tastenschalter · zuletzt geändert 01.01.2025
  15. 01.01.19928536.50.15.00.0eingeführt · Drehschalter · zuletzt geändert 01.01.2025
  16. 01.01.19928536.50.19.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2025
  17. 01.01.19988536.50.80.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2025
  18. 01.01.19728536.61.10eingeführt · mit Edisongewinde
  19. 01.01.19728536.61.90eingeführt · andere
  20. 01.01.19928536.69.10.00.0eingeführt · für Koaxialkabel · zuletzt geändert 01.01.2000
  21. 01.01.19928536.69.30.00.0eingeführt · für gedruckte Schaltungen · zuletzt geändert 01.01.2000
  22. 01.01.19928536.69.90eingeführt · andere
  23. 01.01.19898536.90.01.00.0eingeführt · vorgefertigte Schienenverteilungen für elektrische Leitungen · zuletzt geändert 01.02.2020
  24. 01.01.19928536.90.10.00.0eingeführt · Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel · zuletzt geändert 01.01.2000
  25. 01.01.20178536.90.40.00.0eingeführt · Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder … · zuletzt geändert 01.07.2017
  26. 01.01.20178536.90.95.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.02.2020

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8536

Welche Nummer aus Position 8536 gilt für Sicherungen?

Sicherungen gehören in die Unterposition 8536.10 und werden nach Stromstärke unterteilt: bis 10 A in die Warennummer 8536.10.10, mehr als 10 A bis 63 A in die Warennummer 8536.10.50 und mehr als 63 A in die Warennummer 8536.10.90.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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