Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 für Getränkemischung gliedert sich in folgende Ebenen des Zolltarifs:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9098 - andere
TARIC: 2106 9098 42 - andere
TARIC: 2106 9098 53 - andere
Zolltarifnummer: 2106 9098 53 0 - von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung kann je nach genauer Zusammensetzung variieren. Nutzen Sie den Zolltarifnummern-Checker, um Ihre Getränkemischung prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getränkemischung
Der HS-Code für Getränkemischung lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.98.53. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.98.53.0.
Einreihung von Getränkemischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Getränkemischung in die Position 2106 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getränkemischung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mehr als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, kein Milchfett, Saccharose 70 GHT oder mehr | 2106.90.98.49.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungWasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen | 2202.10.00.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitung aus Waren der Positionen 0401-0404, ohne Gehalt an Kakao | 1901.90.91.00.0 | 9,0 % |
| Alternative Einreihungkakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken | 1806.90.70.10.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungZubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee | 2101.12.92.99.0 | 9,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Getränkemischung (2106) ≠ Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, mehr als 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, kein Milchfett, Saccharose 70 GHT oder mehr (2106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getränkemischung bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Getränkemischung (2106) ≠ Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen (2202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getränkemischung bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Getränkemischung (2106) ≠ Lebensmittelzubereitung aus Waren der Positionen 0401-0404, ohne Gehalt an Kakao (1901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getränkemischung bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In Ausnahmefällen können Getränkemischungen auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn der Hauptbestandteil eine bestimmte Produktgruppe dominiert:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen | 2202.10.00.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitung aus Waren der Positionen 0401-0404, ohne Gehalt an Kakao | 1901.90.91.00.0 | 9,0 % |
| Alternative Einreihungkakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken | 1806.90.70.10.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungZubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Kaffee | 2101.12.92.99.0 | 9,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Getränkemischung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Getränkemischung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE10766/09-1 | Erfrischungsgetränk aus Getränkepulver und Wasser – fertig gemischt (Wasser + Pulver im Verschluss). Abgrenzung: Position 2202 nur bei trinkfertigen Erzeugnissen. | 2202.10.00.00.0 |
| DEBTI12677/24-1 | Getränkepulver mit Molke und Gewürzen – Einreihung in Position 1901 aufgrund des Molkegehalts. | 1901.90.91.00.0 |
| DEBTI8553/20-1 | Getränkepulver mit löslichem Kaffee – Einreihung in Position 2101 aufgrund Kaffee als Grundlage. | 2101.12.92.99.0 |
| DEBTI12058/19-1 | Acerolasaft mit Stärke, als Pulver – Einreihung in Position 2106, abhängig vom Zuckergehalt. | 2106.90.98.49.0 |
| DEM/1282/04-1 | Zubereitung zum Herstellen von Fruchtgummi – hoher Saccharosegehalt (75,7 GHT), Position 2106. | 2106.90.98.49.0 |
| DEB/38/09-1 | Calamansipulver (Fruchtpulver) – Einreihung in Kapitel 20 als zubereitete Zitrusfrucht, nicht 2106. | 2008.30.79.91.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 9,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 4,5 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Getränkemischung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Getränkemischung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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0712.39.00.39.0 · 12,8 %
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Erbsenfaser
2302.50.00.00.0 · 5,1 %
Kardamom
0908.31.00.00.0 · 0 %
Veganer Käse
2106.90.92.85.9 · 12,8 %
Vollmilchpulver
0402.21.18.00.9 · 130,4 EUR/100kg/net
Erfrischungsgetränk
2202.10.00.00.0 · 9,6 %
