01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8536?
Die Position ist nach Geräteart unterteilt: Sicherungen (8536.10), Leistungsschalter (8536.20), andere Geräte zum Schützen von Stromkreisen (8536.30), Relais (8536.41 für eine Spannung von 60 V oder weniger und 8536.49 andere), andere Schalter (8536.50), Lampenfassungen (8536.61), andere Steckvorrichtungen und Verbindungselemente (8536.69), Verbinder für optische Fasern (8536.70) und andere Geräte (8536.90). Bei Sicherungen, Leistungsschaltern und Schutzgeräten richtet sich die Warennummer nach der Stromstärke, bei Relais zusätzlich nach der Spannung. Lampenfassungen mit Edisongewinde gehören in die Warennummer 8536.61.10, andere Lampenfassungen in 8536.61.90.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 8536.70Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel
- 8536.70.00.10.08536.70.00.93.08536.70.00.99.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 28 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8536
151 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8536. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Steckverbinder – 8536.69.30.00.0
USB-Adapter – 8536.69.90.99.0
Elektrischer Kontakt – 8536.90.10.00.0
Lichtschranke – 8536.50.19.00.0
Schalter – 8536.50.80.00.0
Relais – 8536.41.90.40.0
Induktiver Sensor – 8536.50.19.00.0
Druckschalter – 8536.50.80.00.0
Sicherheitsschalter – 8536.50.19.00.0
Verbindungsmodul – 8536.69.90.99.0
Ring-Kabelschuh – 8536.90.10.00.0
Aderendhülse – 8536.90.10.00.0
Elektro-Stecker – 8536.69.90.99.0
Auto-Schalter – 8536.50.19.00.0
LED-Dimmer – 8536.50.80.00.0
Detektor – 8536.50.19.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8536
Rechts: wie viele der 28 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8536
Anmerkungen (8)
9. Im Sinne der Position 8536 gelten als „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel“ Verbinder, die lediglich dazu dienen, die optischen Fasern in einem digitalen drahtgebundenen System an den Enden zueinander mechanisch auszurichten. Sie üben keine andere Funktion, wie z. B. Verstärken, Wiederherstellen oder Verändern eines Signals aus.
11. Im Sinne der Position 8539 umfasst der Begriff „Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“ a) „Leuchtdiodenmodule (LED-Module)“, bei denen es sich um elektrische Lichtquellen handelt, die auf Leuchtdioden (LED) basieren, welche in elektrischen Schaltkreisen angeordnet sind und weitere, z. B. elektrische, mechanische, thermische oder optische Bauelemente enthalten. Sie können auch mit diskreten aktiven Bauelementen, diskreten passiven Bauelementen oder Waren der Position 8536 oder 8542 zur Stromversorgung oder -regelung ausgestattet sein. Leuchtdiodenmodule (LED-Module) besitzen keinen Sockel, der zum einfachen Einsetzen oder Austauschen in einer Leuchte dient und der den mechanischen Halt und elektrischen Kontakt ermöglicht. b) „Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen)“, bei denen es sich um elektrische Lichtquellen handelt, die mindestens ein Leuchtdiodenmodul (LED-Modul) enthalten, welches weitere, z. B. elektrische, mechanische, thermische oder optische Bauelemente enthält. Leuchtdiodenmodule (LED-Module) unterscheiden sich darin von Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen), dass die Lampen einen Sockel besitzen, der zum einfachen Einsetzen oder Austauschen in einer Leuchte dient und der den mechanischen Halt und elektrischen Kontakt ermöglicht.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-280/9709.02.1999 | Das Urteil C-280/97 betrifft die Einreihung eines rechteckigen Behälters mit Deckel aus lackiertem Aluminiumdruckguss nach der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung von 1996. |
| C-423/1018.05.2011 | Das Urteil C-423/10 betrifft die Auslegung der Unterposition 8536.69 in der für die Jahre 2005 bis 2007 geltenden Fassung der Kombinierten Nomenklatur. |
| C-370/0820.05.2010 | Ein Adapter, der die elektrische Verbindung zwischen Programmiermaschine und zu programmierenden Bausteinen herstellt und den Programmierprozess festhält, erfüllt die Funktion aus Buchstabe c der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84. |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8536
26 der 28 Warennummern der Position 8536 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19898536.10.10eingeführt · für eine Stromstärke von 10 A oder weniger
- 01.01.19898536.10.50eingeführt · für eine Stromstärke von mehr als 10 A bis 63 A
- 01.01.19898536.10.90eingeführt · für eine Stromstärke von mehr als 63 A
- 01.01.19728536.20.10eingeführt · für eine Stromstärke von 63 A oder weniger
- 01.01.19728536.20.90eingeführt · für eine Stromstärke von mehr als 63 A
- 01.01.19728536.30.10.00.0eingeführt · für eine Stromstärke von 16 A oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2025
- 01.01.19728536.30.30.00.0eingeführt · für eine Stromstärke von mehr als 16 A bis 125 A · zuletzt geändert 01.01.2025
- 01.01.19728536.30.90.00.0eingeführt · für eine Stromstärke von mehr als 125 A · zuletzt geändert 01.01.2025
- 01.01.19728536.41.10eingeführt · für eine Stromstärke von 2 A oder weniger
- 01.01.19728536.41.90eingeführt · für eine Stromstärke von mehr als 2 A
- 01.01.19988536.50.03.00.0eingeführt · elektronische Wechselstromschalter, aus optisch gekoppelten Ein- und … · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19988536.50.05.00.0eingeführt · elektronische Schalter, auch temperaturgeschützt, aus einem Transistor und einem … · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19988536.50.07.00.0eingeführt · elektromechanische Schnappschalter für eine Stromstärke von 11 A oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19928536.50.11.00.0eingeführt · Tastenschalter · zuletzt geändert 01.01.2025
- 01.01.19928536.50.15.00.0eingeführt · Drehschalter · zuletzt geändert 01.01.2025
- 01.01.19928536.50.19.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2025
- 01.01.19988536.50.80.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2025
- 01.01.19728536.61.10eingeführt · mit Edisongewinde
- 01.01.19728536.61.90eingeführt · andere
- 01.01.19928536.69.10.00.0eingeführt · für Koaxialkabel · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19928536.69.30.00.0eingeführt · für gedruckte Schaltungen · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19928536.69.90eingeführt · andere
- 01.01.19898536.90.01.00.0eingeführt · vorgefertigte Schienenverteilungen für elektrische Leitungen · zuletzt geändert 01.02.2020
- 01.01.19928536.90.10.00.0eingeführt · Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.20178536.90.40.00.0eingeführt · Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge der Position 8702, 8703, 8704 oder … · zuletzt geändert 01.07.2017
- 01.01.20178536.90.95.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.02.2020
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8536
Welche Nummer aus Position 8536 gilt für Sicherungen?
Sicherungen gehören in die Unterposition 8536.10 und werden nach Stromstärke unterteilt: bis 10 A in die Warennummer 8536.10.10, mehr als 10 A bis 63 A in die Warennummer 8536.10.50 und mehr als 63 A in die Warennummer 8536.10.90.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile