Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Durchfluss-Sensoren ist in der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU unter Position 9026 verortet. Die vollständige Hierarchie zeigt den Weg von der HS-Ebene bis zur nationalen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 90329026
- Unterpositionzum Messen oder Überwachen von Durchfluss oder Füllhöhe von Flüssigkeiten902610
- Kombinierte Nomenklaturelektronische90261021
- ZolltarifnummerDurchflussmesser
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Durchfluss-Sensor
Der HS-Code für Durchfluss-Sensor lautet 9026.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9026.10.21. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9026.10.21.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9026.10.21.00.0.
Einreihung von Durchfluss-Sensor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) bestimmen die Einreihung eines Durchfluss-Sensors. Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 9026 erfasst Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss. Da der Sensor vorrangig der Messung dient, scheiden die Positionen 9028 (Zähler) und 9032 (Regler) aus. Nach AV 3a ist die spezifischste Beschreibung maßgeblich: elektronische Durchflussmesser werden als solche in die Unterposition 90261021 eingereiht. Bei einer kombinierten Funktion (z. B. mit integriertem Schalter) gilt AV 3c: die Einreihung erfolgt in die zuletzt genannte Position – in diesem Fall ist dies Position 9026.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Durchfluss-Sensor
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere -> Durchflussmesser (für Flüssigkeiten) | 9026.10.81.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere (elektronische, nicht Durchflussmesser) | 9026.10.29.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungelektronische (andere Instrumente für Gase) | 9026.80.20.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungFlüssigkeitszähler (Position 9028) | 9028.20.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Durchfluss-Sensor (9026) ≠ andere -> Durchflussmesser (für Flüssigkeiten) (9026) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Durchfluss-Sensor bleibt die Zolltarifnummer 9026.10.21.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Durchfluss-Sensor (9026) ≠ andere (elektronische, nicht Durchflussmesser) (9026) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Durchfluss-Sensor bleibt die Zolltarifnummer 9026.10.21.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Durchfluss-Sensor (9026) ≠ elektronische (andere Instrumente für Gase) (9026) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Durchfluss-Sensor bleibt die Zolltarifnummer 9026.10.21.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Durchfluss-Sensor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI7741/22-1 | Anklemmbarer Ultraschall-Durchflusssensor für Flüssigkeiten | 9026.10.21.00.0 |
| DEBTI42705/18-1 | Digitaler Durchflussschalter, Karman-Vortex-Messprinzip für Flüssigkeiten | 9026.10.21.00.0 |
| DEBTI31513/23-1 | Kombisensor (Durchfluss + Temperatur) mit Hallsensor | 9026.10.21.00.0 |
| DEBTI24082/18-1 | MEMS-basierter Durchflusssensor für Luft/Stickstoff | 9026.80.20.00.0 |
| DEBTI9094/22-1 | Digitaler Durchflussschalter für Druckluftsysteme | 9026.80.20.00.0 |
| DEBTI33121/22-1 | Anklemmbarer Ultraschall-Durchflusssensor mit Zählfunktion | 9028.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Durchfluss-Sensor
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für einen Durchfluss-Sensor. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszollsatz (0 %) und die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) zu ermitteln.
Ausfuhrzölle
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
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