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Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Getränkemischung: 2106.90.98.53.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Getränkemischung (2106.90.98.53.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Getränkemischung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Getränkemischung Produktbild

Getränkemischungen sind pulverförmige oder konzentrierte Zubereitungen, die durch Auflösen in Wasser, Milch oder anderen Flüssigkeiten ein trinkfertiges Getränk ergeben. Die genaue Einreihung hängt von Zusammensetzung, Zuckergehalt und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Getränkemischung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 für Getränkemischung gliedert sich in folgende Ebenen des Zolltarifs:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2106 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9098 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9098 42 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9098 53 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2106 9098 53 0 - von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung kann je nach genauer Zusammensetzung variieren. Nutzen Sie den Zolltarifnummern-Checker, um Ihre Getränkemischung prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getränkemischung

Der HS-Code für Getränkemischung lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.98.53. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.98.53.0.

Einreihung von Getränkemischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Getränkemischung in die Position 2106 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getränkemischung

Alternative Einreihung

2106.90.98.49.0 9,0 %

Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mehr als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, kein Milchfett, Saccharose 70 GHT oder mehr

Alternative Einreihung

2202.10.00.00.0 9,0 %

Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen

Alternative Einreihung

1901.90.91.00.0 9,0 %

Lebensmittelzubereitung aus Waren der Positionen 0401-0404, ohne Gehalt an Kakao

Alternative Einreihung

1806.90.70.10.0 9,0 %

kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken

Alternative Einreihung

2101.12.92.99.0 9,0 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Getränkemischung (2106) ≠ Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mehr als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, kein Milchfett, Saccharose 70 GHT oder mehr (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getränkemischung bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Getränkemischung (2106) ≠ Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen (2202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getränkemischung bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Getränkemischung (2106) ≠ Lebensmittelzubereitung aus Waren der Positionen 0401-0404, ohne Gehalt an Kakao (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getränkemischung bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In Ausnahmefällen können Getränkemischungen auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn der Hauptbestandteil eine bestimmte Produktgruppe dominiert:

Alternative Einreihung

2202.10.00.00.0 9,0 %

Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen

Alternative Einreihung

1901.90.91.00.0 9,0 %

Lebensmittelzubereitung aus Waren der Positionen 0401-0404, ohne Gehalt an Kakao

Alternative Einreihung

1806.90.70.10.0 9,0 %

kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken

Alternative Einreihung

2101.12.92.99.0 9,0 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Getränkemischung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Getränkemischung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10766/09-12202.10.00.00.0
Erfrischungsgetränk aus Getränkepulver und Wasser – fertig gemischt (Wasser + Pulver im Verschluss). Abgrenzung: Position 2202 nur bei trinkfertigen Erzeugnissen.
DEBTI12677/24-11901.90.91.00.0
Getränkepulver mit Molke und Gewürzen – Einreihung in Position 1901 aufgrund des Molkegehalts.
DEBTI8553/20-12101.12.92.99.0
Getränkepulver mit löslichem Kaffee – Einreihung in Position 2101 aufgrund Kaffee als Grundlage.
DEBTI12058/19-12106.90.98.49.0
Acerolasaft mit Stärke, als Pulver – Einreihung in Position 2106, abhängig vom Zuckergehalt.
DEM/1282/04-12106.90.98.49.0
Zubereitung zum Herstellen von Fruchtgummi – hoher Saccharosegehalt (75,7 GHT), Position 2106.
DEB/38/09-12008.30.79.91.0
Calamansipulver (Fruchtpulver) – Einreihung in Kapitel 20 als zubereitete Zitrusfrucht, nicht 2106.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan4,5 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Getränkemischung

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Getränkemischung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Getränkemischungen

Welche Zolltarifnummer hat Getränkemischung?

Die zolltarifliche Einreihung einer Getränkemischung, die als pulverförmige oder konzentrierte Lebensmittelzubereitung zur Herstellung von Getränken dient, erfolgt unter der Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0. Diese Nummer fällt unter die Position 2106 für Lebensmittelzubereitungen, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind, und spezifiziert Waren der Getränkeindustrie.

Welchen HS-Code hat Getränkemischung?

Der HS-Code für Getränkemischung lautet 210690. Dabei bezeichnet die Position 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, und die Unterposition 2106.90 fasst die nicht anderweit spezifizierten Zubereitungen zusammen. Auf der sechsstelligen HS-Ebene wird noch nicht zwischen verschiedenen Zuckergehalten oder Verwendungszwecken unterschieden.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Getränkemischung?

Der Drittlandszollsatz für Getränkemischung unter der Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 beträgt 9 % des Zollwerts. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % auf den verzollten Wert. Bei Einfuhren aus China wird zusätzlich ein Antidumpingzoll von 115,9 % erhoben, der den effektiven Abgabensatz deutlich erhöht.

Wie unterscheidet sich Getränkemischung zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Getränkemischungen hängt maßgeblich von der Zusammensetzung ab. Eine Alternative ist die Einreihung als kakaohaltige Zubereitung unter 1806.90.70.10.0 bei Kakaoanteil. Getränkemischungen auf Kaffeebasis fallen unter 2101.12.92.99.0. Abzugrenzen sind ferner trinkfertige Getränke der Position 2202, die bereits aufgelöst sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Getränkemischung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Zollnacherhebung, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall zu einem Bußgeldverfahren wegen Zollordnungswidrigkeit führen. Bei Verdacht auf eine falsche Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Getränkemischung?

Ja, für Getränkemischungen unter der Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 gelten mehrere Maßnahmen. Für Einfuhren aus China wird ein endgültiger Antidumpingzoll von 115,9 % erhoben. Zudem bestehen Zusatzzölle (Code 695), ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Code 122) sowie Kontrollen veterinärrechtlicher Art und nach REACH.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Getränkemischung?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Getränkemischung lautet 2106.90.98.53.0. Die ersten 6 Ziffern bilden den HS-Code, die Ziffern 7 und 8 die Kombinierte Nomenklatur, die Ziffern 9 und 10 den TARIC-Code und die 11. Stelle die nationale Untergliederung Deutschlands. Nur mit der 11-stelligen Zolltarifnummer ist eine korrekte Anmeldung möglich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Getränkemischung?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die EU-Kommission, insbesondere auf TARIC- und KN-Ebene zum 1. Januar eines jeden Jahres. Es ist daher wichtig, die Aktualität der verwendeten Zolltarifnummer zu prüfen. Die hier genannte Nummer 2106.90.98.53.0 gilt für das Jahr 2025, kann aber in künftigen Jahren angepasst werden.

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