Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN61
- PositionAndere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken6114
- Zolltarifnummeraus Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bikini-Top
Der HS-Code für Bikini-Top lautet 6114.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6114.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6114.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6114.30.00.00.0.
Einreihung von Bikini-Top nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen. AV 6 legt die Unterpositionen innerhalb derselben Position fest.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bikini-Top
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBadeanzüge und Badehosen, aus synthetischen Chemiefasern, andere | 6112.41.90.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungBüstenhalter aus Gewirken oder Gestricken | 6212.10.10.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bikini-Top (6114) ≠ Badeanzüge und Badehosen, aus synthetischen Chemiefasern, andere (6112) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bikini-Top bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bikini-Top (6114) ≠ Büstenhalter aus Gewirken oder Gestricken (6212) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bikini-Top bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine abweichende Einreihung in ein anderes Kapitel ist bei Bikini-Tops aus Gewirken oder Gestricken nicht üblich. Als theoretische Alternative kommt in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBüstenhalter aus Gewirken oder Gestricken | 6212.10.10.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bikini-Top (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/1958/06-1 | Bikini-Oberteil (Bikini-Top) aus Polyamid/Elasthan-Gewirke, mit Bügeln und Polstern | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/6984/07-1 | Bikini Oberteil aus Polyamid/Elasthan-Gewirke, mit Formbügeln, Nackenträger | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/447/08-1 | Triangel Bikini-Oberteil aus Polyamid/Elasthan | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/444/08-1 | Push up Bikini-Oberteil aus Polyamid/Elasthan, mit Polstern | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/5699/07-1 | Bikini Oberteil mit Formbügeln, Polyamid/Elasthan | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/446/08-1 | Bikini-Oberteil mit Formbügeln, Polyamid/Elasthan | 6114.30.00.00.0 |
| DEBTI57904/18-1 | Bikini Oberteil aus Polyester/Elasthan | 6114.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
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