Zum Hauptinhalt springen
Lebensmittel & GetränkeKapitel 04Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Buttermilchpulver: 0403.90.13.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Buttermilchpulver (0403.90.13.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Buttermilchpulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Buttermilchpulver Produktbild

Buttermilchpulver ist ein pulverförmiges Milcherzeugnis, das durch Pasteurisation, Eindampfung und Sprühtrocknung von Buttermilch hergestellt wird. Die zolltarifliche Einreihung hängt von Fettgehalt, Verarbeitungsform und Zusätzen ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Buttermilchpulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen:

  • Abschnitt: I - Kap. 01 bis 05: Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
  • Kapitel: 04 - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  • Position: 0403 - Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten oder Kakao
  • Unterposition: 0403 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0403 9011 - weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0403 9011 - in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0403 9011 - ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0403 9013 00 0 - mehr als 1,5|bis 27|GHT

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Zusammensetzung und Fettgehalt abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihr Produkt rechtssicher einzureihen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Buttermilchpulver

Der HS-Code für Buttermilchpulver lautet 0403.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0403.90.13. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0403.90.13.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0403.90.13.00.0.

Einreihung von Buttermilchpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Buttermilchpulver folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position 0403 (Buttermilch, fermentierte Milch). AV 6 legt die Unterposition 040390 (andere) fest. Die KN-Unterteilung nach Fettgehalt erfolgt gemäß AV 3a.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Buttermilchpulver

Alternative Einreihung

0403.90.11.00.0 135,7 %

Buttermilchpulver mit Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger

Alternative Einreihung

0404.90.23.00.0 135,7 %

Buttermilchproteinpulver (Milchbestandteile, anderweit weder genannt noch inbegriffen)

Alternative Einreihung

0402.10.11.00.0 135,7 %

Magermilchpulver (Kapitel 0402 – Milch, eingedickt)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Buttermilchpulver (0403) ≠ Buttermilchpulver mit Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger (0403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buttermilchpulver bleibt die Zolltarifnummer 0403.90.13.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Buttermilchpulver (0403) ≠ Buttermilchproteinpulver (Milchbestandteile, anderweit weder genannt noch inbegriffen) (0404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buttermilchpulver bleibt die Zolltarifnummer 0403.90.13.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Buttermilchpulver (0403) ≠ Magermilchpulver (Kapitel 0402 – Milch, eingedickt) (0402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buttermilchpulver bleibt die Zolltarifnummer 0403.90.13.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen kann auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware nicht als Buttermilchpulver im Sinne der Position 0403 zu qualifizieren ist.

Alternative Einreihung

0403.90.11.00.0 135,7 %

Buttermilchpulver mit Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger

Alternative Einreihung

0404.90.23.00.0 135,7 %

Buttermilchproteinpulver (Milchbestandteile, anderweit weder genannt noch inbegriffen)

Alternative Einreihung

0402.10.11.00.0 135,7 %

Magermilchpulver (Kapitel 0402 – Milch, eingedickt)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Buttermilchpulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Buttermilchpulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE14396/14-10403.90.13.00.0
Buttermilchpulver, Fettgehalt >1,5 bis <27 GHT
DE5018/14-10403.90.13.00.0
Buttermilchpulver süß, Fettgehalt >1,5 bis <27 GHT
DEBTI50491/18-10403.90.13.00.0
Buttermilchproteinpulver
DE16030/13-10403.90.13.00.0
Buttermilchproteinpulver
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

135,7 EUR/100kg (spezifisch)

Einfuhrumsatzsteuer

7 % (ermäßigt)

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China135,7 %

Drittlandszoll

USA135,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz135,7 %

EFTA Freihandel

Türkei135,7 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien135,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand135,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Buttermilchpulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Buttermilchpulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Buttermilchpulver

Welche Zolltarifnummer hat Buttermilchpulver?

Buttermilchpulver wird unter der Zolltarifnummer 0403.90.13.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für getrocknete Buttermilch in Pulverform ohne Zusatz von Zucker oder Aromen, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1,5 bis 27 GHT. Die Einreihung wird durch zwei verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der deutschen Zollverwaltung bestätigt.

Welchen HS-Code hat Buttermilchpulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Buttermilchpulver lautet 040390. Er umfasst Buttermilch, andere, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 0403.90.13.00.0 entsprechen diesem HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Buttermilchpulver?

Der Drittlandszollsatz für Buttermilchpulver (0403.90.13.00.0) beträgt 135,7 EUR pro 100 kg (spezifischer Zollsatz). Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % (ermäßigt). Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Buttermilchpulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Buttermilchpulver erfolgt hauptsächlich über den Milchfettgehalt und die Verarbeitungsform. Eine Alternative ist die Unterposition 0403.90.11.00.0 für fettarmes Buttermilchpulver (Fettgehalt ≤ 1,5 GHT). Buttermilchproteinpulver fällt unter 0404.90.23.00.0, Magermilchpulver unter 0402.10.11.00.0. Die Abgrenzung ist entscheidend für den korrekten Zollsatz.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Buttermilchpulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem kann die Zollverwaltung eine Nacherhebung von Abgaben für bis zu drei Jahre rückwirkend fordern. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Buttermilchpulver?

Ja, für Buttermilchpulver gelten besondere Einfuhrmaßnahmen. Dazu gehören die Veterinärkontrolle (Code 410) für tierische Produkte sowie die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), wenn es sich um Bio-Ware handelt. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Buttermilchpulver?

Die Zolltarifnummer für Buttermilchpulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0403.90.13.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (040390), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (04039013), dem 10-stelligen TARIC-Code (0403901300) und der abschließenden 11. Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Buttermilchpulver?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Für Buttermilchpulver ist die Nummer 0403.90.13.00.0 seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen rechtzeitig zu erkennen.

Lassen Sie Ihre Buttermilchpulver in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und rechtssichere Einreihung Ihres Buttermilchpulvers.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer