Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen:
- Abschnitt: I - Kap. 01 bis 05: Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
- Kapitel: 04 - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
- Position: 0403 - Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten oder Kakao
- Unterposition: 0403 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 0403 9011 - weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
Kombinierte Nomenklatur: 0403 9011 - in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form
Kombinierte Nomenklatur: 0403 9011 - ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer: 0403 9013 00 0 - mehr als 1,5|bis 27|GHT
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Zusammensetzung und Fettgehalt abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihr Produkt rechtssicher einzureihen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Buttermilchpulver
Der HS-Code für Buttermilchpulver lautet 0403.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0403.90.13. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0403.90.13.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0403.90.13.00.0.
Einreihung von Buttermilchpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Buttermilchpulver folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position 0403 (Buttermilch, fermentierte Milch). AV 6 legt die Unterposition 040390 (andere) fest. Die KN-Unterteilung nach Fettgehalt erfolgt gemäß AV 3a.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Buttermilchpulver
Alternative Einreihung
Buttermilchpulver mit Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger
Alternative Einreihung
Buttermilchproteinpulver (Milchbestandteile, anderweit weder genannt noch inbegriffen)
Alternative Einreihung
Magermilchpulver (Kapitel 0402 – Milch, eingedickt)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Buttermilchpulver (0403) ≠ Buttermilchpulver mit Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger (0403)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buttermilchpulver bleibt die Zolltarifnummer 0403.90.13.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Buttermilchpulver (0403) ≠ Buttermilchproteinpulver (Milchbestandteile, anderweit weder genannt noch inbegriffen) (0404)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buttermilchpulver bleibt die Zolltarifnummer 0403.90.13.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Buttermilchpulver (0403) ≠ Magermilchpulver (Kapitel 0402 – Milch, eingedickt) (0402)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Buttermilchpulver bleibt die Zolltarifnummer 0403.90.13.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen kann auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware nicht als Buttermilchpulver im Sinne der Position 0403 zu qualifizieren ist.
Alternative Einreihung
Buttermilchpulver mit Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger
Alternative Einreihung
Buttermilchproteinpulver (Milchbestandteile, anderweit weder genannt noch inbegriffen)
Alternative Einreihung
Magermilchpulver (Kapitel 0402 – Milch, eingedickt)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Buttermilchpulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Buttermilchpulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
135,7 EUR/100kg (spezifisch)
Einfuhrumsatzsteuer
7 % (ermäßigt)
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Buttermilchpulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Buttermilchpulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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