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gültig seit 01.01.2022

Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0 – Aufblasbare Boote ohne Motor

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

89Kapitel03Position12HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst aufblasbare Boote einschließlich Festrumpfschlauchboote, die nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt sind und ein Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger haben. Mit einem Motor ausgerüstete oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmte aufblasbare Boote mit einem Leergewicht ohne Motor von 100 kg oder weniger gehören in die Zolltarifnummer 8903.11.00.00.0. Dazu gehören Schlauchboote sowie aufblasbare Paddel- und Ruderboote.

Typische Waren:SchlauchbooteAufblasbare PaddelbooteAufblasbare Ruderboote

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelWasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen
PositionJachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote)
Zolltarifnummermit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht (Nettogewicht) ohne Motor von 100 kg oder weniger
Zolltarifnummernicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8903.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8903.12.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8903.12.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8903.12.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0?

Kapitel 89 Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen › 8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote …
✓aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote)Das Boot muss aufblasbar sein, dazu zählen auch Festrumpfschlauchboote.
✓nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder wenigerDas Boot darf nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt sein und muss ein Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger haben.
8903.12.00.00.0Motorlose aufblasbare Boote bis 100 kg

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0?

  • ×Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit Hilfsmotor8903.21.00.00.0, 8903.22, 8903.23
  • ×Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor8903.31.00.00.0, 8903.32, 8903.33
  • ×andere, also nicht: aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote)8903.93, 8903.99
  • ×mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht (Nettogewicht) ohne Motor von 100 kg oder weniger8903.11.00.00.0
  • ×andere, also nicht: nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger8903.19.00.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8903.12.00

ZolltarifnummerWortlaut
8903.12.00.00.0nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8903.12.00 eingereiht

12 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland9
Frankreich3
vZTAWareGültig bis
DEBTI13900/25-1DeutschlandAufblasbares Paddelboot, sog. Tusker Kayak, Artikel 180335, Foto siehe Anlage, - in Form einer zur Ausübung einer …13.10.2028
DEBTI13634/25-1DeutschlandAufblasbare Schlauchboote, sog. Tusker 2.0, Foto siehe Anlage, - in Form von zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit …13.10.2028
DEBTI13563/25-1DeutschlandAufblasbares Schlauchboot, sog. Hopper 2.0, Art. 180219, Foto siehe Anlage, - in Form einer zur Ausübung einer …13.10.2028
DEBTI13551/25-1DeutschlandAufblasbares Schlauchboot, Foto siehe Anlage, - in Form einer zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit …12.10.2028
DEBTI12051/25-1DeutschlandAufblasbares Ruderboot, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs gemeinsam …01.06.2028
DEBTI56875/24-1DeutschlandAufblasbares Schlauchboot, sogenanntes Belly Cat, Art. 180170, Foto siehe Anlage, - in Form einer zur Ausübung einer …03.02.2028

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0

€
8903.12.00.00.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0

PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Haiti, Sudan, Südsudan, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 89, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 8901.10.10, 8901.20.10, 8901.30.10, 8901.90.10, 8902.00.10, 8903.22.10, 8903.23.10, 8903.32.10, 8903.33.10, 8904.00.91 und 8906.90.10 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 89 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 8903.12.00

  1. 01.01.20228903.12.00neu eingeführt · „nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger“ · aus 8 Vorgängern
  2. 01.01.20228903.12.00.00.0neu eingeführt · „nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger“ · aus 8 Vorgängern

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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