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Lebensmittel & GetränkeKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gerstengras-Pulver: 1212.99.95.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gerstengras-Pulver (1212.99.95.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gerstengras-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gerstengras-Pulver Produktbild

Gerstengras-Pulver wird aus den jungen Blättern der Gerste (Hordeum vulgare) durch Trocknung und Vermahlung hergestellt. Es ist ein reines Naturprodukt ohne Zusätze und wird als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. Die zolltarifliche Einreihung hängt entscheidend vom Herstellungsverfahren und der Reinheit ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gerstengras-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1212 - Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 1212 91 - andere
  • Unterposition: 1212 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1212 9995 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1212 9995 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit der Ware abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gerstengras-Pulver

Der HS-Code für Gerstengras-Pulver lautet 1212.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1212.99.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1212.99.95.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1212.99.95.90.0.

Einreihung von Gerstengras-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Gerstengras-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut. Da Gerstengras-Pulver weder in Position 0712 (Gemüse) noch in 1302 (Pflanzensäfte) fällt, verbleibt es als andere pflanzliche Ware in Position 1212. AV 3a (spezifischere Beschreibung) und AV 6 (Unterpositionen) führen zur Unterposition 1212.99.95.90.0.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gerstengras-Pulver

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 0 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge – gilt für Gerstengras-Saftpulver (Presssaft getrocknet), nicht für reines gemahlenes Gerstengras-Pulver

Alternative Einreihung

1901.90.91.00.0 0 %

Lebensmittelzubereitung – gilt für Gerstengras-Tabletten mit Tablettierhilfsstoff

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gerstengras-Pulver (1212) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge – gilt für Gerstengras-Saftpulver (Presssaft getrocknet), nicht für reines gemahlenes Gerstengras-Pulver (1302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerstengras-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gerstengras-Pulver (1212) ≠ Lebensmittelzubereitung – gilt für Gerstengras-Tabletten mit Tablettierhilfsstoff (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerstengras-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als reines Pulver vorliegt:

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 0 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge – gilt für Gerstengras-Saftpulver (Presssaft getrocknet), nicht für reines gemahlenes Gerstengras-Pulver

Alternative Einreihung

1901.90.91.00.0 0 %

Lebensmittelzubereitung – gilt für Gerstengras-Tabletten mit Tablettierhilfsstoff

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gerstengras-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gerstengras-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI18090/21-11212.99.95.90.0
Reines Pulver aus getrockneten und gemahlenen Pflanzenteilen der Gerste, ohne Zusätze. Als Nahrungsergänzungsmittel verwendet.
DE13283/15-11212.99.95.90.0
Reines Pulver aus getrockneten und gemahlenen Pflanzenteilen der Gerste. Als Nahrungsergänzungsmittel verwendet.
DE8718/12-11212.99.95.90.0
Sehr feines, dunkelgrünes Pulver aus getrockneten, zerkleinerten jungen Pflanzen der Gerste. Als Nahrungsergänzungsmittel verwendet.
DE4978/14-11302.19.70.00.0
Gerstengras-Saftpulver (95% Gerstengrassaftpulver, 5% Maltodextrin) – abweichend: Saftpulver mit Zusatz
DEBTI19539/20-11302.19.70.00.0
Gerstengras-Saftpulver (getrockneter Presssaft) – abweichend: Saftpulver
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle und Maßnahmen

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen für Gerstengras-Pulver

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Gerstengras-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Gerstengras-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Gerstengras-Pulver

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gerstengras-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Gerstengras-Pulver?

Die Zolltarifnummer für reines Gerstengras-Pulver (getrocknete, gemahlene Blätter der jungen Gerste, ohne Zusätze) lautet 1212.99.95.90.0. Diese 11-stellige Nummer ist für die Zollabwicklung bei der Einfuhr in die EU verbindlich.

Welchen HS-Code hat Gerstengras-Pulver?

Der HS-Code (6-stellig) für Gerstengras-Pulver lautet 1212.99. Er umfasst andere pflanzliche Waren zur menschlichen Ernährung, die nicht anderweit genannt sind. Die ersten vier Stellen 1212 stehen für Johannisbrot, Algen und ähnliche pflanzliche Erzeugnisse.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gerstengras-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Gerstengras-Pulver (Position 1212) beträgt 0 %. Viele pflanzliche Waren dieser Position sind zollfrei. Für Länder mit Präferenzabkommen (z. B. Schweiz) kann ebenfalls 0 % gelten. Für andere Länder ist der Satz nicht ermittelt.

Wie unterscheidet sich Gerstengras-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Herstellungsverfahren und Reinheit. Reines gemahlenes Gerstengras-Pulver (1212) unterscheidet sich von Gerstengras-Saftpulver (1302), das durch Pressen und Trocknen des Saftes gewonnen wird. Eine Alternative ist die Einreihung als Lebensmittelzubereitung (1901) bei Zusätzen wie Maltodextrin.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gerstengras-Pulver verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im Extremfall kann die Ware vom Zoll zurückgehalten werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gerstengras-Pulver?

Für Gerstengras-Pulver der Position 1212 sind derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen bekannt. Bei Einfuhr aus der Schweiz fallen jedoch Zusatzzölle (Code 695) an. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gerstengras-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Gerstengras-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1212.99.95.90.0. Sie setzt sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (2 Stellen) und dem TARIC-Code (3 Stellen) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gerstengras-Pulver?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Gerstengras-Pulver ist die Position 1212 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollte die Aktualität regelmäßig geprüft werden, z. B. über die TARIC-Datenbank der EU.

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