Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Malz ist in folgende Hierarchiestufen gegliedert:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelMÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN11
- PositionMalz, auch geröstet1107
- Unterpositionnicht geröstet110710
- Kombinierte Nomenklaturanderes11071091
- Zolltarifnummeranderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Malz
Der HS-Code für Malz lautet 1107.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1107.10.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1107.10.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1107.10.99.00.0.
Einreihung von Malz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Malz wird nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) in die Position 1107 eingereiht, da es dort ausdrücklich genannt wird („Malz, auch geröstet“). Sofern das Malz als Mehl vorliegt oder geröstet ist, bestimmen die AV-Positionen 11071091 oder 11072000 die Unterposition.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Malz
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMalz, nicht geröstet, anderes als von Weizen, in Form von Mehl | 1107.10.91.00.0 | 131 % |
| Alternative EinreihungMalz, geröstet | 1107.20.00.00.0 | 131 % |
| Alternative EinreihungGerste zum Herstellen von Malz | 1003.90.00.20.0 | 131 % |
| Alternative EinreihungMalzextrakt | 1901.90.11.00.0 | 131 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Malz (1107) ≠ Malz, nicht geröstet, anderes als von Weizen, in Form von Mehl (1107) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Malz bleibt die Zolltarifnummer 1107.10.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Malz (1107) ≠ Malz, geröstet (1107) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Malz bleibt die Zolltarifnummer 1107.10.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Malz (1107) ≠ Gerste zum Herstellen von Malz (1003) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Malz bleibt die Zolltarifnummer 1107.10.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wenn die Ware nicht als Malz im Sinne der Position 1107 eingestuft werden kann, kommen ggf. folgende Codes in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGerste zum Herstellen von Malz | 1003.90.00.20.0 | 131 % |
| Alternative EinreihungMalzextrakt | 1901.90.11.00.0 | 131 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Malz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI1531/24-1 | Gerstenmalzmehl aus gemälzter und vermahlener Gerste als Backmalz – nicht geröstet, in Form von Mehl. | 1107.10.91.00.0 |
| DE4806/17-1 | Geröstetes Roggenmalz, pulverförmig, als Backzutat. | 1107.20.00.00.0 |
| DE8202/10-1 | Malzkleie, geröstet – als Rückstand/Abfall der Lebensmittelindustrie eingereiht (NICHT Position 1107). | 2303.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
131 EUR/t
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 131 % | Drittlandszoll |
| USA | 131 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 131 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 124,43 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 131 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 131 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Einfuhrabgaben-Rechner für Malz
Berechnen Sie die gesamten Einfuhrabgaben für Ihr Malz – inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Export-Zollsätze
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Hier finden Sie verwandte Produkte aus demselben Zollkapitel oder mit ähnlicher Einreihungslogik: