01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8714.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8714.91.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8714.91.30.2910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8714.91.30.29.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0?
- ×für Krafträder (einschließlich Mopeds)8714.10
- ×für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte8714.20.00.00.0
- ×Felgen und Speichen8714.92
- ×Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze8714.93
- ×Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon8714.94
- ×Sättel8714.95.00.00.0
- ×Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon8714.96
- ×andere, also nicht: Rahmen und Gabeln sowie Teile davon8714.99
- ×Rahmen8714.91.10
- ×Teile8714.91.90.00.0
- ×andere, also nicht: mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert8714.91.30.72.0, 8714.91.30.89.0
- ×andere, also nicht: mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von …8714.91.30.35.0, 8714.91.30.39.0
- ×Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …8714.91.30.25.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8714.91.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8714.91.30.25.0 | Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von … | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8714.91.30.29.0 | anderediese Seite | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung |
| 8714.91.30.35.0 | Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von … | Antidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8714.91.30.39.0 | andere | Antidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll |
| 8714.91.30.72.0 | Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von … | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8714.91.30.89.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8714.91.30 eingereiht
12 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI16923/24-1Deutschland | Vorderradgabeln, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von ungefederten Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - … | 14.07.2027 |
| DEBTI15387/24-1Deutschland | Starrgabeln, sogenannte Vorderradgabeln für Fahrräder, Artikelnummer: 40222 (16 Zoll Gabel Voll-ALU LS-Pro16) … | 24.04.2027 |
| DEBTI15374/24-1Deutschland | Vorderradgabeln, sogenannte Fahrradgabeln aus Stahl, in verschiedenen Zollgrößen (12,5 bis 20 Zoll) und Modellen (z. B. … | 21.04.2027 |
| DEBTI15368/24-1Deutschland | Vorderradgabeln, sogenanntes Fahrradgabeln aus Stahl. Artikelnummer: 00040225 Gabel Alu gerade 20 Zoll Ahead … | 14.04.2027 |
| DKBTI24-1471567Dänemark | Eine Gabel für ein Fahrrad mit einem konischen Gabelschaft. Die Gabel hat zwei Beine, eine Achse und keine Federung. … | 02.01.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2024-05683Frankreich | Gabel, Ursprung China, aus lackiertem Carbon mit drehbarem Aluminiumrohr, bestimmt zur Montage an Fahrrädern. Sie wird … | 12.12.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8714.91.10 | 20 | Fahrradrahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus einer Titanlegierung, - - verschweißte Titanrohre, die mittels Bürstverfahren mattiert werden (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert … |
| 8714.91.90 | 11 | Standrohr (Oberrohr), Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, rohrartiges Erzeugnis, - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von 340 mm und einem Durchmesser von … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 4,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,7 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8714.91.10 bis 8714.99.90 | andere: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor. |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 104/201207.02.2012 | Ein sogenanntes Fahrradset aus einem Rahmen, einer vorderen Gabel und zwei Felgen, das gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt wird, wurde in die Warennummer 8714.91.30 eingereiht. | 8714.91.30 |
| 104/201207.02.2012 | Ein sogenanntes Fahrradset aus einem Rahmen, einer vorderen Gabel und zwei Felgen, das gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt wird, wurde in die Warennummer 8714.91.10 eingereiht. | 8714.91.10 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-529/2507.10.2026 | Vorschrift 2 a) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8714.91.30
- 01.01.19728714.91.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gabeln“
- 01.01.19978714.91.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8714.91.30
- 01.07.20138714.91.30.29.0neu eingeführt · aus 8714.91.30
- 01.07.20138714.91.30.39.0neu eingeführt · aus 8714.91.30
- 01.01.20148714.91.30Wortlaut geändert · „Vorderradgabeln“ · vorher „Gabeln“
- 01.07.20148714.91.30.89.0neu eingeführt · aus 8714.91.30
- 01.01.20168714.91.30.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20178714.91.30.25.0neu eingeführt · „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · aus 8714.91.30
- 01.07.20178714.91.30.35.0neu eingeführt · „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · aus 8714.91.30
- 01.07.20178714.91.30.72.0neu eingeführt · „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · aus 8714.91.30
- 01.07.20178714.91.30.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20188714.91.30.25.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20188714.91.30.29.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20188714.91.30.35.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20188714.91.30.39.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20208714.91.30.25.0Wortlaut geändert · „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · vorher „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“
- 01.01.20208714.91.30.35.0Wortlaut geändert · „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · vorher „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“
- 01.01.20208714.91.30.72.0Wortlaut geändert · „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · vorher „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0
Gehören Schienenfahrzeuge unter die Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0?
Nein. Kapitel 87, Anmerkung 1 schließt Fahrzeuge aus, die ihrer Beschaffenheit nach nur auf Schienen fahren. Die Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0 erfasst starre Vorderradgabeln vollständig aus Stahl zur Fahrradherstellung, die lackiert, eloxiert oder poliert sind, sofern sie mit Ursprung in China oder aus China versandt werden und die Mengen- oder Bestimmungsbedingungen erfüllen.
Welche Zolltarifnummer gilt für lackierte Vorderradgabeln aus Stahl unter 8714.91.30?
Starre, nicht gefederte Vorderradgabeln vollständig aus Stahl zur Fahrradherstellung gehören in die Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0, wenn sie mit Ursprung in China oder aus China versandt werden und die Mengen- oder Bestimmungsbedingungen des Wortlauts erfüllt sind. Die Mengenbedingung lautet: durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten; alternativ gilt die Bestimmung zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien. Wird die Gabel nicht mit Ursprung in China oder aus China versandt, gehört sie nicht in diese Zolltarifnummer.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile