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LandwirtschaftstechnikKapitel 31Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Geperlter Harnstoff: 3102.10.19.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Geperlter Harnstoff (3102.10.19.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Geperlter Harnstoff unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Geperlter Harnstoff Produktbild

Für geperlten Harnstoff sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Geperlter Harnstoff beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Geperlten Harnstoff zeigt jede Ebene von der Abschnitts- bis zur Länderzuordnung.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 31 - DÜNGEMITTEL
  • Position: 3102 - Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel
  • Unterposition: 3102 10 - Harnstoff, auch in wässriger Lösung
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3102 1012 - Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45|GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3102 1019 00 0 - anderer

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung hängt vom tatsächlichen Stickstoffgehalt und der physikalischen Form (fest vs. wässrige Lösung) ab. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nutzen Sie unser Klassifizierungstool.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geperlter Harnstoff

Der HS-Code für Geperlter Harnstoff lautet 3102.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3102.10.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3102.10.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3102.10.19.00.0.

Einreihung von Geperlter Harnstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Geperltem Harnstoff folgt den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geperlter Harnstoff

Alternative Einreihung

3102.10.90.00.0 0 %

anderer Harnstoff (Stickstoffgehalt ≤ 45 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff)

Alternative Einreihung

3102.90.00.90.0 0 %

andere Stickstoffdüngemittel, einschließlich Mischungen

Alternative Einreihung

3102.80.00.00.0 0 %

Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Geperlter Harnstoff (3102) ≠ anderer Harnstoff (Stickstoffgehalt ≤ 45 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff) (3102)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geperlter Harnstoff bleibt die Zolltarifnummer 3102.10.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geperlter Harnstoff (3102) ≠ andere Stickstoffdüngemittel, einschließlich Mischungen (3102)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geperlter Harnstoff bleibt die Zolltarifnummer 3102.10.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geperlter Harnstoff (3102) ≠ Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (3102)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geperlter Harnstoff bleibt die Zolltarifnummer 3102.10.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Die nachstehenden Codes aus anderen Kapiteln oder Positionen sind nur bei abweichender Produktbeschaffenheit relevant.

Alternative Einreihung

3102.10.90.00.0 0 %

anderer Harnstoff (Stickstoffgehalt ≤ 45 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff)

Alternative Einreihung

3102.90.00.90.0 0 %

andere Stickstoffdüngemittel, einschließlich Mischungen

Alternative Einreihung

3102.80.00.00.0 0 %

Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geperlter Harnstoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Geperlter Harnstoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/351/08-23102.90.00.90.0
Düngemittel 29-0-0, Harnstoff mit Schwefel überzogen
DEK/351/08-13102.90.00.90.0
Düngemittel 39-0-0, Harnstoff mit Schwefel überzogen
DEK/87/08-13102.90.00.90.0
Düngemittel 35-0-0, Harnstoff mit Schwefel überzogen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner für Geperlten Harnstoff

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. weitere Parameter ein.

Zolldaten werden geladen…

Export-Zollsätze

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für geperlten Harnstoff

Welche Zolltarifnummer hat Geperlter Harnstoff?

Geperlter Harnstoff wird unter der Zolltarifnummer 3102.10.19.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für festen Harnstoff mit einem Stickstoffgehalt von mehr als 45 Gewichtsprozent, bezogen auf den wasserfreien Stoff, der als Düngemittel verwendet wird.

Welchen HS-Code hat Geperlter Harnstoff?

Der HS-Code (6-stellig) für Geperlten Harnstoff lautet 3102.10. Er fällt in das Kapitel 31 (Düngemittel) des Harmonisierten Systems und wird als Harnstoff, auch in wässriger Lösung, klassifiziert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Geperlten Harnstoff?

Der Drittlandszollsatz für Geperlten Harnstoff (3102.10.19.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass die Einfuhr aus den meisten Nicht-EU-Ländern zollfrei erfolgt. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % fällt jedoch in der Regel an.

Wie unterscheidet sich Geperlter Harnstoff zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zum schwefelüberzogenen Harnstoff (3102.90.00.90.0) und zu Harnstoff-Ammonsalpeter-Mischungen (3102.80.00.00.0). Eine Alternative mit höherem Zollsatz besteht nicht, da der Code 3102.10.19.00.0 zollfrei ist. Bei abweichender Zusammensetzung (z. B. Mischungen) sind die genannten Alternativen zu prüfen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Geperlten Harnstoff verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Im besten Fall wird die Anmeldung korrigiert, im schlimmsten Fall drohen Nacherhebung von Abgaben, Verzögerungen bei der Abfertigung oder Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Geperlten Harnstoff?

Ja, für die Einfuhr von Geperltem Harnstoff gelten besondere Maßnahmen: eine Antidumping-/Ausgleichszollstatistik (Code 566), das CBAM-CO2-Grenzausgleichssystem (Code 775) sowie ein nichtpräferentielles Zollkontingent (Code 122). Zudem besteht für Einfuhren aus Russland eine aktive Antidumping-Registrierung.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Geperlten Harnstoff?

Die vollständige Zolltarifnummer für Geperlten Harnstoff ist 11-stellig: 3102.10.19.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 3102.10, der 8-stelligen KN 3102.10.19 und dem 10-stelligen TARIC-Code 3102.10.19.00 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Geperlten Harnstoff?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern, typischerweise zum 1. Januar eines Jahres. Die HS-Code-Ebene (6-stellig) ändert sich seltener. Für die aktuell gültige Nummer sollte regelmäßig die TARIC-Datenbank der EU-Kommission konsultiert werden.

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