Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER12
- PositionJohannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen1212
- Unterpositionandere121291
- Unterpositionandere121299
- Kombinierte Nomenklaturandere12129995
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gerstengras-Pulver
Der HS-Code für Gerstengras-Pulver lautet 1212.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1212.99.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1212.99.95.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1212.99.95.90.0.
Einreihung von Gerstengras-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gerstengras-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut. Da Gerstengras-Pulver weder in Position 0712 (Gemüse) noch in 1302 (Pflanzensäfte) fällt, verbleibt es als andere pflanzliche Ware in Position 1212. AV 3a (spezifischere Beschreibung) und AV 6 (Unterpositionen) führen zur Unterposition 1212.99.95.90.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gerstengras-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPflanzensäfte und Pflanzenauszüge – gilt für Gerstengras-Saftpulver (Presssaft getrocknet), nicht für reines gemahlenes Gerstengras-Pulver | 1302.19.70.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitung – gilt für Gerstengras-Tabletten mit Tablettierhilfsstoff | 1901.90.91.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gerstengras-Pulver (1212) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge – gilt für Gerstengras-Saftpulver (Presssaft getrocknet), nicht für reines gemahlenes Gerstengras-Pulver (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerstengras-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gerstengras-Pulver (1212) ≠ Lebensmittelzubereitung – gilt für Gerstengras-Tabletten mit Tablettierhilfsstoff (1901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerstengras-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als reines Pulver vorliegt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPflanzensäfte und Pflanzenauszüge – gilt für Gerstengras-Saftpulver (Presssaft getrocknet), nicht für reines gemahlenes Gerstengras-Pulver | 1302.19.70.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitung – gilt für Gerstengras-Tabletten mit Tablettierhilfsstoff | 1901.90.91.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gerstengras-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI18090/21-1 | Reines Pulver aus getrockneten und gemahlenen Pflanzenteilen der Gerste, ohne Zusätze. Als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. | 1212.99.95.90.0 |
| DE13283/15-1 | Reines Pulver aus getrockneten und gemahlenen Pflanzenteilen der Gerste. Als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. | 1212.99.95.90.0 |
| DE8718/12-1 | Sehr feines, dunkelgrünes Pulver aus getrockneten, zerkleinerten jungen Pflanzen der Gerste. Als Nahrungsergänzungsmittel verwendet. | 1212.99.95.90.0 |
| DE4978/14-1 | Gerstengras-Saftpulver (95% Gerstengrassaftpulver, 5% Maltodextrin) – abweichend: Saftpulver mit Zusatz | 1302.19.70.00.0 |
| DEBTI19539/20-1 | Gerstengras-Saftpulver (getrockneter Presssaft) – abweichend: Saftpulver | 1302.19.70.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle und Maßnahmen
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen für Gerstengras-Pulver
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Gerstengras-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Gerstengras-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Gerstengras-Pulver
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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