Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1207.10.00.00.0 ist in die folgenden hierarchischen Ebenen des Warenverzeichnisses eingebettet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER12
- PositionAndere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet1207
- ZolltarifnummerPalmnüsse und Palmkerne
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmkern
Der HS-Code für Palmkern lautet 1207.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1207.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1207.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1207.10.00.00.0.
Einreihung von Palmkern nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Palmkerne (Position 1207) sind von anderen Waren der Kapitel 12, 15 und 23 abzugrenzen. Maßgeblich ist der Verarbeitungszustand:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmkern
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPalmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen - andere (als rohe Öle): genießbar | 1513.29.90.00.1 | 0 % |
| Alternative EinreihungFeste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Palmnüssen oder Palmkernen | 2306.60.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSamen zur Aussaat: Forstsamen | 1209.99.10.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Palmkern (1207) ≠ Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen - andere (als rohe Öle): genießbar (1513) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkern bleibt die Zolltarifnummer 1207.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmkern (1207) ≠ Feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Palmnüssen oder Palmkernen (2306) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkern bleibt die Zolltarifnummer 1207.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmkern (1207) ≠ Samen zur Aussaat: Forstsamen (1209) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmkern bleibt die Zolltarifnummer 1207.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der korrekten Einreihung sind auch folgende Zolltarifnummern aus anderen Kapiteln für verwandte Waren relevant.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPalmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen - andere (als rohe Öle): genießbar | 1513.29.90.00.1 | 0 % |
| Alternative EinreihungFeste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Palmnüssen oder Palmkernen | 2306.60.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmkern (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE12263/11-1 | Rückstand der Palmölherstellung - Pressrückstand aus Palmkernen | 2306.60.00.00.0 |
| DE7861/17-1 | raffiniertes Palmkernöl | 1513.29.90.00.1 |
| DE15454/15-1 | Samen von Palmen der Art Elaeis oleifera zur Aussaat | 1209.99.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
Zollrechner für Palmkerne
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Export
Exportmaßnahmen
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Die folgenden Produkte sind zolltariflich mit Palmkernen verwandt oder werden in ähnlichen Verwendungsbereichen eingesetzt.