Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Hornhautentferner. Jede Stufe verfeinert die Warenbeschreibung.
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN82
- PositionAndere Schneidwaren (z.B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger oder für den Küchengebrauch und Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)8214
- ZolltarifnummerInstrumente und Zusammenstellungen, für die Maniküre oder Pediküre (einschließlich Nagelfeilen)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hornhautentferner
Der HS-Code für Hornhautentferner lautet 8214.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8214.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8214.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8214.20.00.00.0.
Einreihung von Hornhautentferner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 werden Hornhautentferner nach ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften eingereiht. Bei Zusammenstellungen, die z. B. einen Hornhautentferner mit anderen Pediküre-Instrumenten enthalten, greift AV 3b: Der charakterbestimmende Bestandteil ist in der Regel das schneidende oder raspelnde Werkzeug aus unedlem Metall.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hornhautentferner
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch | 6804.30.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungElektromechanische Haushaltsgeräte – andere Geräte | 8509.80.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Schneidwaren – andere | 8214.90.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Hornhautentferner (8214) ≠ Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch (6804) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hornhautentferner bleibt die Zolltarifnummer 8214.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hornhautentferner (8214) ≠ Elektromechanische Haushaltsgeräte – andere Geräte (8509) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hornhautentferner bleibt die Zolltarifnummer 8214.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hornhautentferner (8214) ≠ Andere Schneidwaren – andere (8214) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hornhautentferner bleibt die Zolltarifnummer 8214.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere mögliche Einreihungen außerhalb der engeren Pediküre-Position sind in anderen Kapiteln des Zolltarifs zu finden. Die folgende Auffangposition kann in Betracht kommen, wenn die Spezifikationen nicht eindeutig sind.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch | 6804.30.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungElektromechanische Haushaltsgeräte – andere Geräte | 8509.80.00.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hornhautentferner (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE6559/15-1 | Hornhauthobel, Hornhautraspel, Fußfeilen – Instrumente für die Pediküre mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall | 8214.20.00.00.0 |
| DE20888/09-1 | Hornhauthobel – Pediküre-Instrument | 8214.20.00.00.0 |
| DEK/849/04-1 | Hornhautraspel – Pediküre-Instrument | 8214.20.00.00.0 |
| DEBTI44323/22-1 | Fußfeile – Pediküre-Instrument | 8214.20.00.00.0 |
| DEBTI47595/21-1 | Hornhautentferner – Pediküre-Instrument | 8214.20.00.00.0 |
| DEBTI58995/19-1 | Pediküre-Set mit Hornhautentferner | 8214.20.00.00.0 |
| DEBTI11020/21-1 | Hornhautentferner – manuelles Gerät | 8214.20.00.00.0 |
| DE19289/16-1 | Hornhautraspel – Pediküre-Instrument | 8214.20.00.00.0 |
| DE21259/17-1 | Hornhautentferner mit Keramik-Schleifstein (ZWILLING Hornhautentferner Pedro) | 6804.30.00.00.0 |
| DE21729/13-1 | Elektrischer Pediküre-Hornhautentferner PHE 5642 | 8509.80.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Hornhautentferner: Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und die Zolltarifnummer 8214.20.00.00.0 ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
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