01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8205?
Die Position gliedert sich nach Werkzeugart. Bohrwerkzeuge (8205.10.00.00.0), Hämmer und Fäustel (8205.20.00.00.0), Hobel und Stechbeitel für die Holzbearbeitung (8205.30.00.00.0) sowie Schraubenzieher (8205.40.00.00.0) haben eigene Nummern. Andere Handwerkzeuge unterteilen sich in Haushaltswerkzeuge (8205.51.00.00.0) und Unterposition 8205.59, die Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und Maler (8205.59.10.00.0) sowie andere Werkzeuge (8205.59.80.00.0) umfasst. Lötlampen (8205.60.00.00.0) und Schraubstöcke, Schraubzwingen (8205.70.00.00.0) sind eigene Nummern, ebenso Ambosse, tragbare Feldschmieden und Schleifsteine mit Gestell (8205.90.10.00.0). Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr Unterpositionen der Position fallen unter 8205.90.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 11 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8205
47 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8205. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Werkzeug – 8205.40.00.00.0
Montagewerkzeug – 8205.59.80.00.0
Flaschenöffner – 8205.51.00.00.0
Grinder – 8205.51.00.00.0
Schraubendreher – 8205.40.00.00.0
Handschneebesen – 8205.51.00.00.0
Tacker – 8205.59.80.00.0
Hammer – 8205.20.00.00.0
Fettpresse – 8205.59.80.00.0
Umreifungsgerät – 8205.59.80.00.0
Reibe – 8205.51.00.00.0
Körner – 8205.59.80.00.0
Korkenzieher – 8205.51.00.00.0
Schmiergerät – 8205.59.80.00.0
Montiereisen – 8205.59.80.00.0
Gasbrenner – 8205.60.00.00.003Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8205
Anmerkungen (5)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8205
Die elf Warennummern der Position 8205 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728205.10.00.00.0eingeführt · Bohrwerkzeuge, Gewindeschneid- und Gewindebohrwerkzeuge
- 01.01.19728205.20.00.00.0eingeführt · Hämmer und Fäustel
- 01.01.19728205.30.00.00.0eingeführt · Hobel, Stechbeitel, Hohlbeitel und ähnliche schneidende Werkzeuge für die Holzbearbeitung
- 01.01.19728205.40.00.00.0eingeführt · Schraubenzieher (Schraubendreher)
- 01.01.19728205.51.00.00.0eingeführt · Haushaltswerkzeuge
- 01.01.19728205.59.10.00.0eingeführt · Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und Maler
- 01.01.20118205.59.80.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19728205.60.00.00.0eingeführt · Lötlampen und dergleichen
- 01.01.19728205.70.00.00.0eingeführt · Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen
- 01.01.20128205.90.10.00.0eingeführt · Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifsteine mit Gestell zum Hand- oder Fußbetrieb · zuletzt geändert 01.01.2015
- 01.01.20128205.90.90.00.0eingeführt · Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der Unterpositionen dieser Position
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8205
Was ist mit HS-Code 8205 gemeint?
HS-Code 8205 bezeichnet die Position 8205 des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation. Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen diesem System und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich.
Welche Zolltarifnummer gilt für Hammer und Schraubendreher in Position 8205?
Hämmer gehören in die Zolltarifnummer 8205.20.00.00.0 und Schraubendreher in die Zolltarifnummer 8205.40.00.00.0. Flaschenöffner fallen unter die Zolltarifnummer 8205.51.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen