Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer von Fudge ist in die nachfolgende Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
- Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
- Unterposition: 1704 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
Zolltarifnummer: 1704 9075 00 0 - Weichkaramellen
Hinweis zur Einreihung
Die hier genannte Zolltarifnummer gilt für klassisches Fudge ohne Kakaogehalt. Abweichungen in der Zusammensetzung – etwa durch Zugabe von Kakao oder andere Milchfettgehalte – können zu einer anderen Einreihung führen. Im Zweifel nutzen Sie unseren digitalen Klassifizierungsassistenten.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fudge
Der HS-Code für Fudge lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.75. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.75.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.75.00.0.
Einreihung von Fudge nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Fudge in die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fudge
Alternative Einreihung
Hartkaramellen, auch gefüllt
Alternative Einreihung
Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten
Alternative Einreihung
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse - Pralinen, auch gefüllt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fudge (1704) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fudge bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fudge (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fudge bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fudge (1704) ≠ Schokolade und Schokoladeerzeugnisse - Pralinen, auch gefüllt (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fudge bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.75.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Fudge wird stets in Position 1704 eingereiht, solange keine Kakaobestandteile charaktergebend sind. Eine andere Kapitelzuordnung kommt nur bei Produkten mit Kakaogehalt (Kapitel 18) oder als Backware (Kapitel 19) in Betracht.
Alternative Einreihung
Hartkaramellen, auch gefüllt
Alternative Einreihung
Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten
Alternative Einreihung
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse - Pralinen, auch gefüllt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fudge ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fudge (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern – Zollsätze
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen und -beschränkungen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Fudge
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Fudge: Drittlandszollsatz 9,0 % zzgl. Einfuhrumsatzsteuer 7 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmodalitäten
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte aus dem Bereich Lebensmittel und Getränke werden häufig zusammen mit Fudge importiert oder stehen in einem sachlichen Zusammenhang:
Babymilch
1901.10.00.00.0 · 7,6 %
Speiseöl
1514.19.90.00.1 · 0 %
Kreuzkümmelsamen
0909.31.00.00.0 · 0 %
Tamarinden-Paste
2008.99.63.90.0 · 13 %
Speisesalz
2501.00.91.00.1 · 2,6 %
Isoliertes Sojaprotein
3504.00.90.90.0 · 3,4 %
Kakao
1805.00.00.00.0 · 8 %
Gewürzpulver
0910.91.90.00.0 · 12,5 %
Erdnuss
1202.42.00.00.0 · 0 %
