Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Spitzer ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN82
- PositionAndere Schneidwaren (z.B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger oder für den Küchengebrauch und Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)8214
- ZolltarifnummerPapiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Spitzer
Der HS-Code für Spitzer lautet 8214.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8214.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8214.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8214.10.00.00.0.
Einreihung von Spitzer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Spitzern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b bei Warenzusammenstellungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Spitzer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBleistiftspitzmaschinen (Kurbelspitzer mit Fräsrolle, mit Grundplatte/Tischbefestigung) – als Büromaschine eingereiht | 8472.90.80.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungZusammenstellungen von Schreibwaren (Kugelschreiber, Bleistifte etc.) | 9608.50.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Spitzer (8214) ≠ Bleistiftspitzmaschinen (Kurbelspitzer mit Fräsrolle, mit Grundplatte/Tischbefestigung) – als Büromaschine eingereiht (8472) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spitzer bleibt die Zolltarifnummer 8214.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Spitzer (8214) ≠ Zusammenstellungen von Schreibwaren (Kugelschreiber, Bleistifte etc.) (9608) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spitzer bleibt die Zolltarifnummer 8214.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Ware nicht als Handspitzer, sondern als mechanisches Gerät ausgeführt ist, kommt eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBleistiftspitzmaschinen (Kurbelspitzer mit Fräsrolle, mit Grundplatte/Tischbefestigung) – als Büromaschine eingereiht | 8472.90.80.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungZusammenstellungen von Schreibwaren (Kugelschreiber, Bleistifte etc.) | 9608.50.00.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Spitzer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEM/6401/06-6 | Bleistiftspitzer mit auswechselbarer Klinge aus unedlem Metall in Kunststoffgehäuse | 8214.10.00.00.0 |
| DEBTI51348/19-1 | Minenspitzdose, Bleistiftspitzer mit Schneid-/Fräsvorrichtung für Druckbleistifte | 8214.10.00.00.0 |
| DE4376/11-1 | Anspitzer mit Stahlklinge in Kunststofffassung, zweiteiligem Gehäuse | 8214.10.00.00.0 |
| DEBTI46055/22-1 | Doppelanspitzer mit Auffangbehälter, Metallanspitzkern | 8214.10.00.00.0 |
| DEBTI49848/24-1 | Doppelter Bleistiftanspitzer aus Metall mit Klingen | 8214.10.00.00.0 |
| DE10418/14-1 | Spitzer mit zwei Bleistiftspitzern in zylindrischem Kunststoffgehäuse als Sammelbehälter | 8214.10.00.00.0 |
| DE10705/10-4 | Bleistiftspitzer aus unedlem Metall mit rechteckigem Gehäuse | 8214.10.00.00.0 |
| DE2272/15-1 | Radierer und Spitzer New Style – Warenzusammenstellung | 8214.10.00.00.0 |
| DEBTI38578/21-1 | Kurbelspitzmaschine mit Fräsrolle, Grundplatte, automatischem Stopp – als Büroapparat 8472 | 8472.90.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Spitzer
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Spitzer aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Weitere Produkte aus Büro & Druck
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