Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Geperlten Harnstoff zeigt jede Ebene von der Abschnitts- bis zur Länderzuordnung.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelDÜNGEMITTEL31
- PositionMineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel3102
- UnterpositionHarnstoff, auch in wässriger Lösung310210
- Kombinierte NomenklaturHarnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes31021012
- Zolltarifnummeranderer
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geperlter Harnstoff
Der HS-Code für Geperlter Harnstoff lautet 3102.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3102.10.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3102.10.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3102.10.19.00.0.
Einreihung von Geperlter Harnstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Geperltem Harnstoff folgt den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geperlter Harnstoff
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunganderer Harnstoff (Stickstoffgehalt ≤ 45 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff) | 3102.10.90.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Stickstoffdüngemittel, einschließlich Mischungen | 3102.90.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat | 3102.80.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Geperlter Harnstoff (3102) ≠ anderer Harnstoff (Stickstoffgehalt ≤ 45 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff) (3102) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geperlter Harnstoff bleibt die Zolltarifnummer 3102.10.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geperlter Harnstoff (3102) ≠ andere Stickstoffdüngemittel, einschließlich Mischungen (3102) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geperlter Harnstoff bleibt die Zolltarifnummer 3102.10.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geperlter Harnstoff (3102) ≠ Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (3102) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geperlter Harnstoff bleibt die Zolltarifnummer 3102.10.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geperlter Harnstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/351/08-2 | Düngemittel 29-0-0, Harnstoff mit Schwefel überzogen | 3102.90.00.90.0 |
| DEK/351/08-1 | Düngemittel 39-0-0, Harnstoff mit Schwefel überzogen | 3102.90.00.90.0 |
| DEK/87/08-1 | Düngemittel 35-0-0, Harnstoff mit Schwefel überzogen | 3102.90.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner für Geperlten Harnstoff
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Export-Zollsätze
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Nachstehend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Landwirtschaftstechnik, die ebenfalls im Zolltarif eingereiht werden müssen.