01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 3924.10?
Die Warennummer 3924.10.00 unterscheidet Küchenartikel aus Polyamid oder Melamin mit Herkunft China bzw. Hongkong (Zolltarifnummer 3924.10.00.11.0) von anderen Küchenartikeln aus Polyamid oder Melamin (Zolltarifnummer 3924.10.00.19.0). Alle übrigen Artikel, die nicht unter diesen Pfad fallen, gehören in die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3924.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 3924.10?
26 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 3924.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Silikon-Form – 3924.10.00.90.0
Silikon-Becher – 3924.10.00.90.0
Plastikbecher – 3924.10.00.90.0
Ware aus Plastik – 3924.10.00.90.0
Lebensmittel-Behälter – 3924.10.00.90.0
Silikon-Matte – 3924.10.00.90.0
Kunststoff-Küchenartikel – 3924.10.00.11.0
Plastik-Löffel – 3924.10.00.90.0
Kunststoffschüssel – 3924.10.00.90.0
Kunststoff-Schale – 3924.10.00.90.0
Plastik-Besteck – 3924.10.00.90.0
Lebensmittel-Tablett – 3924.10.00.90.0
Kunststoff-Tablett – 3924.10.00.90.0
Tischmatte – 3924.10.00.90.0
Kunststoff-Dose – 3924.10.00.90.0
Messbecher – 3924.10.00.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3924.10
Anmerkungen (3)
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 491/201207.06.2012 | Eine Babyflasche aus Polypropylen mit Messstrichen und Silikonsauger wurde nach dem Wortlaut der Warennummern 3924 und 3924.10.00 eingereiht. | 3924.10.00 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-76/2003.06.2021 | Der EuGH hat die Kombinierte Nomenklatur für als „Bambusbecher“ bezeichnete Waren mit 72,33 % Pflanzenfasern und 25,2 % Melaminharz ausgelegt; die Würdigung im Einzelfall liegt beim vorlegenden Gericht. |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 3924.10
Welche Zolltarifnummer gilt für Küchenartikel aus Kunststoff unter HS-Code 3924.10?
Küchenartikel aus Polyamid oder Melamin mit Herkunft China bzw. Hongkong gehören in 3924.10.00.11.0, andere Küchenartikel aus Polyamid oder Melamin in 3924.10.00.19.0. Alle übrigen Artikel dieser Unterposition gehören in 3924.10.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile