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gültig seit 01.07.2013

Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0 – Starre Stahl-Vorderradgabeln, China

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst starre, nicht gefederte Vorderradgabeln vollständig aus Stahl zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, die mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert sind und mit Ursprung in China oder aus China versandt werden, unter den Mengen- und Bestimmungsbedingungen des Wortlauts. Bei gleicher Oberfläche und Herkunft gehören Gabeln, die nicht starr oder nicht vollständig aus Stahl sind oder nicht für Fahrräder bestimmt sind, in 8714.91.30.25.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
Unterpositionfür Krafträder (einschließlich Mopeds)
Zolltarifnummerfür Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
andere
UnterpositionRahmen und Gabeln sowie Teile davon
Kombinierte NomenklaturRahmen
Kombinierte NomenklaturVorderradgabeln
mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert
mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt
ZolltarifnummerVorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerTeile
UnterpositionFelgen und Speichen
UnterpositionNaben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze
UnterpositionBremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon
ZolltarifnummerSättel
UnterpositionPedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8714.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8714.91.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8714.91.30.2910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8714.91.30.29.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0?

Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder … › 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen …
✓andere, also nicht: für Krafträder (einschließlich Mopeds), für Rollstühle und andere Fahrzeuge für BehinderteDie Ware ist ein Teil oder Zubehör, das erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt ist, etwa für Fahrräder ohne Motor oder Fahrräder mit Hilfsmotor.
✓Rahmen und Gabeln sowie Teile davonDie Ware ist ein Rahmen, eine Gabel oder ein Teil davon.
✓VorderradgabelnDie Ware ist eine Vorderradgabel, die für das Vorderrad bestimmt ist.
✓mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiertDie Vorderradgabel ist mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert. Diese Oberflächenbehandlung erkennen Sie an der Gabel.
✓mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten bestimmt; oder - zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmtDie Gabel ist mit Ursprung in China oder aus China versandt und dabei in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten oder zur Lieferung an eine Partei in diesen Mengen bestimmt; oder sie ist zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien bestimmt.
✓andere, also nicht: Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …Die Gabel ist starr (nicht gefedert), vollständig aus Stahl und zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) bestimmt.
8714.91.30.29.0Starre Stahl-Vorderradgabeln mit China-Bezug

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0?

  • ×für Krafträder (einschließlich Mopeds)8714.10
  • ×für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte8714.20.00.00.0
  • ×Felgen und Speichen8714.92
  • ×Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze8714.93
  • ×Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon8714.94
  • ×Sättel8714.95.00.00.0
  • ×Pedale und Kurbelgarnituren sowie Teile davon8714.96
  • ×andere, also nicht: Rahmen und Gabeln sowie Teile davon8714.99
  • ×Rahmen8714.91.10
  • ×Teile8714.91.90.00.0
  • ×andere, also nicht: mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert8714.91.30.72.0, 8714.91.30.89.0
  • ×andere, also nicht: mit Ursprung in China oder aus China versandt: - in Mengen von durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von …8714.91.30.35.0, 8714.91.30.39.0
  • ×Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich …8714.91.30.25.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8714.91.30

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8714.91.30.25.0Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung bei Endverwendung
8714.91.30.29.0anderediese SeiteAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung
8714.91.30.35.0Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …Antidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung
8714.91.30.39.0andereAntidumping-/Ausgleichszoll - Entrichtung der Zölle ausgesetzt, Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
8714.91.30.72.0Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …Zollaussetzung bei Endverwendung
8714.91.30.89.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8714.91.30 eingereiht

12 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Tschechien4
Deutschland4
Frankreich3
Dänemark1
vZTAWareGültig bis
DEBTI16923/24-1DeutschlandVorderradgabeln, Foto siehe Anlage, - in der Bauweise von ungefederten Starrgabeln gefertigt, - laut Antrag: - - …14.07.2027
DEBTI15387/24-1DeutschlandStarrgabeln, sogenannte Vorderradgabeln für Fahrräder, Artikelnummer: 40222 (16 Zoll Gabel Voll-ALU LS-Pro16) …24.04.2027
DEBTI15374/24-1DeutschlandVorderradgabeln, sogenannte Fahrradgabeln aus Stahl, in verschiedenen Zollgrößen (12,5 bis 20 Zoll) und Modellen (z. B. …21.04.2027
DEBTI15368/24-1DeutschlandVorderradgabeln, sogenanntes Fahrradgabeln aus Stahl. Artikelnummer: 00040225 Gabel Alu gerade 20 Zoll Ahead …14.04.2027
DKBTI24-1471567DänemarkEine Gabel für ein Fahrrad mit einem konischen Gabelschaft. Die Gabel hat zwei Beine, eine Achse und keine Federung. …02.01.2028
FRBTIFR-BTI-2024-05683FrankreichGabel, Ursprung China, aus lackiertem Carbon mit drehbarem Aluminiumrohr, bestimmt zur Montage an Fahrrädern. Sie wird …12.12.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8714.91.1020Fahrradrahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus einer Titanlegierung, - - verschweißte Titanrohre, die mittels Bürstverfahren mattiert werden (weder mit Farbe versehen, eloxiert, poliert …
8714.91.9011Standrohr (Oberrohr), Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, rohrartiges Erzeugnis, - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von 340 mm und einem Durchmesser von …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0

€
8714.91.30.29.0Drittlandszoll4,7 %470 €1.989 €2.459 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 4,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,7 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0

PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · ChinaDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt; welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8714.91.10 bis 8714.99.90andere: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
104/201207.02.2012Ein sogenanntes Fahrradset aus einem Rahmen, einer vorderen Gabel und zwei Felgen, das gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt wird, wurde in die Warennummer 8714.91.30 eingereiht.8714.91.30
104/201207.02.2012Ein sogenanntes Fahrradset aus einem Rahmen, einer vorderen Gabel und zwei Felgen, das gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt wird, wurde in die Warennummer 8714.91.10 eingereiht.8714.91.10

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-529/2507.10.2026Vorschrift 2 a) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8714.91.30

  1. 01.01.19728714.91.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gabeln“
  2. 01.01.19978714.91.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8714.91.30
  3. 01.07.20138714.91.30.29.0neu eingeführt · aus 8714.91.30
  4. 01.07.20138714.91.30.39.0neu eingeführt · aus 8714.91.30
  5. 01.01.20148714.91.30Wortlaut geändert · „Vorderradgabeln“ · vorher „Gabeln“
  6. 01.07.20148714.91.30.89.0neu eingeführt · aus 8714.91.30
  7. 01.01.20168714.91.30.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
  8. 01.07.20178714.91.30.25.0neu eingeführt · „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · aus 8714.91.30
  9. 01.07.20178714.91.30.35.0neu eingeführt · „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · aus 8714.91.30
  10. 01.07.20178714.91.30.72.0neu eingeführt · „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · aus 8714.91.30
  11. 01.07.20178714.91.30.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
  12. 01.01.20188714.91.30.25.0Stellung im Tarifbaum geändert
  13. 01.01.20188714.91.30.29.0Stellung im Tarifbaum geändert
  14. 01.01.20188714.91.30.35.0Stellung im Tarifbaum geändert
  15. 01.01.20188714.91.30.39.0Stellung im Tarifbaum geändert
  16. 01.01.20208714.91.30.25.0Wortlaut geändert · „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · vorher „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“
  17. 01.01.20208714.91.30.35.0Wortlaut geändert · „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · vorher „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“
  18. 01.01.20208714.91.30.72.0Wortlaut geändert · „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von …“ · vorher „Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0

Gehören Schienenfahrzeuge unter die Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0?

Nein. Kapitel 87, Anmerkung 1 schließt Fahrzeuge aus, die ihrer Beschaffenheit nach nur auf Schienen fahren. Die Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0 erfasst starre Vorderradgabeln vollständig aus Stahl zur Fahrradherstellung, die lackiert, eloxiert oder poliert sind, sofern sie mit Ursprung in China oder aus China versandt werden und die Mengen- oder Bestimmungsbedingungen erfüllen.

Welche Zolltarifnummer gilt für lackierte Vorderradgabeln aus Stahl unter 8714.91.30?

Starre, nicht gefederte Vorderradgabeln vollständig aus Stahl zur Fahrradherstellung gehören in die Zolltarifnummer 8714.91.30.29.0, wenn sie mit Ursprung in China oder aus China versandt werden und die Mengen- oder Bestimmungsbedingungen des Wortlauts erfüllt sind. Die Mengenbedingung lautet: durchschnittlich unter 300 Stück pro Monat innerhalb eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten; alternativ gilt die Bestimmung zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung „Endverwendung“ oder an befreite Parteien. Wird die Gabel nicht mit Ursprung in China oder aus China versandt, gehört sie nicht in diese Zolltarifnummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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